Dein Auto: Dein Feind | Dein Handy: auch Dein Feind | Dein persönlicher Spion: Google & Co. - Sie wissen jedenfalls, was du heute, gestern und auch am 4. Oktober 2022 den ganzen Tag gemacht hast.
Wer ein Elektrofahrzeug oder ein Elektrohandy (also alle Handys neuerer Bauart) benutzt, dessen Daten werden permanent erfasst und gespeichert, insbesondere wer wann wo war. Gegen Apple läuft nun eine Sammelklage, weil der Verdacht besteht, dass Apple zusätzlich noch ihre Verhaltensweisen und Gespräche mitschreibt, ohne dass sie davon etwas merken. Der gläserne Bürger ist längst überholt. Von den meisten gibt es ein dann 365 Tage-Protokoll, ergänzt durch das, was man zusätzlich im Computer eintippt und von Google, Outlook, TikTok oder sonst wem erfasst wird. Bei Facebook, Instagram usw. liest auch der Staatsschutz mit. Kommt es später zu Verdachtsmomenten einer Straftat, wird der Verdächtige im Nachhinein von den Ermittlungsbehörden durchgescannt. Wehe dem, der irgendwann einmal eine Anleitung zum Bombenbau sich angesehen hat oder Preise für eine Handfeuerwaffe abgefragt hat. In der Regel sind die Verhaltensweisen der User sehr viel harmloser, aber nicht ungefährlicher für die betreffende Person.
Was kann man dagegen tun? Verlangen Sie bei allen Programmen, die sie nutzten, bei allen Apps und allen Produkten, die technisch elektronisch unterstützt werden, dass keine Protokolle, Mitschnitte, vor allem nicht zu Verbesserung-Untersuchungszwecken erfolgen. Verlangen Sie Abschaltung bereits installierter Spionagesoftware usw., insbesondere auf Standortabfragen. Offenbar sind dann nicht alle „Dienste“ umfassend nutzbar. Vielen ist leider völlig egal, ob die „Big Brothers“ Daten von Ihnen erheben und damit noch einträglich handeln.
Die Frage, ob ein Handy „mithört“, was Sie sagen, ist komplex und hängt davon ab, wie die Technologie und die installierten Anwendungen verwendet werden. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten:
Errichtung eines Testaments in Briefform
Die Errichtung eines privatschriftlichen Testaments ist auch in Briefform möglich. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig in einem Rechtsstreit über die Frage, ob ein Brief auch ein Testament sein könne. Bei dieser Frage müsse nach Ansicht der Richter jeweils im Einzelfall geklärt werden, ob der Erblasser bei der Verfassung eines handschriftlichen Briefes Testierwillen habe und sein Brief mithin eine letztwillige Verfügung enthalte.
Der Erbvertrag - Teil 1
1. Inhalt des Erbvertrages kann eine Erbeinsetzung oder die Anordnung eines Vermächtnisses oder einer Auflage sein (§ 2278 BGB). Diese Verfügungen unterscheiden sich von testamentarischen Verfügungen darin, dass sie den Erblasser binden. In der Urkunde über den Erbvertrag können auch andere Ver-einbarungen getroffen werden, z.B. ein Ehevertrag (§1408 BGB), die nur im äußeren Zusammenhang mit dem Erbvertrag stehen.
Der Erbvertrag - Teil 2
4. Zum Abschluss eines Erbvertrags muss der Erblasser grund-sätzlich voll geschäftsfähig sein (§ 2275 Abs. 1 BGB); aber auch beschränkt geschäftsfähige Personen, die gültig verlobt oder verheiratet sind, können einen Erbvertrag als Erblasser abschließen. Der Vertragsgegner, der keine Verfügung von Todes wegen trifft, muss nicht voll geschäftsfähig sein, beschränkte Ge-schäftsfähigkeit genügt, weil er durch den Vertrag keinen rechtlichen Nachteil erleidet (§ 107 BGB).Erforderlich ist die notarielle Beurkundung des Erbvertrages, wobei der Erblasser persönlich auftreten muss, während sich der Gegner vertreten lassen kann (§ 2274 BGB).Die Vertragsurkunde soll in amtliche Verwahrung genommen werden (§ 34 Abs. 2 BeurkG).
Einsichtsrecht in die Personalakte
Ähnlich wie Heiraten ist das Personalakteneinsichtsrecht ein individuelles Recht, das der Arbeitnehmer grundsätzlich nur höchstpersönlich ausüben darf. Aber er darf. Grundsätzlich darf er sich auch Kopien von der Einsichtnahme fertigen und seinem Anwalt Kopien der Unterlagen aus der Personalakte zur Verfügung stellen, damit dieser die Sach- und Rechtslage bestimmter Fragen des Beschäftigungsverhältnisses prüfen und würdigen kann.