Nur die Erinnerung bleibt: Ex-Partner muss intime Aufnahmen nach Beziehungsende löschen
Geht eine Beziehung auseinander, müssen intime Bilder oder Videos gelöscht werden, wenn der Ex-Partner dies verlangt. Das hat nun der Bundesgerichtshof in einem höchstrichterlichen Urteil klargestellt. Das gilt auch für solche Aufnahmen, die im Einverständnis entstanden sind (BGH: VI ZR 271/14).
Das musste schon vergangenes Jahr der Ex-Ehemann unserer Mandantin einsehen, der zunächst argumentiert hatte, dass die Betroffene schon über 10 Jahre von der Existenz der Bilder wusste und daher ihr Anspruch verjährt sei. Außerdem würde man ihr Gesicht ja nicht erkennen.
Auf beides kommt es nicht an, mahnte das Gericht. Hat ein Ex-Partner Aufnahmen an Dritte weitergereicht, muss er über die Adressaten, soweit ihm das möglich ist, Auskunft erteilen. Strafbar macht sich der, der „Rachepornos“ seiner Ex-Beziehung absichtlich ins Netz stellt.
[Quelle: F&C 323/14F08]
Tödliche Zahn-OP
Immer wieder enden Zahnarztbehandlungen in Vollnarkose mit dem Tod des Patienten. Statistisch gesehen kommen auf eine Million Narkosen nur 7,3 schwere Zwischenfälle, doch steigt das Risiko erheblich, wenn bereits vorhandene Begleiterkrankungen die Behandlung erschweren und/oder kleinere Zahnarztpraxen die Mindestanforderungen für Eingriffe oder Narkose nicht einhalten. Gerade in Zahnarztpraxen sind solche Eingriffe unter Gefährdung der Atemwege problematisch.
Versorgungsausgleich: Bei krassem Fehlverhalten kann Ehegatte vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden
Normalerweise findet im Rahmen einer Ehescheidung ein Versorgungsausgleich statt. Dabei werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Eheleute gleichmäßig auf beide verteilt. Das gilt aber nicht uneingeschränkt.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg klargestellt und die Beschwerde eines Mannes zurückgewiesen, der an den Rentenansprüchen seiner ehemaligen Ehefrau teilhaben wollte, obwohl er schwere Straftaten zu ihrem Nachteil verübt hatte.
Die Eheleute waren beinahe 20 Jahre lang verheiratet. Nach der Trennung brach der seit Jahren heroinabhängige Ehemann in das Wohnhaus seiner Ehefrau ein. Dort besprühte er die Wände mit Beleidigungen und setzte dann das Haus in Brand. Es entstand ein Schaden von 37.000 EUR. Kurze Zeit später brachte er bei einem Zusammentreffen seine Frau zu Boden und würgte sie lebensgefährlich, bis sie „Sterne sah“ und die von Nachbarn herbeigerufene Polizei eingriff. Der Mann wurde später zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt und in einer Entziehungsanstalt untergebracht.
Rundfunkbeitrag größtenteils verfassungsgemäß
Der seit 2013 erhobene Rundfunkbeitrag ist als solches mit dem Grundgesetz vereinbar. Allerdings enthält die gesetzliche Regelung eine nicht hinnehmbare Benachteiligung für Personen, die zwei Wohnungen besitzen und daher den Betrag doppelt zahlen müssen. Betroffene sollten sich insoweit ab sofort weigern und Rechtsbehelf einlegen.
Für den Beitrag ist entscheidend, dass die Programme bundesweit ausgestrahlt werden und jeder sie empfangen kann. Ob ein einzelner sich ein Empfangsgerät anschafft oder aus sonstigen Gründen die öffentlich-rechtlichen Angebote nicht nutzen will, spielt für die verfassungsgemäße Beurteilung keine Rolle.
Eigenmächtiger Urlaub kann zur fristlosen Kündigung führen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung bestätigt, dass die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Wer eigenmächtig Urlaub nimmt oder verlängert, sollte nicht damit rechnen, dass sein Verhalten zunächst mit einer Abmahnung geahndet wird.