WARNUNG: Pishingmails von Dr. med. Markus ist unzulässige Werbung der Betrügerfirma weightlossisnatural.com
Ein fiktiver Dr. med. Markus, Serdskisstr. 57, 10426 Berlin versucht seit Monaten und Wochen über Direktmails dumme Personen zu finden, die aus Neugier auf die Betrügerseite weightlossisnatural.com klicken und dann ggf. irgendwelche angeblichen Schlankmacher kaufen oder bestellen. Die Werbung wird als Junkmail generiert und kontaktiert aktive E-Mail-Adressen ggf. täglich.
Namensgleiche Domain-Adresse: grundsätzlich entscheidet Priorität
Der Kläger wollte sich bei der Deutschen Network Information Center e.G. (im Folgenden: Denic) mit der Internetadresse „www.türmer.de“ (Anmerkung: Namen geändert) eintragen lassen. Dabei nahm er auf seinen Geburtsnamen, Norbert Türmer, Bezug. Die Denic teilte ihm mit, dass die Adresse „www.türmer.de“ bereits eingetragen sei. Bei seinen Recherchen erfuhr der Kläger, dass Inhaber der Domain-Adresse „türmer.de“ der Lebensgefährte seiner Schwester, Andrea Türmer, ist. Dieser Lebensgefährte hatte die Internetadresse im Auftrag und im Interesse der Schwester des späteren Klägers bei der Denic eingerichtet. Dort ist Frau Trümer als sogenannte „Admin-C“ eingetragen. Unter der Internetseite „www.türmer.de“ finden sich Informationen über Frau Türmer. Daraufhin hat der Kläger bei der Denic einen sogenannten „Disput“ hinsichtlich der Domain angemeldet. Er selbst betreibt eine Internetseite unter der Anschrift www.tuermer.de, also ohne Umlaut.
Die Formvorschrift des § 311 b BGB und ihre Folgen
Ein Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Das weiß eigentlich jeder. Aber was geschieht, wenn es gar nicht zur Beurkundung kommt? Der Käufer plötzlich nicht mehr will, der Kaufinteressent schon erheblichen Aufwand hatte. Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem der Verkäufer kurz vor dem Notartermin den Kaufpreis um 100.000 € anhob. Der Interessent war hierzu nicht bereit und sagte ab. Im Vorfeld hatte dieser bereits bei der Bank einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen, der ihn jetzt eine Vorfälligkeitsentschädigung von 9.000 € kostete. Muss der Verkäufer dem Interessenten diese Aufwandkosten erstatten? Die Richter am Bundesgerichtshof meinen: Nein.
Folgen des Brexit für Knackis
Deutsche Staatsbürger dürfen nach dem Austritt von Großbritannien aus der EU nicht mehr nach Großbritannien ausgeliefert werden. Das verbietet das Grundgesetz, das nur die Auslieferung deutscher Staatsbürger an andere EU-Staaten erlaubt. Nachdem Boris Johnson zwischenzeitlich gelauthalst hat, dass er generell keine Europäischen Standards einhalten wolle, werden wohl bald nicht einmal mehr Briten und sonstige Personen nach Großbritannien ausgeliefert werden.
Mehr Flexibilität bei Fahrverboten gefordert
Mehr Flexibilität bei der Ahndung von Verkehrsdelikten hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) beim Verkehrsgerichtstag in Goslar gefordert.
Wer ein Fahrverbot von einem Monat erhalte, solle dies künftig auch in zwei Teilen abbüßen können. Das käme vor allem Berufstätigen zugute, weil sich das Fahrverbot dann besser mit den Anforderungen der Berufstätigkeit vereinbaren ließe.