Der Iran haftet gegenüber Opferfamilien nach internationalem Deliktsrecht
Zuerst hat das iranische Regime zu vertuschen versucht. Als die Beweise zu erdrückend waren, hat Teheran die Tat zugegeben. Allerdings sei der Abschluss ein ‚Versehen‘ gewesen, gewissermaßen ‚menschliches Versagen‘. Selbst wenn dem so wäre, müssen der Iran und die verantwortlichen Kommandeure und Soldaten persönlich für den Schaden gegenüber den Hinterbliebenen und der Fluggesellschaft aufkommen. Soweit zwei deutsche Opfer unter den Getöteten zu beklagen sind, können die Hinterbliebenen möglicherweise auch nach deutschem Recht vorgehen und möglicherweise auch in Deutschland klagen (wenn man den iranischen Staat als Garanten ähnlich einer Haftpflichtversicherung verklagt, so innerhalb der EU bereits entschieden betreffend ein Verkehrsunfall in Wales, OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2016, Az. 12 U 118/15).
LG Osnabrück: Schadensersatzansprüche gegen VW sind nicht Ende 2018 verjährt
Schadensersatzklagen wegen Abgasmanipulation der Motoren EA 189 von Volkswagen sind nicht Ende 2018 verjährt. Zwar ist das Urteil des LG Osnabrück vom 3.9.2019 noch nicht rechtskräftig, weil Volkswagen Berufung eingelegt hat, doch überzeugt die Entscheidung, weil sie die Gesetzeslage berücksichtigt. Denn die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB erst zu laufen, wenn dem Anspruchsberechtigten (also jedem Kläger) die wesentlichen Umstände, auf denen sein Anspruch beruhen soll, im bekannt sind.
Tierhalterhaftung bei Hunde-Rauferei
Während der Rauferei zwischen zwei nicht angeleinten Hunden erlitt die Halterin des einen Hundes, als sie dazwischen geben wollte, eine Mittelhandfraktur und nach der Operation noch eine Lungenembolie nebst Schlaganfall. Insgesamt macht die Frau wegen der schweren Folgen ein Schmerzensgeld von über 50.000 € geltend. Das Oberlandesgericht Karlsruhe rechnete der Frau die Tiergefahr ihres Hundes zu und halbierte den Schmerzensgeldanspruch.
Zwei Jahre nach Las-Vegas-Massaker zahlt Hotel-Gruppe MGM an die Oper eine Entschädigung von 730 Millionen Euro
Der Massenmörder Steven Paddock feuerte mehr als 1100 Schüsse auf die Teilnehmer eines Countrymusik-Festivals und tötete dabei 58 Menschen, mehr als 800 wurden verletzt. Weil der Mann in seiner Hotelsuite sich unbemerkt mit über 2 Dutzend Schusswaffen und große Mengen Munition einrichten konnte, haben Opfer und Überlebende Angehörige Schadensersatzansprüche gegen den Hotelkonzern geltend gemacht. Das Verfahren endete jetzt mit einer Vereinbarung. Der Hotelkonzern betonte, dass dies kein Schuldeingeständnis sei, es ginge vor allem darum, die Opfer und Angehörige der Überlebenden in ihrem ‚Heilungsprozess‘ zu unterstützen.
In den USA muss VW jetzt auch Benzin-Besitzer entschädigen
Die US-Umweltbehörde EPA, die den Dieselskandal losgetreten hat, hat in verschiedenen Modellen bei VW, Audi, Porsche und Bentley eine Software gefunden, die regelmäßig die Verbrauchswerte der Fahrzeuge „schönt“. Im Testbetrieb laufen die Fahrzeuge pro Liter 400 Meter weniger als angegeben mit der Folge, dass ein geringerer Verbrauch „gemessen“ wird. Wir haben bereits 2015 eine entsprechende Klage gegen einen VW-Händler eingereicht und zuletzt im Juli 2018 vor zu hohem Spritverbrauch als wesentlicher Mangel gewarnt und darauf hingewiesen, dass die „Verbrauchslüge“ möglicherweise in der Summe größer ist als der Diesel-Skandal.