Die Abmahnung und Kündigung im Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht verlangt grundsätzlich vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine vorherige Abmahnung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, da eine Kündigung stets das letzte Mittel darstellen muss. Eine Abmahnung ist die Aufforderung, ein arbeitsvertragswidriges Verhalten einzustellen sowie dieses künftig zu unterlassen.
Eine Abmahnung muss daher das Fehlverhalten des Arbeitnehmers exakt und konkret beschreiben und bestenfalls mit Ort, Datum und Uhrzeit versehen werden. Auch der Hinweis, dass ein weiteres künftiges Fehlverhalten des Arbeitnehmers zur Kündigung führt oder jedenfalls dazu führen kann, ist notwendiger Bestandteil einer Abmahnung. Die Abmahnung sollte zudem zeitnah erfolgen (Faustformel: 14 Tage), um den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der entsprechenden Rüge zu wahren. Es sei denn, der Arbeitgeber hat Nachforschungen oder dergleichen anzustellen, um sich des Fehlverhaltens sicher sein zu können. Nachfolgend muss dem Arbeitnehmer, vor dem Ausspruch einer Kündigung, eine „Bewährungszeit“ von mindestens vier Wochen gewährt werden, in der er zeigen kann, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelte. Wenn sich der Arbeitnehmer daraufhin längere Zeit kein Fehlverhalten zuschulden kommen lässt, verliert die Abmahnung ihre Warnfunktion und folglich ihren Vorstufencharakter zur Kündigung.
Einziehung im Strafverfahren – was bedeutet das?
„Verbrechen darf sich niemals lohnen“ dies ist einer der Grundsätze auf dem unser Vertrauen in den Rechtsstaat beruht und gleichzeitig die Idee, welche sich hinter der Einziehung verbirgt. Rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile aus Straftaten sollen abgeschöpft und so bereits ein Tatanreiz verhindert werden.
Was wird eingezogen?
Was versteht man unter einer Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person, mit der sie im Voraus festlegt, welchen medizinischen Maßnahmen sie im Falle ihrer Einwilligungsunfähigkeit zustimmt oder diese ablehnt. Rechtsgrundlage ist § 1901a BGB.
Definition:
Gewaltspirale "Häusliche Gewalt" - Wie komme ich da wirklich und dauerhaft raus?
Raus aus dem Teufelskreis!
Wenn Sie häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, geht es oftmals weiter, wenn die Polizei wieder weg ist.
Der gefährlichste Ort für Frauen ist ihr Zuhause
Das titelt die Welt am 02.11.2025 in einem Artikel zur Diskussion "Stadtbild". Das trifft zu für deutsche Frauen, aber auch für nicht deutsche Frauen. So sieht es aus in 2025, traurig!
Anwalt entwirft Lösungskonzept
Ein engagierter Anwalt kann alle notwendigen und sinnvollen Schritte zu Ihrem Schutz einleiten.
Effektive Schutzanordnungen
Am effektivsten sind folgende Schutzanordnungen, die speziell hierfür gesetzlich vorgesehen sind:
Kontaktverbot (§ 1 GewSchG): Der Täter darf das Opfer nicht kontaktieren (Telefon, E-Mail, persönlich).
Wohnungszuweisung (§ 2 GewSchG): Das Opfer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben, der Täter muss ausziehen.
Näherungsverbot (§ 1 GewSchG): Der Täter darf sich nicht in der Nähe der Wohnung, des Arbeitsplatzes oder der Schule des Opfers aufhalten.
Vorläufige Regelungen zu Sorgerecht und Umgangsrecht (wenn Kinder betroffen sind).
Solche Schutzanordnungen können innerhalb weniger Tage erlassen werden und gelten zunächst für bis zu 6 Monate (Verlängerung möglich).
Ein guter Anwalt kann bei Bedarf die nächsten Wochen dazu nutzen, eine dauerhafte tragfähige Lösung herbeizuführen.
Wenn die Täter echte Folgen spüren, werden sie oftmals „vernünftiger“. Wir bleiben bei Bedarf an dem Aggressor so lange dran, bis sich die Situation dauerhaft entspannt. Alles andere nützt sonst nicht viel.
FISCHERhatRECHT | FISCHERmachtRECHT
Nehmen Sie Kontakt auf mit uns auf:
Haftung bei Neulandmethoden
Eine Behandlungsmethode, die noch nicht hinreichend klinisch getestet ist, nennt man Neulandmethode. Hört sich bedenklich an, stellt jedoch nicht automatisch einen Behandlungsfehler dar.
Deswegen hat der BGH in seinem Urteil vom 18.05.2021 entschieden: Bei Neulandmethoden müssen strenge Anforderungen an die Patientenaufklärung und Sorgfaltspflichten der zu Behandelnden gelten. Jeder Patient muss nach ausführlicher Aufklärung über die Sachlage und Risiken umfassende Kenntnis erlangt habe, um selbst entscheiden zu können, ob er sich der Behandlung unterziehen möchte.
Der Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, bei dem einem Patienten eine neuartige Bandscheibenprothese eingesetzt wurde, bei der noch keine längerfristigen klinischen Studien über die Haltbarkeit des Produkts durchgeführt wurden. Der Patient musste mit Brüchen und Auflösung der Prothese kämpfen, sodass der Hersteller alle Prothesen zurückrief. Die Prothese musste wegen starken Schmerzen entfernt werden.

