„Nein heißt Nein!“ hat sich durch die Strafrechtsreform zu einer wahren Kampfparole gegen Vergewaltiger entwickelt.

Auf Vergewaltigungsopfer wird hierdurch Druck ausgeübt, sich in dieser für sie ausweglosen Situation zu äußern und quasi mit ihrem Vergewaltiger zu kommunizieren. Es wird ein Ausruf, eine Abwehrreaktion, ein aktiver Widerstand gefordert. Dies sei schließlich eine „normale“ Reaktion in einer Vergewaltigungssituation.

 

Die Dunkelziffer von Vergewaltigungs- sowie Nötigungstaten steigt dadurch aber ins Unermessliche. Viele Opfer gehen erst gar nicht zur Polizei, weil sie der Meinung sind, sie hätten sich nicht ausreichend gewehrt oder ihr „Nein“ nicht ausreichend klar statuiert. Aus ihnen unerklärlichen Gründen hatten sie nicht genug Kraft zu aktivem Widerstand und haben die Tat einfach über sich ergehen lassen.

 

Immer wieder stolpern Geschäftsführer, Verantwortungsträger und Manager über die Strafvorschrift des § 266 StGB, der Untreue. Oftmals sind sich die Täter anfangs gar nicht bewusst, dass sie durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen, die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten. Manchmal ist eine schlichte Fehleinschätzung der Gesamtsituation die Ursache. So müssen sich beispielsweise derzeit Thomas Middelhoff & Co. u.a. wegen Untreue vor dem Gericht verantworten.

Auch wenn die Behörden etwas anderes in den Raum stellen und "ermitteln". Das Überkleben von Blitzern ohne Schädigung des Gerätes ist keine Straftat.

Nachdem Unbekannte in Chemnitz den „Super-Blitzer“ durch das bloße Überkleben der Blitzer-Scheibe mit Panzertape außer Gefecht gesetzt haben, wurde wegen Sachbeschädigung ermittelt.

 

Da das Panzertape aber ohne Rückstände entfernt werden konnte, scheint eine derartige Ermittlung höchst fragwürdig.

 

Zur Bejahung des Tatbestandes der Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB kann grundsätzlich auch eine nur vorübergehende Gebrauchsbeeinträchtigung führen. Dies allerdings nur, wenn die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einen größeren Aufwand erfordert. Das Entfernen von Panzertape ohne Rückstände scheint dabei aber eindeutig weder sonderlich zeit- noch kostenaufwändig.

„Verbrechen darf sich niemals lohnen“ dies ist einer der Grundsätze auf dem unser Vertrauen in den Rechtsstaat beruht und gleichzeitig die Idee, welche sich hinter der Einziehung verbirgt. Rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile aus Straftaten sollen abgeschöpft und so bereits ein Tatanreiz verhindert werden.

 

 

Was wird eingezogen?

Wer von der Polizei als Beschuldigter eine Ladung zur Vernehmung erhält, ist nicht verpflichtet, zu erscheinen. Nichtstun, hilft aber auch nicht weiter. Wenn gegen eine Person ermittelt wird, sollte diese wenigstens darauf achten, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. Dies gelingt am Besten durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der als Verteidiger ausdrücklich Akteneinsicht beantragt, um Informationen über die Beschuldigung zu gewinnen. Nach erfolgter Akteneinsicht (der Anwalt darf sich von der Akte Kopien fertigen) wird der Rechtsanwalt mit dem Mandanten besprechen, ob und gegebenenfalls wie man sich äußert.