Effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings geplant
§ 238 StGB soll das Rechtsgut der Freiheit der persönlichen Lebensgestaltung, den Rechtsfrieden des Opfers und die Fortbewegungs- und Entschließungsfreiheit schützen, indem Belästigungen und systematische Verfolgungen eines anderen Menschen unter Strafe gestellt werden. § 238 Abs. 1 StGB stellt hierbei den Grundtatbestand der einfachen Nachstellung dar. Der Absatz zwei ist eine Qualifikation und der Abs. 3 eine Erfolgsqualifikation.
Der Grundtatbestand ist bei Vorliegen folgender Tatbestandsmerkmale erfüllt:
Nach Diesel-Skandal folgt der E-Skandal: Elektro-Autos verbrauchen vielmehr Strom als angegeben
Viele, die kürzlich ein Elektro-Auto gekauft haben, können dieses rückabwickeln oder Schadensersatz verlangen. Die meisten Fahrzeuge haben einen viel höheren Stromverbrauch als vom Hersteller angegeben. Der reale Stromverbrauch beispielsweise beim Modell TESLA 3LR liegt beispielsweise knapp 25 % über den Herstellerangaben. Beim VW-e-UP! sind es über 15 % mehr. Der ADAC hat 15 gängige Elektro-Fahrzeuge getestet. Das Ergebnis war erschreckend. Die Fahrzeuge brauchen durchweg zwischen 10 % und 25 % mehr Strom als beworben.
Damit steht fest, dass die Fahrzeughersteller unverfroren die Käufer von Elektro-Autos betrügen. Nach der Rechtsprechung berechtigt ein Mehrverbrauch von über 10 % (in der Vergangenheit waren es ganz normale Spritkosten) berechtigt zur Rückabwicklung des Fahrzeugkaufes.
Drogenhandel als Kündigungsgrund für Mietwohnung
Eine Wohnungsgesellschaft darf einem Mieter kündigen, wenn der Verdacht auf Rauschgifthandel innerhalb der Wohnung besteht. Drogengeschäfte stellen eine Vertragspflichtverletzung dar.
Ausreichend ist der Verdacht nach einer Wohnungsdurchsuchung.
Käpt’n Iglo in Gefahr?
Die Fischstäbchenwerbung des deutschen Lebensmittelunternehmens „Iglo“ mit Hauptsitz in Hamburg zeichnet sich bereits seit 1985 durch den berühmten „Käpt’n Iglo“ aus.
Einem sympathischen weißgrau-bärtigen Mann mittleren Alters mit blauem Anzug, weißem Rollkragen und blauer Seemannsmütze.
Dieser Käpt’n hat sich jedoch im Laufe der Zeit häufig verwandelt und verändert, sodass es zwischenzeitlich um die 500 Abbildungen von ihm gibt.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 2022 ist weitreichender als es aussieht
Das Bundesverfassungsgericht hat die mit einem Eilantrag verbundene Verfassungsbeschwerde verschiedener Pflegekräfte zurückgewiesen. Faktisch sind diese Kräfte dann geimpft, bevor die Hauptentscheidung ergangen ist. Mit der Entscheidung nimmt das Bundesverfassungsgericht eine erwartbare Abwägung vor nämlich der Wunsch Einzelner nicht geimpft zu werden und der Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen mit möglicherweise extremen Gesundheitsfolgen bis hin zum Tod. Die Kostenlast für die Allgemeinheit ist dabei noch gar nicht eingerechnet.