Wer in Zeiten von Corona Anspruch auf Rückerstattung seines Ticketpreises hat, sollte sich von den Fluggesellschaften nicht hinhalten lassen. Die Rechtslage ist eindeutig. Die Verzögerungstaktik der Fluggesellschaften ist eine Frechheit. Das Geld steht zur Verfügung – und wenn nicht, liegt Untreue vor und damit eine persönliche Haftung der Verantwortlichen.

Wenr den Erstattungsanspruch einklagt, hat auch Anspruch auf Erstattung seiner Anwalts- und Gerichtskosten sowie Anspruch auf Zinsen, möglicherweise auch auf eine Aufwandspauschale. Es ist schon erstaunlich, wie Fluggesellschaften mit ihren Kunden umgehen, gerade weil die Konkurrenz groß ist.

Der Bundesgerichtshof hat durch heutiges Urteil am 25.05.2020 Volkswagen zur Rücknahme manipulierte Dieselfahrzeuge verurteilt. Käufer müssen sich lediglich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsvorteil anrechnen lassen. Im Juli stehen drei weitere Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof an. Dann wird wohl der Sack ganz zugemacht.

 

Pressemitteilung des BGH 63/2020 vom 25.05.2020 im Wortlaut:

Wer beim Tragen einer Getränkekiste auf einem unebenen Gehweg zu Fall kommt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz/Schmerzensgeld, so das Oberlandesgericht Köln in einer Entscheidung von Anfang April 2020. Der Mann verlangte Schadensersatz mit der Argumentation, dass der Gehweg erhebliche Unebenheiten aufgewiesen hätte, die der Mann nicht erkennen konnte, weil die Getränkekiste vor ihm seine Sicht einschränkte. Beim Stolpern brach er sich der Mittelhandknochen und verlangte Schadensersatz nebst Schmerzensgeld. Das OLG Köln sah in den ihm Unebenheiten keine unerkennbare und unbeherrschbare Gefahrenquelle. Mit etwas Aufmerksamkeit, könne man den Weg 'beherrschen'. Die Klage scheiterte also, weil hier ein überwiegendes Eigenverschulden vorgelegen habe.

 

Das Landgericht München I hatte dem jungen Mann, der heute in einem Rollstuhl sitzt, eine halbe Million Euro und eine monatliche Schmerzensgeldrente von € 1.500,00 zugesprochen. Die verurteilte Baufirma, die zwischenzeitlich von einem Insolvenzverwalter vertreten wird, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Grundstückseigentümer, der zwischenzeitlich verstorben ist, wird von einem „Nachfolger“ vertreten.

Die Entscheidung der Justiz, das Verfahren gegen Diess und Pötsch gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, wird ein strafrechtliches Nachspiel haben. Angemessen wäre es, wenn beide Beschuldigten die Geldauflage aus eigener Tasche zahlen, so wie Otto Normalverbraucher. Tatsächlich zahlt aber der VW-Konzern die Millionen. Damit aber zahlen die VW-Aktionäre die Zeche. Zu den Aktionären gehört auch das Land Niedersachsen, also der oberste Dienstherr der Staatsanwaltschaft Niedersachsen. Widerliches Detail: Diese Zahlung führt dazu, dass VW weniger Steuern zahlen muss. Somit zahlt letztlich auch jeder VW-Besitzer die Strafe mit. Die Aufbereitung des Dieselskandals gerät durch staatliche Hilfe so immer mehr zur Farce.