Arzthaftung: Keine Diagnose ist keine Diagnose!
Der Spruch „Keine Diagnose ist auch eine Diagnose“ trifft im Medizinrecht tatsächlich nicht zu. Kann der Arzt einen Hypochonder ausschließen (und das ist in beinahe allen Fällen so), darf er – wenn er nicht fündig wird – die ärztliche Begutachtung nicht beenden. Wird er nicht fündig, muss er im Zweifel an einen anderen Spezialisten verweisen. Auch eine Exit-Diagnose „das ist der Rücken, da ist etwas verspannt“, ist nicht ausreichend, wenn man nicht genau lokalisieren sein, was dieses „etwas“ ist.
Vergessene OP-Nadel - Anspruch auf Schmerzensgeld?
Patienten haben bei ärztlichen Behandlungsfehlern einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Für die Höhe der Bemessung dieser Ansprüche stellt man auf Schmerzensgeldtabellen ab, welche zwar nicht verbindlich, aber eine gute Orientierungshilfe sind. Doch wie sieht es mit atypischen Behandlungsfehlern aus?
Anlass dieser Fragestellung ist ein Fall, zu dem ein Urteil des OLG Stuttgart erging. In diesem musste sich eine Frau aus Aalen einer Nierensteinoperation unterziehen. Dafür suchte sie sich das Bundeswehrkrankenhaus in Ulm aus. Zwar ist die OP gut verlaufen, doch was der Patientin nach zwei Monaten mitgeteilt worden ist, schockierte diese: Während der Operation hat das OP-Team versehentlich eine fast zwei Zentimeter lange Nadel im Lendenmuskel der Patientin vergessen. Dies stellte sich erst bei der Röntgennachuntersuchung heraus. Den Ärzten nach könne man die Nadel nicht entfernen, da die Operation dazu viel zu riskant sei.
Was, wenn der Erblasser dement war?
Wenn ein Erblasser zum Zeitpunkt einer notariellen Beurkundung demenzkrank ist, kann die Erklärung im Nachhinein für nichtig erklärt werden. Notare können nicht immer zweifelsfrei entscheiden, ob eine Person wirklich geschäftsfähig ist. Dazu haben sie zum Einen nicht immer Veranlassung, zum Anderen fehlt dem Notar quasi das Medizinstudium, also das medizinische Fachwissen. Eine notarielle Erklärung kann durchaus im Nachhinein durch ein ärztliches Gutachten wegen angenommener Demenz als nichtig betrachtet werden.
Kaffeepause zur falschen Zeit - fristlose Kündigung
Auch, wenn eine Beschäftigte für nur etwa zehn Minuten Kaffee trinken geht und sich während dieser Zeit nicht bei der elektronischen Zeiterfassung ausstempelt, riskiert man eine außerordentliche Kündigung. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hamm ist in einem solchen Fall eine Abmahnung entbehrlich, wenn die Beschäftigte die Tat zunächst auch noch leugnet und zu verschleiern versucht. In solchen Fällen kann auch nur ein einmaliger Verstoß zur fristlosen Kündigung ausreichen. Das Gericht sieht in einem vorsätzlichen Missbrauch der Stempeluhr einen enormen Vertrauensbruch.
Effektive Hilfe bei Gewalt gegen Frauen, insbesondere bei Gewalt in festen Beziehungen
Der Regelfall; Gewalt in Beziehungen
Für viele Frauen ist Gewalt innerhalb einer Beziehung ein Problem. Mittlerweile ist es oftmals so, dass Frauen in ihrem vertrauten Umfeld mehr gefährdet sind, als außerhalb ihrer Beziehung. Die Statistik erfasst das als "häusliche Gewalt". Es passiert in den eigenen vier Wänden. Die Zahlen steigen stetig an. Entweder liegt das daran, dass mehr passiert oder die Opfer öfters Anzeige erstatten und damit die Dunkelziffer verringern. In den letzten fünf Jahren hat die häusliche Gewalt um über 15 % zugenommen. Noch immer wehren sich die Opfer zu selten.
Dabei gibt es effektiven Rechtsschutz. Opfer sollten sich bei Grenzüberschreitungen schnellstmöglich an einen Anwalt wenden, der die Schutzinteressen des Opfers konsequent durchsetzt.
Es sind nicht nur Talahons, aber auffällig oft
Auffällig ist die Gewaltzunahme bei jungen Beziehungen. Das sind nicht nur die üblichen Machos, vor allem auch Drogen-und Alkoholkonsumenten neigen zu körperlicher und psychischer Gewalt.
Diese Möglichkeiten haben Opfer
Nur die Polizei rufen, ist auf zu wenig. Opfer von Gewalttaten müssen sicherstellen, dass ihnen das gleiche nicht noch mal oder immer wieder passiert. Hilfe bietet das Gewaltschutzgesetz. Über das Gericht kann man durch einstweiligen Rechtsschutz anordnen lassen, dass der Täter es unterlässt
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die Wohnung des Opfers zu betreten – auch dann, wenn es die gemeinsame ist
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sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung des Opfers aufzuhalten (sog. Bannmeile)
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Orte aufzusuchen, an denen sich das Opfer üblicherweise aufhält, wie dem Arbeitsplatz, Schule etc.
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das Opfer zu kontaktieren, etwa per Post, Telefon, SMS oder E-mail
Und danach kümmern wir uns um die strikte Einhaltung.
Erst Polizei, dann unbedingt Anwalt
Auch wenn die Polizei in der Regel die erste Anlaufstelle ist, sollte man schnellstmöglich einen Anwalt seines Vertrauens sprechen, der weiß, wie in solchen Situationen weiter vorzugehen ist. Selbstverständlich ermöglichen wir in derartigen Fällen auch kurzfristige Termine um Ihnen schnellstmöglich helfen zu können.
Wir schlagen Ihnen vor, welche Möglichkeiten Sie in welcher Situation haben und setzen Ihre Entscheidung dann zügig und konsequent durch bis hin zu einer angemessenen Entschädigung (Schmerzensgeld). Letzteres hilft gegen den Agressor fast immer.

