Todesursache: Implantate und andere Medizinprodukte
Die Zeitschrift FOCUS berichtet in einem Artikel vom 25.11.2018 zu „Implant Files“ davon, dass immer mehr Menschen durch gefährliche Implantate verletzt oder gar getötet werden. Die Zahl der Medizinprodukte steigt, die Zahl der Opfer hiervon auch. Was gut gemeint ist, kann für einen Patienten zum Problem werden.
Ein großer Skandal waren die minderwertigen Brustimplantate. Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, scheinen Verdachtsmeldungen zu unsicheren Medizinprodukten eher die Ausnahme zu sein. Wie hoch die Dunkelziffer ist, lässt sich nur erahnen. Im Jahr 2017 wurden in Deutschland über 3.000 Implantate wieder herausoperiert, weil das Gewebe um die Silikonkissen schmerzhaft vernarbt war. Gemeldet haben die Kliniken aber insgesamt nur 141 Fälle. Das beunruhigt, da Krankenhäuser mögliche Verletzungen oder Todesfolgen von Medizinprodukten offensichtlich eher verschweigen.
Kein Honorar bei Zahnarztpfusch
Ist die zahnärztliche Leistung insgesamt nutzlos, besteht kein Honoraranspruch. Ist eine zahnärztliche Behandlung insgesamt für den Patient nutzlos, muss er dafür auch nichts bezahlen. In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes wurde hierzu folgendes ausgeführt:
Wenn Zahnärztliche Leistungen vollkommen unbrauchbar sind
Ist die zahnärztliche Leistung insgesamt nutzlos, besteht kein Honoraranspruch. Ist eine zahnärztliche Behandlung insgesamt für den Patient nutzlos, muss er dafür auch nichts bezahlen. In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes wurde hierzu folgendes ausgeführt:
Patient muss Fehler einer therapeutischen Aufklärung beweisen
Die therapeutische Aufklärung soll den Heilerfolg gewährleisten und einen Schaden abwenden, der dem Patienten durch falsches Verhalten nach der Behandlung entstehen kann. Eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss der Patient beweisen. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm eine erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.
Der seinerzeit 54 Jahre alte Kläger ließ sich im August 2012 in einer Klinik wegen akuter Hüftbeschwerden ärztlich behandeln. Er erhielt eine Injektion mit einem Cortison-Präparat in das linke Hüftgelenk. Kurz nach der Injektion klagte der Kläger über neurologische Ausfälle im linken Bein und konsultiere das Sekretariat des behandelnden Arztes in der Klinik. Zwischen den Parteien ist streitig, welche Hinweise dem Kläger erteilt wurden. Jedenfalls verließ der Kläger nach einer Wartezeit von zwei Stunden mit seinem Fahrzeug die Klinik, ohne sich zuvor erneut einem Arzt vorgestellt zu haben. Nach einer Autofahrt stürzte der Kläger und zog sich eine Fraktur des linken Außenknöchels zu. Dieser musste stationär und mehrfach operativ behandelt werden.
Tödliche Zahn-OP
Immer wieder enden Zahnarztbehandlungen in Vollnarkose mit dem Tod des Patienten. Statistisch gesehen kommen auf eine Million Narkosen nur 7,3 schwere Zwischenfälle, doch steigt das Risiko erheblich, wenn bereits vorhandene Begleiterkrankungen die Behandlung erschweren und/oder kleinere Zahnarztpraxen die Mindestanforderungen für Eingriffe oder Narkose nicht einhalten. Gerade in Zahnarztpraxen sind solche Eingriffe unter Gefährdung der Atemwege problematisch.