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Wie findet man "verschollene" bzw. "vergessene(n)" Konten von Verstorbenen?

Lawinfo am 12. Mai 2026 | Erbrecht

Auf Bankkonten schlummern riesige Vermögen, von denen Erben nichts wissen

 

Derzeit schlummern auf deutschen Bankkonten etwa 4,2 Milliarden € von Personen, die verstorben oder nicht mehr auffindbar sind. Die Banken halten sich bedeckt. Die Erben wissen oft nichts von dem Vermögen. In der Schweiz kommen noch einmal ein paar 100 Millionen Schweizer Franken dazu.

 

Geschieht nichts, schließen die Banken die Konten nach 30 Jahren, müssen aber auch danach noch die Gelder herausgeben, wenn sich ein berechtigter (Nachfolger) meldet. Das ist das Problem. Die berechtigten wissen nichts von dem Guthaben, wo und wie viel irgendwo liegt.

 

Haben Sie den Verdacht, da gibt es noch etwas? Richtig prüfen lassen

 

Wir helfen bei „verschollenen Konten“. Wir sind gerne als Nachlassermittler oder Erbenermittler tätig. Insoweit arbeiten wir mit Verbänden und eigener Hausdtektei und auch externen Detekteien (auch in Österreich und in der Schweiz) zusammen. Man kann nicht einfach alle Banken und Verbände anschreiben. Jede Anfrage muss richtig und zielführend erfolgen. Wir in der Vergangenheit schon Vorfälle, bei denen die Bank im Nachhinein erklärt hat " das haben sie aber so nicht gefragt"  und zunächst Informationen vorenthalten haben.  man sollte sich nicht auf reine Datenbankabfragen beschränken. 

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Was ist ein "Berliner Testament"?

RA Rafael Fischer am 11. Mai 2026 | Erbrecht

Das Berliner Testament ist ein Ehegattentestament im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für Ehegattentestamente gelten folgende Regelungen:

Das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden. Es reicht, wenn einer der beiden Ehepartner das Testament eigenhändig schreibt und beide die Erklärung mit eigener Hand unterschreiben.

Die Ehegatten sollten das Schriftstück mit Ort und Datum versehen.

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Was passiert, wenn mir was passiert? Rechtzeitig Vorsorge treffen!

RA Rafael Fischer am 10. Mai 2026 | Seniorenrecht

Letztes Jahr traf mich eine Herz-OP. Sie kam: überraschend. Ich leitete zu diesem Zeitpunkt neben der Anwaltskanzlei drei Unternehmen. Ich hatte zum Glück vor der eigentlichen OP mit anschließender Reha eine Woche Zeit, um alles zu regeln. Jahrelang hatte ich anderen geraten: Besser rechtzeitig den Notfall planen. Jetzt traf es mich selbst: Ich musste in meine eigenen Unterlagen schauen. Das habe ich gemacht und individuell optimiert. Ich bin zwischenzeitlich über den Berg, die Kanzlei und die Unternehmen auch. Es hätte auch schiefgehen können.

 

Ich kann aus eigener Erfahrung nur jedem dringend anraten: rechtzeitig – nämlich jetzt - an später denken. Dabei ist die Ausgangsfrage immer die gleiche: was geschieht, wenn mir etwas passiert? Das kann auch die junge Generation treffen. Und wenn nichts passiert, kann man die persönliche Vorsorge von Zeit zu Zeit anpassen.

 

Zunächst sollte sich jeder erst einmal höchstpersönlich fragen:

Wer kümmert sich um mich, wenn wir etwas passiert?

Wer soll sich um mich kümmern, wenn mir etwas passiert?

Kann diese Person das? Will sie das überhaupt? Weiß sie davon?

Was kommt auf diese Personen konkret zu?

 

Habe ich einen Notfallkoffer, in dem alles Wichtige enthalten ist, wenn etwas passiert?

Was muss auf jeden Fall geregelt sein, wenn ich kurzfristig ausfalle, längerfristig oder dauerhaft?

Wer soll informiert werden? 

Wer kann und darf mich vertreten?

  

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Erbunwürdigkeit

Redaktion LAWINFO in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Damrau am 08. Mai 2026 | Erbrecht

1.) Erbunwürdig ist der Erbe, der sich schwerer Verfehlungen gegenüber dem Erblasser schuldig gemacht hat, z.B. der Tötung, der versuchten Tötung, der Herbeiführung der Testierunfähigkeit, der Täuschung und Drohung gegenüber dem Erblasser bei der Errichtung oder Aufhebung einer Verfügung von Todes wegen, der Verhinderung einer Verfügung von Todes wegen und der Urkundefälschung.

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Wann ist ein Testamentsvollstrecker sinnvoll?

Redaktion LAWINFO.DE am 06. Mai 2026 | Erbrecht

Ein Testamentsvollstrecker ist immer dann sinnvoll, wenn man seinen Nachlass zielgerichtet regeln möchte. Oftmals soll sichergestellt werden, dass der letzte Wille nach dem Tod des Erblassers auch so vollzogen wird, wie es das Testament angeordnet hat.

Ein häufiger Fall für den Einsatz eines Testamentsvollstreckers ist, wenn es sich um eine größere Erbengemeinschaft handelt. Hier trägt der Testamentsvollstrecker dazu bei, die Nachlassabwicklung so reibungslos wie möglich zu gestalten. In der Praxis kollidieren oftmals die Interessen der einzelnen Erben: So will beispielsweise einer das vermachte Haus veräußern, der andere will das Haus selbst beziehen und der Dritte möchte sich auszahlen lassen. Bei dieser Erbauseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft unterstützt der Testamentsvollstrecker, indem er genau den Willen des Verstorben versucht umzusetzen.

Ein Testamentsvollstrecker sollte auch immer dann eingesetzt werden, wenn die Erben geschützt werden sollen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene oder überforderte Erben handelt.

Darüber hinaus sorgt der Testamentsvollstrecker dafür, dass die Auflagen und Vermächtnisse, die der Erblasser hinterlassen hat, überwacht und umgesetzt werden.

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