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Wenn Mitarbeiter Geschäftsgeheimnisse über KI abziehen - heute noch vorbeugen!

RA Rafael Fischer am 01. Juni 2026 | Wirtschaftsrecht

Zum Thema Geschäftsgeheimnisse habe ich erst kürzlich ausgeführt, wie man sich als Arbeitgeber durch vertragliche Regelungen und Kontrolle absichern kann. Ein zusätzliches Risiko besteht in der praktische Anwendung von KI.

 

Mittlerweile droht dem Arbeitgeber, dass Geschäftsgeheimnisse und know how über die KI „abgezogen“ werden. Die Gefahr besteht dann,  wenn Arbeitnehmer öffentlich zugängliche und selbstlernende KI z.B. ChatGPT oder DeepSeek im Arbeitsalltag nutzen. Bekanntlich speichert ChatGPT sämtliche gestellten Fragen sowie Ergebnisse, um künftig bessere Ergebnisse zu erreichen. Das könnte per se bereits der Konkurrenz nutzen, weil bestimmte Algorithmen bei ChatGPT für die Zukunft hinterlegt sind. Noch schlimmer ist es, wenn von Mitarbeitern Daten oder vertrauliche Informationen in „Prompts“ eingegeben werden.

 

Aber nicht nur das: noch viel schlimmer: wechselt ein Arbeitnehmer die Arbeitsstelle und ruft er dann von der neuen Arbeitsstelle aus mit seinem persönlichen (alten) Profil ChatGPT oder DeepSeek auf (oder von seinem eigenen Smartphone), kann er gegebenenfalls auf die Fragen und Arbeitsergebnisse der Vergangenheit zurückgreifen. Das bezieht sich nicht nur auf Programmentwickler.

 

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Testament trotz Demenz?

RA Rafael Fischer am 01. Juni 2026 | Erbrecht

Wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, kann kein Testament errichten (§ 2229 Abs. 4 BGB).

 

Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass derjenige, der seinen „letzten Willen“ niederschreibt weiß, was er tut.

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Die Abmahnung und Kündigung im Arbeitsrecht

Redaktion LAWINFO.DE am 29. Mai 2026 | Arbeitsrecht

Das Bundesarbeitsgericht verlangt grundsätzlich vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine vorherige Abmahnung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, da eine Kündigung stets das letzte Mittel darstellen muss. Eine Abmahnung ist die Aufforderung, ein arbeitsvertragswidriges Verhalten einzustellen sowie dieses künftig zu unterlassen.

 

Eine Abmahnung muss daher das Fehlverhalten des Arbeitnehmers exakt und konkret beschreiben und bestenfalls mit Ort, Datum und Uhrzeit versehen werden. Auch der Hinweis, dass ein weiteres künftiges Fehlverhalten des Arbeitnehmers zur Kündigung führt oder jedenfalls dazu führen kann, ist notwendiger Bestandteil einer Abmahnung. Die Abmahnung sollte zudem zeitnah erfolgen (Faustformel: 14 Tage), um den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der entsprechenden Rüge zu wahren. Es sei denn, der Arbeitgeber hat Nachforschungen oder dergleichen anzustellen, um sich des Fehlverhaltens sicher sein zu können. Nachfolgend muss dem Arbeitnehmer, vor dem Ausspruch einer Kündigung, eine „Bewährungszeit“ von mindestens vier Wochen gewährt werden, in der er zeigen kann, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelte. Wenn sich der Arbeitnehmer daraufhin längere Zeit kein Fehlverhalten zuschulden kommen lässt, verliert die Abmahnung ihre Warnfunktion und folglich ihren Vorstufencharakter zur Kündigung.

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Einziehung im Strafverfahren – was bedeutet das?

RAin Nadine Meßmer am 27. Mai 2026 | Strafrecht

„Verbrechen darf sich niemals lohnen“ dies ist einer der Grundsätze auf dem unser Vertrauen in den Rechtsstaat beruht und gleichzeitig die Idee, welche sich hinter der Einziehung verbirgt. Rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile aus Straftaten sollen abgeschöpft und so bereits ein Tatanreiz verhindert werden.

 

 

Was wird eingezogen?

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Was versteht man unter einer Patientenverfügung?

RA Rafael Fischer am 26. Mai 2026 | Seniorenrecht

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person, mit der sie im Voraus festlegt, welchen medizinischen Maßnahmen sie im Falle ihrer Einwilligungsunfähigkeit zustimmt oder diese ablehnt. Rechtsgrundlage ist § 1901a BGB.

 

Definition:

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