Urteil des Monats: Affe hat kein Recht am eigenen Bild/Selfie
Der Fotograf David Slater hat im Jahre 2011 in Indonesien Affen dazu animiert, sich mit seiner Kamera zu beschäftigen. Der Makake Naruto hat dann vermeintlich grinsend ein Selfie geschossen, das um die Welt ging. Wir zeigen das Bild nicht, weil die Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte ausschließlich David Slater zustehen. Das hat der US Court of Appeals for the Ninth Circuit jetzt am 23.04.2018 letztinstanzlich entschieden. Die Naturschutzorganisation PETA war im Namen von Naruto vor Gericht gezogen, um Urheberrechte für den Affen bei Gericht durchzusetzen. Die Naturschutzorganisation ist mit diesem Ansehen am Ende gescheitert. Wir küren die Entscheidung nicht wegen des Ergebnisses zum Urteil des Monats, sondern wegen der Schlichtheit in der Argumentation. Das Gericht ließ die Klägerin wissen, die Rechtsfrage, ob Tiere Urheberrechte zustehen können, sei ganz einfach mit Nein zu beantworten.
Steuererklärung/Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren
Ist ein Steuerstrafverfahren gegen einen Steuerpflichtigen eingeleitet oder „in Sicht“, sollte neben dem Steuerberater auf jeden Fall ein externer Steuerstrafverteidiger hinzugezogen werden. Das sollte gerade nicht in Personalunion geschehen, sondern getrennt, weil für jedes Verfahren andere Behörden und Gerichte zuständig sind (beim Steuerverfahren sind es die Finanzverwaltungen und Finanzgerichte, beim Steuerstrafverfahren später die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte) und deshalb jeweils eine originär andere Sichtweise erforderlich ist.
Selbstverständlich agieren beide Berater in Abstimmung miteinander und nicht nebeneinander her. Ist nicht auszuschließen, dass der Steuerberater später auch im Steuerstrafverfahren (beispielsweise wegen Beihilfe) involviert wird, ist auch er vorsorglich aus der Schusslinie zu nehmen und auszutauschen.
Rundfunkbeitrag möglicherweise verfassungswidrig: Zahlungen nur unter Vorbehalt vornehmen
Möglicherweise ist der Rundfunkbeitrag, wie er seit Januar 2013 erhoben wird, verfassungswidrig. Es ist denkbar, dass die Erhebung nur eines Rundfunkbeitrages für jede Wohnung unabhängig von der Anzahl der dort tatsächlich wohnenden Personen Ein-Personen-Haushalte gegenüber Mehrpersonen-Haushalten benachteiligt. Eine unzulässige Ungleichbehandlung könnte auch darin zu sehen sein, dass für Zweitwohnungen ebenfalls Rundfunkbeitrag erhoben wird, obwohl die Wohnungsinhaber nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen Rundfunk „konsumieren“ können. Dass der Gleichheitsgrundsatz verletzt sein könnte, zeigt der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht für den 16.05. und 17.05.2018 mündliche Verhandlung anberaumt hat.
Jeder, der die fälligen € 17,50 bezahlt, sollte vorsorglich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und zum anderen Zahlungen nur unter Vorbehalt (möglicherweise unter Hinweis auf die laufenden Verfassungsbeschwerden) leisten, um sich die Möglichkeit der Rückforderung offenzuhalten.
Beweislastproblem für den Arbeitgeber bei Kündigung
Der Arbeitgeber ist für die Wirksamkeit einer Kündigung voll beweispflichtig. Das gilt insbesondere bei Kündigungen aus betrieblichen Gründen. Dieses Problem wird vom Unternehmen im Vorfeld oftmals nicht ernst genug genommen. Stellen Sie sich den vorsitzenden Richter vor als Personifikation des Herrn Helmut Markwort („Ich brauche Fakten, Fakten, Fakten“). Betriebliche Kündigungen müssen präzise vorbereitet werden. Fast nichts ist unangenehmer, als wenn der freigestellte Mitarbeiter nicht nur einen Lohnfortzahlungsanspruch hat, sondern in die Firma zurückkehrt.
Wer Waffenfotos postet, muss auch die Kosten für den daraufhin eingeleiteten Polizeieinsatz tragen
Ein 28-jähriger hat kurz vor Jahresende 2016 ein Foto mit zwei Handgranaten und einer Schusswaffe veröffentlich mit folgender Bildunterschrift: „Silvester kann kommen, alles schon hergerichtet …“. Das rief die Polizei auf den Plan. Was folgte, war eine Hausdurchsuchung unter Einsatz von Spezialkräften. Kosten: mehr als € 11.000,00.