Wer rückwärts ausparkt, muss hinten "Augen" haben
Wer rückwärts ausparkt, muss in alle Richtungen schauen. Dies gilt insbesondere für den, der auf einem Autobahnparkplatz rückwärts aus einer Parkbucht fährt. Er muss trotz Einbahnstraßenregelung den Verkehr in beide Seiten beachten. Der Rückwärtsfahrer kollidierte nämlich mit dem Transporter einer Straßenbaubehörde, die die Fahrgasse entgegen der Einbahnstraßenregelung befuhr. Der Mann und die Straßenbaubehörde gaben sich gegenseitig die Schuld und forderten jeweils Schadensersatz voneinander. Das Landgericht gab der Behörde recht. Der Mitarbeiter hätte korrekt gehandelt. Er hätte die Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung befahren dürfen, weil es sich um eine Fahrt zur Kontrolle des Parkplatzes auf mögliche Schäden gehandelt habe. Ein Befahren entgegen der Einbahnstraße wäre nach den Erkenntnissen des gerichtlichen Sachverständigen dafür erforderlich gewesen. Das Behördenfahrzeug sei auch ordnungsgemäß durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet gewesen. Zudem sei es extrem langsam gefahren.
Außerdem darf der übrige Verkehr darauf vertrauen, dass der Ausparkende auch bei einem bereits begonnenen Ausparkmanöver andere Verkehrsteilnehmer wahrnehme und darauf reagiere, insbesondere immer, wenn ihm die gesetzlich eingeräumten Sonderrechte zustehen.
[Quelle: wcr 10/2018; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.04.2018, 4 U 11/18]
Die Senkung von Wohnkosten kann ein berechtigtes Interesse für Untervermietung sein
Der Mieter kann ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung
haben, wenn er wegen wirtschaftlicher Bedürftigkeit durch die
Untervermietung die Wohnkosten signifikant senken will.
Die Bauhandwerkersicherungshypothek
Eine Bauhandwerkersicherungshypothek gibt dem Auftragnehmer ein Absicherungsrecht für seine Leistungen an rangbereiter Stelle im Grundbuch. Der Eintrag bringt noch kein direktes Geld die aber dem Eintrag innerwohnende Möglichkeit einer Zwangsversteigerung führt in der Regel zu einer für den Auftragnehmer „geschmeidigen“ Zahlungsregelung.
Die Handwerkersicherungshypothek ist ein Recht, das dem Auftragnehmer von Gesetzeswegen zusteht. Verweigert der Auftraggeber die Zustimmung, kann der Auftragnehmer die fehlende Bewilligung durch ein Gerichtsurteil ersetzen lassen. Ein solcher Anspruch wird meist im Wege der einstweiligen Verfügung verfolgt.
Wenn Zahnärztliche Leistungen vollkommen unbrauchbar sind
Ist die zahnärztliche Leistung insgesamt nutzlos, besteht kein Honoraranspruch. Ist eine zahnärztliche Behandlung insgesamt für den Patient nutzlos, muss er dafür auch nichts bezahlen. In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes wurde hierzu folgendes ausgeführt:
Bundesgerichtshof beschränkt Haftungsrisiken des Rechtsanwalts
In einem Urteil vom 21.06.2018 hat der Bundesgerichtshof die Haftung des Anwalts grundsätzlich auf das erteilte Mandat beschränkt. Danach muss ein Anwalt auf Risiken außerhalb des eigentlichen Beratungsauftrages den Mandanten nur dann hinweisen, wenn es sich um offensichtliche Gefahren handelt und der Mandant diese sonst nicht erkennt. Der Anwalt muss einen „Wissensvorsprung“ weitergeben, wenn er denn einen hat. Das Besondere an der Entscheidung ist, dass der Bundesgerichtshof die anwaltlichen Haftungsrisiken im Wesentlichen auf das erteilte Mandat beschränkt und nicht auf „was noch alles passieren kann“.