DSGVO (EU-Datenschutzverordnung): Was tun bei einer Abmahnung?
Es gibt immer wieder Abmahnanwälte oder Unternehmungen, die es darauf abgesehen haben, kleine Unternehmen abzumahnen, um Gebühren oder Schadensersatz anzugreifen. Diese Unternehmer durchforsten gezielt Unternehmerseiten im Netz nach Fehlern im Impressum, der Datenschutzerklärung oder in den AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen). Auch wenn die Abmahner oftmals unseriös sind, können Sie trotzdem in der Sache formal Recht haben. Deshalb sind auch solche Abmahnungen grundsätzlich ernst zu nehmen. Keinesfalls sollte man einfach etwas unterschreiben. Kommt eine Abmahnung ins Haus, kann das für zukünftige Situationen eine wichtige weiche Stellung werden. Eine Abmahnung ist immer als „Chef-Sache“. Man sollte regelmäßig in einer solcher Situation einen versierten Anwalt hinzuziehen um die aktuelle Situation und Auswirkungen für die Zukunft einschätzen zu können.
Kohl-Witwe will es wissen
Wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts wurden Helmut Kohl noch zu Lebzeiten für das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" eine Entschädigung von € 1.000.000,00 zu gesprochen. Kohl starb am 16. Juli 2017. Zu diesem Zeitpunkt war die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Köln hat nun entschieden, dass die Witwe des Verstorbenen keinen Anspruch auf die erstrittenen Entschädigung hat, weil ein Anspruch auf Geldentschädigung nicht vererbbar sei. Die Entschädigung, die der verstorbene Mann erstritten hatte, sei mit dem Tod erloschen, so das Gericht. Das Geld habe dazu dienen soll, dem Verstorbenen für die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts Genugtuung zu verschaffen. Das sei aber nur bei einem Lebenden möglich, vererben könne man das nicht.
Auf das was drinsteht kommt es an: Auch als „Vollmacht“ bezeichnete Schriftstücke können Testamente sein
Eigenhändig ge- und unterschriebene Schriftstücke können Testamente sein, auch wenn die Erblasserin die Schriftstücke nicht mit „Testament“ oder „mein letzter Wille“, sondern mit einer anderen Bezeichnung wie z.B. „Vollmacht“ überschrieben hat.
"Geplatzte" Kreuzfahrt erlaubt Entschädigung nutzlos aufgewendete Urlaubstage
Nutzlos aufgewendete Urlaubstage können in Geld bemessen werden. Das ist an sich nicht neu. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun bei einer kurzfristig abgesagten Karibik-Kreuzfahrt auch eine Richtlinie vorgegeben, wie viel das sein darf.
Erst kurz vor Beginn der Kreuzfahrt erfuhren zwei Urlauber, dass für Sie kein Platz mehr am Bord ist. Ihnen steht deswegen nach einer Entscheidung des BGH eine Entschädigung zu, grundsätzlich jedoch nicht in Höhe des Reisepreises. Das Ehepaar hatte die Kreuzfahrt für knapp € 5.000,00 gebucht. Die gezahlten Reisepreis bekamen Sie zurück und eine Entschädigung von knapp € 3.700,00. Immerhin etwas was knapp 73 % des Reisepreises entspricht. Beim Entschädigungsanspruch gehe es nicht um eine "zweite Rückerstattung" des Reisepreises.
Keine Wohnungsdurchsuchung bei Verdacht der Insolvenzverschleppung
Um bei einem Beschuldigten eine Durchsuchung anordnen zu können, muss der konkrete Verdacht bestehen, dass eine Straftat begangen wurde. Wage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen dafür nicht aus.
Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem aktuellen Beschluss erneut hervorgehoben. Aufgrund einer Anzeige hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche einer GmbH wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet. Anschließend beantragte sie für die Firmenräume und die Privatwohnung des Geschäftsführers beim Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss. Der wurde auch zeitnah vollzogen. Nachdem sich die Ermittlungen ein Jahr hingezogen hatten, wurde das Verfahren mangels Nachweis einer Straftat eingestellt. Eine vorangegangene Beschwerde des Beschuldigten gegen die richterliche Anordnung war erfolglos geblieben. Das BVerfG stellte dem gegenüber einen Stoß gegen Artikel 13 Abs. 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung).