Sicherheitsprobleme bei der digitalen Patientenakte
Es geht um den Zugriff auf 70 Millionen Daten/Personen
Die digitale Patientenakte (ePA) wurde Mitte Januar 2025 in Deutschland testweise eingeführt, um den Austausch medizinischer Daten zu erleichtern und die Behandlung effizienter zu gestalten. Dabei können gesetzlich Versicherte über eine App oder Kartenlesegeräte auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen. Arztpraxen erhalten nach Einstecken der Gesundheitskarte automatisch für 90 Tage Zugriff auf die Akte.
Sicherheitsprobleme:
Angriffsmöglichkeiten: IT-Sicherheitsexperten, darunter Bianca Kastl und Martin Tschirsich, zeigen, dass mit einem Kartenlesegerät, einer Gesundheitskarte und einer Praxiskarte theoretisch auf die Daten aller 70 Millionen ePAs in Deutschland zugegriffen werden könnte. Dies schließt auch Schreibzugriff ein.
Schwachstellen: Die Gesundheitskarte nutzt ein veraltetes Authentifizierungsverfahren, das leicht ausgenutzt werden kann. Zusätzlich ist es möglich, neue Gesundheitskarten mit wenigen personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer) legal bei Krankenkassen zu bestellen.
Manipulationspotenzial: Neben dem Datenklausel können auch sinnvolle Informationen wie Medikamentenpläne manipuliert oder Personen mit stigmatisierenden Diagnosen erpresst werden.
Gibt es bald die digtale Gersundheitsakte von Schumi? Oder werden bekannte Persönlichkeiten einer digitalen Akte widersprechen?
97 % aller Behandlungsfehler durch Ärzte werden nicht nachverfolgt
Das sagen nicht wir, das äußert der Vorstandsvorsitzende Stefan Gronemeyer des Medizinischen Dienst (MD). Der Medizinische Dienst wird meist von den Krankenkassen (auf Veranlassung der Patienten) beauftragt unter anderem um Behandlungsfehler festzustellen. Im vergangenen Jahr hat dieser Dienst 3.665 Behandlungsfehler bestätigt. Davon führten 2.709 zu einem Schaden beim Patienten. Die Dunkelziffer unentdeckter Behandlungsfehler liegt vermutlich viel höher. Stefan Gronemeyer gibt an: „Experten gehen davon aus, dass nur etwa 3 % aller vermeidbaren unerwünschten Ereignisse nachverfolgt werden“. Das berichtet die FAZ in ihrer Online-Ausgabe vom 30.06.2022.
Am leichtesten festzustellen sind chirurgische Fehler. Es gibt hier immer wieder schwerwiegende Fehler, wie die Horrorvorstellung, dass ein Patient am gesunden Knie operiert wird, anstatt am betroffenen Knie. Seltener aufgedeckt werden Gesundheitsfolgen von falschen Medikamentengaben oder falschen Gesundheitstipps. Das liegt daran, dass Fehler bei chirurgischen Eingriffen für Patienten leichter zu erkennen sind, als Medikationsfehler.
Behandlungsdokumentation: Keine positive Beweisvermutung
Ein Assistenzarzt und eine in einem Krankenhaus betriebene Frauenarztpraxis wurde von einer Kranken- und Pflegekasse auf Schadensersatz verklagt.
Ein Behandlungsfehler im Jahr 2009 sei die Ursache.
Eine hochschwangere Frau bewegte sich am Tag der Geburt um 11:00 Uhr in die Klinik und musste sich auf 20:15 Uhr einem Notkaiserschnitt unterziehen, obwohl der pathologische Befund -welcher von einer Beleghebamme per CTG gemessen wurde- bereits um 15:55 Uhr als hochpathologisch eingestuft worden ist. Das ungeborene wurde leblos auf die Welt gesetzt, musste reanimiert werden und trägt seitdem irreversible Hirnschädigungen.
Kausal für den Zustand des Neugeborenen sei die Unterlassung des Arztes.
Schmerzensgeld: rechtes Bein statt linkes Bein amputiert
In einer österreichischen Klinik haben Ärzte einem 82-jährigen Patienten das falsche Bein abgenommen. Der Klinik-Direktor sprach von einer „Verkettung unglücklicher Zustände“ und der Nichteinhaltung des Vier-Augen-Prinzips. Zum Fehler sei es gekommen, weil das falsche Bein markiert worden war. Der Fehler sei beim Verbandswechsel geschehen.
Da nun das falsche Bein amputiert wurde, musste nun in einer Nachoperation das andere amputiert werden.
Im Endeffekt liegt damit eine beidseitige ()) Unterschenkelamputation vor. Das ist für den Betroffenen eine schwerwiegende Verletzung. Ob das Opfer danach überhaupt noch Prothesen tragen kann hängt von der „Prothesenfähigkeit“ ab. Ein beiderseitiger Unterschenkelverlust erfordert wegen der enormen Lebensbeeinträchtigungen grundsätzlich hohe Schmerzensgelder. Gerichtliche Entscheidungen in Deutschland liegen zwischen 400.000 und 800.000 €. Eigentlich zu wenig.
Beweislastumkehr bei grobem ärztlichen Behandlungsfehler
Für die Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden reicht es aus, dass die Unterlassung ein aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt.