Genauer gesagt die Erben von Loriot. Jeder, der in der Schaffensperiode von Vicco von Bülow vor dem Fernseher saß, kennt die un-sinnige Bemerkung von Opa Hoppenstedt „Früher war mehr Lametta“ in dem Sketch „Weihnachten bei den Hoppenstedts“. Die ‚Lametta-Feststellung‘ ließ nun eine Firma auf T-Shirts drucken, was den Erben von Loriot nicht gefiel. Das Oberlandesgericht München hat nun letztinstanzlich entschieden, dass gegen den Vertrieb solcher T-Shirts kein Unterlassungsanspruch besteht, erfährt der Satz seine Besonderheit und Originalität erst durch die Einbettung in den besagten Sketch und die darin enthaltene Situationskomik. Blendet man dies alles aus, handelt es sich um einen „eher alltäglichen und belanglosen Satz“, so die Richter. Irgendwie war früher mehr Recht!
- Aktuelle Seite:
- Startseite >
- Datenschutz >
- Ausgewählte Rechtsgebiete >
- Markenrecht >
- Früher war mehr Lametta: Die Hoppenstedts haben am Ende verloren
Ausgewählte Rechtsgebiete
-
Allgemein
-
Arbeitsrecht
-
Arzthaftungsrecht
-
Bankrecht
-
Baurecht
-
CORONA Ticker
-
DIESELKLAGEN
-
Erbrecht
-
Familienrecht
-
Führerschein
-
Gesellschaftsrecht
-
IT-Recht
-
Inkasso
-
Kapitalanlagerecht
-
Kaufrecht
-
Markenrecht
-
Mietrecht
-
Schadenersatzrecht
-
Seniorenrecht
-
Strafrecht
-
Steuerrecht
-
Steuerstrafrecht
-
TIERSCHUTZ
-
Verkehrsrecht
-
WEG-Recht
-
Wirtschaftsrecht
-
FISCHERhatRECHT
Am Seerhein 8
78467 Konstanz
Tel. 07531 59 56 0
Fax 07531 59 56 99
E-Mail: konstanz@konlex.de