Sie können auf der Internetseite von VW voraussichtlich in der Zeit vom 20.03.2020  -  20.04.2020 einen dort angebotenen Vergleich abschließen. Das hört sich sehr simpel und verbraucherfreundlich an.  Ist es aber nicht. Das sollen die nachfolgenden Fragen deutlich machen:

Mit der Erfahrung aus zahlreichen Fällen, die ersten kurz nach Bekanntwerden des Skandals Ende 2015, raten wir allen Betroffenen: Zeigen Sie VW die rote Karte und lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!

 

Zur Erinnerung: Im Herbst 2018 wurde die Leute verrückt gemacht mit der - unwahren - Behauptung, alle Ansprüche würden Ende 2018 verjähren, um sie so in die Musterfeststellungsklage zu drängen.

 

Jetzt wird die Musterfeststellungsklage möglicherweise sang- und klanglos zurückgenommen. Es wird kein Musterurteil geben, auf das sich die Betroffenen stützen können. VW betreibt Bauernfängerei und will den Leuten die Angst machen, dass sie kein besseres Ergebnis erwarten dürfen. "Vogel friß oder stirb". 

 

Machen Sie da nicht mit. Lehnen Sie den Vergleich ab! Verlangen Sie Schadensersatz und nicht Almosen.

Der im Raum stehende Vergleich ist eine große Enttäuschung und bildet genau das ab, was VW in zahllosen Fällen sowieso gemacht hat. Jeder Betroffene bekommt Geld, und zwar entweder gegen Rückgabe des Fahrzeuges oder in Form einer Einmalzahlung. 

 

Im Herbst 2018 wurde alle Betroffenen verrückt gemacht mit der -unwahren- Behauptung, die Ansprüche wurde Ende 2018 verjähren. 

 

Fahrzeuge, die erst in 2016 gekauft wurden, bekommen gar kein Angebot.( Tatsächlich sind Käufe bis mindestens Februar 2016 unproblematisch in den meisten Gerichtsverfahren).  

 

Selbstlos erklärt sich VW bereit, denjenigen, die das Vergleichsangebot von einem Anwalt prüfen lassen wollen, die Anwaltskosten mit netto € 190,00 zu bezahlen, allerdings nur, wenn der Anwalt im Sinne von VW zum Vergleich rät.

 

Hierzu muss Folgendes klargestellt werden:

 

Es besteht für die betroffenen PKW-Besitzer kein Kostenrisiko, denn VW muss das zahlen, was ein Gericht im Urteil festsetzt. Nicht mehr und nicht weniger. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht. 

Noch vor zwei Wochen hat Volkswagen im Rahmen der Musterfeststellungsklage die Vergleichsverhandlungen publikumswirksam platzen lassen. Jetzt haben sich die Parteien doch geeinigt. Das Handelsblatt sieht darin eine überraschende Kehrtwende. Bei genauer Betrachtung ist es das nicht. Volkswagen hat den Vergleich seinerzeit platzen lassen. Volkswagen bleibt damit weiter in der Bringschuld. Volkswagen droht bereits im Mai eine erste Entscheidung durch den Bundesgerichtshof. Bestätigt sich die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, müsste Volkswagen weit tiefer in die Tasche greifen, als das ausgehandelte Vergleichsangebot, dass er lausig daherkommt. Wir raten jedem Beteiligten der Musterfeststellungsklage: auf den Vergleich nicht eingehen, vielmehr das verlangen, was die Rechtsprechung den Geschädigten zugesteht und das ist oftmals das Doppelte. Wenn Sie einen Diesel haben, fragen Sie ‚Mr. Diesel‘ Rechtsanwalt Oliver Hirt 07531/5956-10.

Aktuell verklagen wir Volkswagen in einem halben Dutzend Fälle auf Vergleichserfüllung. Eine Reihe von Klagen, die mit einem außergerichtlichen Vergleich beendet wurden, hat unsere Mandantschaft bereits das Dieselfahrzeug  zur Verfügung gestellt, wartet seither auf das Geld. Volkswagen begründet dies mit logistischen Problemen. Dabei wäre eine Zahlung ganz einfach per Überweisung möglich. Nach entsprechender Vorankündigung haben wir zwischenzeitlich in einigen Fällen auf Vergleichserfüllung geklagt. Auch diese Prozesse verliert Volkswagen.