Musterfeststellungsklage jetzt auch gegen Daimler
Konkret richtet sich die Musterklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen Fahrzeuge, in denen der Motortyp OM651 eingebaut ist. Da die Fahrzeuge mit diesem Typ bereits 2018 wegen drohender Stilllegung von Daimler zurückgerufen wurden, droht Ende 2021 ggf. Verjährung. Wer klagt oder sich der Musterfeststellungsklage anschließt, kann dies verhindern und sichert sich mögliche Ansprüche.
Bislang sind sich die Gerichte bei Daimler-Prozessen teilweise uneinig. Eine Reihe von Gerichten sieht zwar einen Verstoß, aber keine Arglist, die Schadensersatz auslösen könnte. Die Argumentation ist oftmals zugunsten von Daimler, dass es, um das (zulässige) Ausreizen technischer Möglichkeiten gegangen sei und das sei für sich genommen noch nicht sittenwidrig oder arglistig.
Taycan: Auch Porsche hat mit seinem E-Modell Probleme
Der Taycan fängt nicht an zu brennen, wie beispielsweise das Topmodell von Tesla, aber er kann „an Fahrt verlieren“. Porsche hat weltweit 43.000 Fahrzeuge des Elektromodells zurückgerufen wegen „eines möglichen Verlusts der Antriebskraft“. Das bedeutet im Klartext, dass sich in einigen Fällen fälschlicherweise in voller Fahrt der Antrieb abgeschaltet hat. Die Fahrzeuge konnten dann nur noch ausrollen, die Bremsen haben auch in jedem Fall funktioniert. Das kann aber schnell zu eigenen Situationen führen, insbesondere wenn man noch vor einem Hintermann herfährt.
Schleich Dich Schweini! Schweinsteiger produziert als Fußball-Experte einen Imageschaden an sich selbst wegen Schleichwerbung
Dass Bastian Schweinsteiger für die dünnen Kartoffelscheiben von Funny Frisch Werbung macht, ist bekannt. Jeder hat die Werbespots schon gesehen. Jetzt macht Bastian Schweinsteiger auch Werbung für den Uhrenhersteller Garmin. Das wäre nicht schlimm, wenn es nicht als Schleichwerbung verpackt wäre. So hält Bastian Schweinsteiger mittlerweile bei Interviews das Mikrofon stets in der linken Hand, an deren Gelenk sich sichtbar eine Garmin-Uhr befindet. Man möchte es nicht glauben, auf seinem Twitter-Account zeigt Schweinsteiger kurz vor der zweiten Hälfte einen Blick auf seine Uhr. Im Hintergrund kann man unscharf das Stadion erkennen mit der Bemerkung: „Time for the 2nd half“. Die ARD hat Schweinsteiger zwischenzeitlich gerüffelt. Vermutlich wird Bastian Schweinsteiger bei den letzten verbleibenden Spielen seine Uhr nicht mehr in die Kamera halten.
Bootsunglück auf dem Gardasee führt zu europäischem Haftbefehl gegen Deutschen
Mitte Juni hatte auf dem Gardasee ein deutscher Motorboot-Fahrer nachts ein anderes Boot gerammt, deren Insassen danach tot waren. Der Unfallverursacher soll weitergefahren sein, ohne sich um die Opfer zu kümmern. Seiner Darstellung nach hat er den Unfall nicht bemerkt. Der Urlauber ist zwischenzeitlich zurück nach Deutschland gereist. Die italienischen Medien haben in den letzten Tagen Videosequenzen gezeigt, aus denen ersichtlich ist, wie der Deutsche beim Anlegen des Bootes ins Wasser fällt. Es wurde die Vermutung geäußert, dass er zum Tatzeitpunkt ziemlich betrunken war.
Die italienische Staatsanwaltschaft hat zwischenzeitlich einen europäischen Haftbefehl erwirkt. Es stellt sich nun die Frage, ob Deutschland den mutmaßlichen Täter, der Deutscher ist, nach Italien ausliefert.
Haben die Grünen auf den falschen Anwalt gesetzt?
Es scheint so. Noch am 1. Juli war ich mit meinem Leitartikel davon ausgegangen, dass der Anwalt Christian Schertz einfach nur zu spät kommt und nichts mehr retten kann, weil die Fehler schon mal passiert sind, nämlich vor Drucklegung und Vorveröffentlichung. Doch er konnte aber noch etwas bewegen! Er hat gleich zu Beginn der Affäre einen Schnellschuss gewagt und erklärt: „Ich kann nicht im Ansatz eine Urheberrechtsverletzung erkennen…“
Die Grünen beziehungsweise das Wahlkampfteam haben sich diese Äußerungen gleich zu eigen gemacht und Annalena Baerbock geraten, dass sie dies so in der Öffentlichkeit platzieren solle. Jetzt kristallisiert sich heraus, dass diese vorschnelle Äußerung nicht haltbar ist. Supergau!
Dabei hat der Rechtsanwalt Schertz gegen eine ganz banale alte Verteidigerregel verstoßen. „Äußere dich nie, wenn du den Akteninhalt nicht kennst.“ Im besonderen Fall gilt: Ersetze das Wort „Akteninhalt“ durch das Wort „Buchinhalt“. Die Grünen sind mit dem vermeintlichen Befreiungsschlag von Herrn Rechtsanwalt Schertz maximal unglücklich aufgelaufen. Das einzig Richtige wäre von Anfang an gewesen, Fehler einzuräumen, anstatt sich zu rechtfertigen und von Verschwörung zu reden. Einfach "los-trump-en"hat auch in den USA am Ende auch nicht funktioniert. Rechtsanwalt Schertz dürfte sich hierbei selbst auch erheblich geschadet haben, insbesondere als er inhaltlich von seinem Ziehvater, dem früheren Rechtsanwalt Professor Hertin korrigiert wurde und jetzt auch noch von einem ehemaligen Mitarbeiter Felix Zimmermann, der zwischenzeitlich als Jurist und Journalist bei ZDF tätig ist.