Immer wieder stolpern Geschäftsführer, Verantwortungsträger und Manager über die Strafvorschrift des § 266 StGB, der Untreue. Oftmals sind sich die Täter anfangs gar nicht bewusst, dass sie durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen, die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten. Manchmal ist eine schlichte Fehleinschätzung der Gesamtsituation die Ursache. So müssen sich beispielsweise derzeit Thomas Middelhoff & Co. u.a. wegen Untreue vor dem Gericht verantworten.

Früher haben Frauen bei Heirat den Namen des Mannes auch deswegen angenommen, um mit einem neuen Namen die Vergangenheit hinter sich zu lassen. Wenn Männer mit bewegter Vergangenheit den Namen der Frau annehmen, hat das nicht selten des gleichen Grund. Jetzt gibt es "Abtauchen 2.0" durch Änderung des Geschlechtseintrages wie in dem Artikel in der Welt ausgeführt wird

 

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus255344240/Gender-und-Kriminelle-Das-ist-der-Paragraf-der-meine-Vergangenheit-ausloeschen-wird.html?source=puerto-reco-2_ABC-V44.0.B_maximize_engagement.

 

Zusammenfassend ergeben sich folgende Möglichkeiten und Risiken (vor allem für Dritte):

 

  1. Identitätswechsel zur Auslöschung der Vergangenheit:

Kriminelle können durch einen neuen Geschlechtseintrag und Namensänderung frühere Straftaten, Schulden oder negative Bonitätsdaten verschleiern, da das Offenbarungsverbot eine Verbindung zur alten Identität erschwert. Dies erleichtert den Zugang zu Verträgen (zB Handy, Streaming-Dienste), die ihnen aufgrund negativer Bonität oder Sperrungen verweigert wurden.

 

  1. Umgehung von Vertrags- und Kreditsperren:

Mit neuer Identität können gesperrte Personen erneut Bankkonten eröffnen und Finanzgeschäfte tätigen. Der Versuch, Banken durch sogenannte „Kontokarusselle“ zu betrügen, basiert darauf, die Identität als neu und unauffällig erscheinen zu lassen.

 

Wenn Sie einen Strafbefehl vom Gericht erhalten, haben Sie lediglich zwei Wochen Zeit, sich mit einem Einspruch gegen diesen zu wehren!

 

Sie sollten sich daher dringend beraten und helfen lassen bevor es zu spät ist, denn ein Strafbefehl kann weitreichende Folgen haben. Zu diesen gehören unter anderem: Ein Eintrag im Bundeszentralregister, eine drohende Freiheitsstrafe auf Grund von ausbleibender Geldstrafenzahlung sowie die Gefährdung Ihres Arbeitsplatzes.

Die Kommunikation mittels Briefen, E-Mails, SMS, etc. ist privat und Nutzer möchten sich darauf verlassen können, dass dieser Austausch auch privat bleibt. Der Gesetzgeber erkennt dieses hohe Gut des Schutzes der nicht-öffentlichen Kommunikation an und schützt es sogar im Grundgesetz.

Das in Art. 10 GG normierte Briefgeheimnis schützt nicht nur verschlossene Briefe, sondern auch Postkarten und Pakete. Wer fremde, an einen bestimmten Adressaten gerichtete Post öffnet, macht sich u.U. sogar gem. § 202 StGB strafbar. Das Kommunikationsgeheimnis, früher Fernmeldegeheimnis genannt, dehnt den Schutzbereich des Briefgeheimnisses auch auf „unkörperliche“ Kommunikation, wie bspw. E-Mails und Chat-Nachrichten aus. Erkennbar private Nachrichten, die über elektronische Kommunikationsmittel versendet werden, dürfen daher auch nicht einfach ohne Einverständnis des Absenders weitergeleitet werden. Ebenfalls von Art. 10 GG umfasst, ist das Postgeheimnis, welches den Schutz von Kommunikationsinhalten auf ihrem Weg vom Absender zum Empfänger beschreibt. Betroffen sind daher v.a. Mitarbeiter der Paket- und Briefbeförderungsdienstleister.

 

Das Postgeheimnis umfasst neben dem Inhalt der Postsendung auch Adressaten- und Absenderdaten.

In Deutschland wird die lebenslange Freiheitsstrafe für besonders schwere Verbrechen wie Mord verhängt. Nach 15 Jahren Haft kann eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung geprüft werden, es sei denn, das Gericht hat eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, was die Haftzeit verlängern kann.

 

Aktuell gibt es Forderungen, die Mindesthaftdauer bei lebenslangen Freiheitsstrafen zu verlängern. Befürworter argumentieren, dass eine längere Haftzeit dem Gerechtigkeitsempfinden der Gesellschaft besser entsprechen und potenzielle Täter stärker abschrecken könnte. Kritiker hingegen warnen vor den Risiken einer solchen Änderung, darunter die mögliche Verletzung der Menschenwürde und die Herausforderungen bei der Resozialisierung von Straftätern.