Wegen des Verdachts, dass hier keine rechtliche Entscheidung, sondern vielmehr eine politische Entscheidung gefällt wurde, hat die Kanzlei Fischer & Collegen aus Konstanz beim Oberverwaltungsgericht Sachsen Beschwerde gegen das Richtergremium eingelegt. Der Vorwurf: Wenn einer oder die Richter des Senats die Zulassung einer Demonstration von einer politischen Sympathie abhängig machen, wäre eine Selbstablehnung erforderlich gewesen. Dann liegt Unparteilichkeit vor, Gift für sachliche Rechtsprechung. Dem Verdacht ist nun Richter Dehoust ausgesetzt.

 

Unser Beschwerdeschreiben hat folgenden Inhalt:

 

Verantwortung des Richters Matthias Dehoust

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat vergangenen Freitag, 06.11.2020, sechs Eilanträge von den aktuellen Lockdown-Anordnungen abgelehnt. Wie lto.de berichtet, hätte der für die Anträge entscheidende erste Senat die vorgetragenen Ungleichbehandlungen von Betrieben bei diffusen Infektionsgeschehen für zulässig, weil beispielsweise Lebensmittelläden der Aufrechterhaltung des Gemeinwohls dienten, andere hingegen nicht zwingend. Auch Abweichungen bei den Schulen seien pädagogisch zu begründen.

 

Zwar bringe die Corona-Anordnung für die betroffenen Betriebe gewaltige Nachteile mit sich. Angesichts der zugesagten Entschädigungsleistungen (75 % des Vorjahresumsatzes) seien solche Einschnitte auf den ersten Blick auch verhältnismäßig.

Obwohl schon seit 2019 der Erlass des bayrischen Umweltministeriums gilt, dass Transporte in 18 außereuropäische Staaten von Bayern aus verboten sind, kam es zu illegalen Transporten von Tieren aus Bayern. Ein Tiertransporter aus Bayern umging die europäischen Tierschutzvorschriften, indem über osteuropäische Mitgliedstaaten weiter in bestimmte Drittländer transportiert wurde, die zu den 18 Staaten zählen, in die eben gerade nicht geliefert werden darf.

Unter anderem als Reaktion auf diese jüngsten Vorkommnisse erweitert das Bayrische Umweltministerium mit Hilfe eines neuen Erlasses seine Möglichkeiten, sodass die zuständigen Behörden lange Tiertransporte auch in das EU-Ausland untersagen können.

Zunehmend werden Stimmen lauter, die angesichts des „Lockdown Light“ die verhängten Maßnahmen kritisieren und hinterfragen, ob es für die Grundrechtseinschränkungen eine hinreichende gesetzliche Grundlage gibt. 

Unter anderem deshalb soll das Infektionsschutzgesetz nun abermals geändert werden, um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Schon kommenden Freitag soll im Bundestag über die Gesetzesänderung in erster Lesung beraten werden. Es geht vor allem darum, sehr allgemein formulierte Regelungen in dem jetzigen Gesetz für die Pandemie zu überarbeiten und zu konkretisieren. Hierbei soll auch eine bundeseinheitliche Regelung angestrebt werden.

Hier geht es nicht speziell um Dieselfahrzeuge, sondern um Altfahrzeuge generell. Afrika ist nach einem aktuellen Artikel im Handelsblatt vom 02.11.2020 Europas größter Schrottplatz für ausgemusterte Fahrzeuge. Unregulierte Gebrauchtwagen-Exporte in Entwicklungsländer führen dazu, dass viele Fahrzeuge geltende Umweltanforderungen nicht einhalten und Luftverschmutzung nebst Klimaemission in diese Länder exportieren.

 

Ganz vorne mit dabei sind die westafrikanischen Länder wie Nigeria, Ghana und Guinea, gefolgt von Osteuropa wie Serbien, Ukraine, Bosnien und Herzegowina. Eigentlich ist es wie mit Plastikmüll. Über obskure Handelswege und Firmen wird der Müll ins Ausland geschafft und trägt dort aktiv zur Umweltverschmutzung bei.

 

Wie das Handelsblatt mitteilt, gingen 2016 über die Hälfte aller EU-Exporte an Nicht-EU-Länder (53%) von Deutschland aus. Weit abgeschlagen auf dem zweiten Platz lag Großbritannien mit 13%.