Wann kann ein Sachverständiger wegen Befangenheit abgelehnt werden?
Der Sachverständige muss, wie der Richter, unparteiisch sein. Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen wie ein Richter wegen Befangenheit abgelehnt werden (§ 406 Abs. 1 ZPO).
Schäuble für Klarnamenpflicht im Netz
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble drängt schon lange darauf, die Anonymität im Netz durch eine Klarnamenpflicht korrigieren. Dieser Vorstoß ist nicht ganz neu, gewinnt aber im Hinblick auf die zunehmenden Hasspostings von anonymen Netzteilnehmern immer mehr an Bedeutung. Der Spiegel nannte einen solchen Schritt: Digitales Vermummungsverbot. Gegner berufen sich immer wieder auf die nicht einzuschränken der Meinungsfreiheit. Wer sich auf Meinungsfreiheit beruft, kann diese jederzeit kundtun. Er sollte sich jedoch hier zu identifizieren, damit man sich im Falle von Beleidigungen, die auch im normalen Leben strafbar sind, nicht in der Anonymität verstecken kann. Viele sind Feiglinge und wären im Netz nicht so frech, wenn ihr Name bekannt wäre.
Nachtrag: US-Präsident genießt keine Immunität
In einem Verfahren wegen angeblicher Affären des amtierenden US-Präsidenten Donald Trump mit zwei Frauen hat der Staatsanwalt von Manhattan Cyrus Vance die Steuererklärungen von Donald Trump angefordert um zu untersuchen, ob sich darin angebliche Schweigegeldzahlungen an die beiden Frauen wiederfinden. Zwar haben die Anwälte von Donald Trump vorübergehend vor dem Bundesgericht einen Aufschub für die Herausgabe der Steuerunterlagen erreicht. Allerdings könnte der Schuss am Ende „nach hinten los gehen“:
Warum zeigt keiner den US-Präsidenten an?
Dabei hat sich Donald Trump nicht nur einmal wegen ‚Unnecessary Roughness‘ schuldig gemacht und Gegner derb beleidigt, dazu noch über Twitter mit der größtmöglichen Verbreitung. Den Senator Mitt Romney nannte er letztes Wochenende ‚wichtigtuerischer Arsch‘. Das ist eine klare Beleidigung und durch den Twitter Account eindeutig nachgewiesen.
Kein Freund, der Baum
Zumindest wenn er in Nachbars Garten oder Nachbars Grundstück steht. Ein Nachbar muss natürliche Immissionen hinnehmen, die von einem Baum ausgehen, wenn dieser den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhält (hier 2 m). In Baden-Württemberg wollte ein Grundstückseigentümer die Bäume auf Nachbars Grundstück fällen lassen, weil Pollen, Laub, Zapfen und dabei auch auf seinen Besitz fallen.