Nichts begriffen: Mieser Abgang von Schulze Föcking
Heimlich gedrehte Bilder von Tierschutzaktivisten aus dem Mastbetrieb der Familie Schulze Föcking haben verletzte und übel zugerichtete Schweine gezeigt. Solche Bilder passen nicht zu einer Argrar- und Umweltministerin. Armin Laschet stellte sich zunächst hinter die CDU-Politikerin. Jetzt wo ein Untersuchungsausschuss in NRW sich der Sache annehmen sollte, kam Christina Schulze-Föcking dem zuvor und erklärt am 15.05.2018 ihre Rücktritt. Begründet hat sie dies mit Drohungen gegen ihre Person, ihre Gesundheit und ihr Leben, was sie nicht für möglich gehalten hätte und was "das Maß des menschlich zumutbaren weit überschritten habe". Was sie nicht gesagt hat, dass die veröffentlichten Bilder von dem Mastbetrieb der Familie "das Maß des tierisch zumutbaren weit überschritten haben".
Wahrscheinlich kommt der Untersuchungsausschuss trotzdem und und birgt für den NRW-Ministerpräsident Armin Laschet ein nicht unerhebliches Risiko, hat er doch im Vorfeld nie klare Kante gezeigt.
Wenn jetzt noch herauskommt, dass die Auflösung der "Stabstelle Umweltkriminalität" durch Schulze-Föcking als Ministerin auch damit zusammen hing, um die Vorgänge in dem Mastbetrieb der Familie vor weiteren Ermittlungen zu verschonen, dann kann man auch dahingehend ermitteln, ob nicht eine besondere Art der Strafvereitelung vorliegt.
UPDATE: Influencer und Schleichwerbung
Berufswunsch vieler Teenies ist Internetstar, letztlich Influencer. Eigentlich ein jämmerliches Ziel. Die meisten Influencer sind nicht anderes als Werbemedium. Cathy Hummels oder Sarah Lombardi können wenig bis nichts, haben aber viele Follower, die meist das angeblich spannende Leben ihrer Idole verfolgen. Letztlich haben diese Influencer aber nur eine Aura um sich aufgebaut, um die Fans von bestimmten Dienstleistungen oder Produkten zu überzeugen. Werbung halt! Nur subtile, fiese Tipps an die Fans, die wegen der Liebe zu ihrem Idol oftmals unreflektiert annehmen, was die Influencer verpackt „als Geheimtipp“ anpreisen. Verboten wird es, wenn sie nicht kennzeichnen, dass ihr Agieren Werbung ist. Zwar wissen die Nutzer von Youtube, Instagram, Facebook usw., dass Influencer ihr Geld mit Produktwerbung verdienen. Jeder Vierte betrachtet deren Präsentationen allerdings wiederum nicht als Werbung. Das ist fatal, denn meistens sind es doch Jugendliche, an denen sich die Influencer vergreifen. Da gibt es klare gesetzliche Regelungen. Nach § 5a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht und die geeignet ist, den Verbraucher zu einer Kaufentscheidung zu veranlassen. Auch nach dem Telemediengesetz muss bei Internetangeboten jede kommerzielle Kommunikation klar erkennbar sein.
Einschlafen während der Arbeitszeit ein fristloser Kündigungsgrund?
Ein Mitarbeiter war während der Arbeitszeit eingeschlafen. Der Arbeitgeber wertete dies als Arbeitszeitbetrug und wollte die fristlose Kündigung aussprechen. Das Arbeitsgericht Siegburg sah hierfür jedoch keine Grundlage, da eine fristlose Kündigung aufgrund der Verletzung der Pausenzeit nicht verhältnismäßig sei.
Inkasso-Check bei zweifelhaften Inkassoforderungen
Wir kämpfen schon lange gegen unseriöse Geschäftspraktiken von Inkassogesellschaften a. Weil viele dieser Eintreiber mit eindringlicher, zum Teil bedrohlich wirkenden Formulierungen die Adressaten verunsichern, wurde zwischenzeitlich ein neuer online-Service der Verbraucherzentralen eingerichtet, die vom Bundesministerium gefördert wird. Wer nicht weiß, wie er sich weiter verhalten soll, kann ab sofort https://www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check-start anklicken und sich durch das angebotene Menü führen lassen. Wenn die Sache „faul“ ist, sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden. Mir wären in der Regel nicht nur die Forderung als solches ab, wir rügen in der Regel auch die Art und Weise der „Bedrängnis“.
Aktuell lassen wir indirekt das Geschäftsgebaren der Creditreform Reutlingen Degner KG überprüfen, die in ihren Forderungskonten einmal Inkasso-Kosten berechnet, dann an einen „befreundeten“ Anwalt abgibt und der die gleichen Gebühren nochmals ansetzt. Daneben werden angebliche Auskunftskosten geltend gemacht. Auf Nachfrage wurden die Auskunftskosten bislang nicht nachgewiesen. In dem Zusammenhang wird auch die Formulierung im nachfolgendem Anwaltsschreiben geprüft, der bzgl. einer höchststreitigen Forderung folgendes ankündigt:
Telemedizin auf dem Vormarsch
Die Intenetplattformen Docdirekt, Medgate usw. haben bereits die medizinisch betreuende Zukunft eingeläutet. Was in Südwestdeutschland noch als Pilot-Projekt „Docdirekt“ läuft, ist in der Schweiz unter „Medgate“ längst die Regel. Man geht nicht mehr in eine Arztpraxis, der Arzt kommt zum vereinbarten Termin per Video-Chat oder Telefon zum Patienten. Was früher nur möglich war, wenn Patient und Arzt sich kannten, wird in Baden-Württemberg nun auch beim „Erstkontakt“ probiert. Die „Sprechstunde“ sieht hierbei so aus, dass der Patient seine Probleme dem Arzt schildert und sich der Arzt im Zweifel vom Patient oder einzelnen Körperteilen „ein Bild“ macht. Wenn dem Arzt die Informationen entsprechend ausreichen, hat er künftig die Lizenz zur Diagnose. Im weiteren Schritt soll später das Fernrezept und das Fernattest zukommen.