Der ungestüme Herr Lehmann
Wer mit einer Kettensäge die Balken des Garagenfirst auf des Nachbars Grundstück zersägt, begeht Sachbeschädigung. Wenn das noch eine Überwachungskamera filmt, hilft „bestreiten“ nicht weiter. Die einzig sinnvolle Verteidigung könnte allenfalls dahin gehen, dass die Garage illegal erstellt worden wäre und deshalb ohnehin abgerissen werden müsste.
Nachdem der ehemalige Bundestorhüter schon wiederholt außerhalb des Spielfeldes „auffällig“ geworden ist, äußert zumindest ein Jurist, Rechtsanwalt Adam Ahmet, Zweifel an Lehmanns Schuldfähigkeit. Es darf aber ebenso bezweifelt werden, dass sich Jens Lehmann aus Gründen der Verteidigung die Einholung eines Gutachtens über mangelnde Impulskontrolle wünscht.
Typisch deutsch
Weil ein Ausländer auf einer deutschen Autobahn seinen Bugatti Chiron zur Höchstgeschwindigkeit trieb, regten sich in der Folge viele deutsche Bürger auf. Die Tachonadel zeigte zeitweise 417 km/h an. Keiner der Anzeigenden wurde Augenzeuge, vielmehr hatte der Bugatti-Fahrer bzw. sein Beifahrer den heißen Ritt im Netz veröffentlicht. Es dauerte nicht lange und deutsche Bürger zeigten den Millionär wegen „Rasen“ an.
Die Staatsanwaltschaft Stendal hat das Verfahren eingestellt, weil „Rasen“ ohne Gefährdung anderer als solches nicht strafbar ist, wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht ausdrücklich ausgewiesen ist. Die deutschen Bürger legten hier Beschwerde ein. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg bestätigte, dass man die Fahrt nicht strafrechtlich verfolgen könne, hat aber vorsorglich ins Spiel gebracht, dass man die Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen auf 200 km/h beschränken könne, wenn man das nicht wolle.
Das ist deutscher Neid in Reinkultur! Immer wenn einer etwas schafft oder macht, wozu man selbst nicht in der Lage ist oder die Möglichkeiten nicht dazu hat, greift bei vielen Deutschen als „Neid-Korrektiv" ein. Es wird versucht, dem Millionär den „Vorsprung durch Geschwindigkeit“ zu nehmen, indem man künftig einschränkt, weil es einem nicht passt. Die Deutschen sind wahrscheinlich Weltmeister im Regulieren. Ein gewisser Teil der Regeln dürfte aus Neid heraus entstanden sein. Möglicherweise fährt der Generalstaatsanwalt oder Sprecher der Staatsanwaltschaft Naumburg nur einen Passat Kombi.
Auch sonst spricht sich ein Großteil der Bevölkerung für ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen bei knapp 100 km/h aus, weil man selbst nicht betroffen ist und nicht will, dass „die Anderen“ so schnell fahren. Das sind vor allem Lätta-Tanten oder deren Lebenspartner Thorben, die Frau Lätta mit einem Dacia Logan abholen.
Ein Tesla ist halt kein Audi
Bereits im Mai dieses Jahres haben wir über Qualitätsmängel bei Modell 3 Long Range berichtet. EFAHRER.com berichtet nun von einem weiteren Gutachten, wonach es in der Fertigungslinie des Modell 3 erhebliche Qualitätsmängel gibt. TESLA spricht von Abweichungen „kosmetischer Natur“. Bei genauer Begutachtung durch den Gutachter entpuppen sich „die Mängel kosmetischer Natur“ als Risse in der Karosserie. Das ist bedenklich. Der Gutachter des betroffenen Fahrzeuges hält es für unwahrscheinlich, dass dieses Modell so im kommenden Jahr durch den TÜV kommt. Verwunderlich ist, dass das Problem nicht neu ist. Tesla kennt das Problem bereits seit 2017, so EFAHRER.com. Trotz der zwischenzeitlich angelaufenen Produktion in Deutschland (Berlin), ist das, was TESLA abliefert doch keine deutsche Wertarbeit, kein AUDI eben.
Wenn das stimmt, was in der BILD-Zeitung steht, müsste der Ex-Landrat Dr. Jürgen Pföhler bereits jetzt in Untersuchungshaft kommen
Dr. Jürgen Pföhler war zur Zeit der Jahrhundert-Katastrophe im Ahrtal zuständiger Landrat. Ausreichend Relevantes unternommen hat der Landrat zum Schutze der Bevölkerung wohl nicht. Es sieht so aus, dass er sich mehr um den Schutz seines Hab und Gutes gekümmert hat: Ein Schettino im Landratsamt!
Im Untersuchungsausschuss, zu dem er vorgeladen war, schweigt er, seine Frau auch. Darf sie. Aber auch seine vermeintlich heimliche Geliebte drückt sich. Zum Anhörungstermin war sie krank. Wie die BILD-Zeitung berichtet, war der damalige Landrat Pföhler in der Katastrophen-Nacht ziemlich agil, aber weniger als Krisenmanager. Er soll mit seiner heimlichen Liebe mindestens 13 mal in der Nacht Kontakt gehabt haben. Und was ganz besonders Übel aufstößt: Kurz vor Ausrufung des Katastrophenfalls soll er noch seinen roten Porsche aus der Tiefgarage „gerettet“ haben. Eine Nachbarin hat um 22.30 Uhr wohl gesehen, wie er seinen Porsche herausgefahren hat. Kurz danach wurde dann der Katastrophenalarm ausgerufen.
Wenn das stimmt, dann ist der ehemalige Landrat für die 134 Opfer, die in der Flutnacht umgekommen sind, mitverantwortlich. Auf fahrlässige Tötung stehen 5 Jahre Haft. Bei Herrn Dr. Jürgen Pföhler sind mehrere Haftgründe denkbar:
Allein wegen der Höhe der Strafandrohung besteht grundsätzlich Fluchtgefahr. Bei 134 Opfern ist es schwer vorstellbar, dass hier eine Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Daneben besteht Verdunkelungsgefahr. Sein „Gspusi“ wurde wahrscheinlich nicht einfach so krank, sondern eher in Absprache mit ihm. Das lehrt jedenfalls die Praxiserfahrung.
Von 135 Opfern sind 134 im Ahrtal ums Leben gekommen. Für diese Menschen trägt Herr Dr. Jürgen Pföhler die Verantwortung, weit mehr als für seinen Porsche.
Missbrauch in der Kirche wird zu einem „Systemproblem“
Aktuell hat ein Missbrauchsopfer der katholischen Kirche den emeritierten Papst Benedikt XVI vor dem Landgericht Traunstein verklagt. Der ehemalige Papst muss wegen seiner Untätigkeit als Joseph Ratzinger demnächst vor dem Landgericht Traunstein erklären, weshalb ein Priester, der im Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 eine zentrale Rolle spielt, von Ratzinger nicht „aus dem Verkehr gezogen“ wurde. Der Priester war Wiederholungstäter und durfte weitermachen, obwohl man damit rechnen musste, dass er Wiederholungstäter sein könnte. Die Zivilklage wirft dem Kardinal Ratzinger vor, „Kenntnis von allen Umständen“ gehabt zu haben.
Inhaltlich geht es in der Klage darum, ob bzgl. des emeritierten Papstes ein Fehlverhalten nachweisbar ist und deshalb eine gesamtschuldnerische Schadenshaftung der Kirche festgestellt wird.