Permanenter Organmangel in Deutschland
Es gibt gerade in Deutschland zu wenig Organspender. Was tun? Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wollte dem bis gestern mit der Widerspruchslösung begegnen. Jeder, der nicht ausdrücklich einer Organspende zu Lebzeiten widerspricht, ist Spender. Punkt. Dieser Ansatz dürfte schon verfassungsrechtlich nicht haltbar sein. Zwischenzeitlich ist die Lösung auch im Bundestag gescheitert. Ihre Reform der Organspende sieht vor, dass die Bürger künftig bei Gelegenheit befragt werden, ob sie Organspender sein wollen. Letztlich ist das so wie an der Kasse bei REWE: „Haben Sie eine Payback-Karte?“ oder „Sammeln Sie Punkte?“. Ich sammel keine Punkte und schon seit dem dritten Einkauf (zwei Mal davon bei der gleichen Kassiererin) antworte ich seither tapfer und trotzig nur noch „Nein“ und werde schon aus Prinzip niemals eine Payback-Karte haben wollen und auch nie Punkte sammeln. ... So geht es wahrscheinlich vielen. Die Abstimmung im Bundestag wird das Problem des Organmangel nicht im Ansatz lösen. Hier scheint die Politik wieder einmal nicht praxistauglich zu agieren.
Lebzeitige Übertragung eines Wohnanwesens und Ausgleichspflicht
Die Übertragung eines Wohnanwesens durch die Eltern auf eines ihrer Kinder kann nach dem Tod der Eltern nur Ausgleichsansprüche der anderen Kinder auslösen, wenn eine Schenkung vorliegt. Das ist aber nicht der Fall, wenn der "bedachte" Sprössling im Gegenzug Verpflichtungen übernommen hatte, deren Wert dem des Anwesens entsprach.
Radarfalle PoliScan FM1 kommt auf den rechtlichen Prüfstand
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz wird sich am kommenden Mittwoch mit der Messtechnik der Firma Vitronic beschäftigen. Es geht darum, ähnlich wie bei den Blitzgeräten TraffiStra S 350 von Jenoptik darum, ob die Messergebnisse juristisch verwertbar sind, wohl die wo Messdaten nicht zur Überprüfung auf etwaige Messfehler zur Verfügung stehen. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hatte im Mai 2019 Bußgeldbescheide für rechtswidrig erklärt, wenn keine Möglichkeit der Überprüfung der Rohmessdaten gegeben sei. Dann sei ein faires Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht gegeben.
Ein Gebrauchtwagenkäufer, der 2016 ein Dieselfahrzeug erworben hat, von dem ihm bekannt war, dass es vom „Dieselskandal“ betroffen ist, hat keine Ansprüche gegen Autohändler und Hersteller
Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 10.01.2020 (2/20)
Ein Gebrauchtwagenkäufer, der 2016 ein Dieselfahrzeug erworben hat, von dem ihm bekannt war, dass es vom „Dieselskandal“ betroffen ist, hat keine Ansprüche gegen Autohändler und Hersteller
Der unter anderem für „Dieselverfahren“ zuständige 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat die Berufung eines Gebrauchtwagenkäufer zurückgewiesen, der im April 2016 von dem beklagten Autohaus ein gebrauchtes Fahrzeug der Marke VW, Typ Tiguan 2,0 TDI mit einem Kilometerstand von 36.080 zu einem Kaufpreis von 25.900 EUR erworben hat. In dem Fahrzeug ist ein von der VW AG hergestellter Dieselmotor des Typs EA 189 mit 2,0 Liter Hubraum verbaut.
Der Iran haftet gegenüber Opferfamilien nach internationalem Deliktsrecht
Zuerst hat das iranische Regime zu vertuschen versucht. Als die Beweise zu erdrückend waren, hat Teheran die Tat zugegeben. Allerdings sei der Abschluss ein ‚Versehen‘ gewesen, gewissermaßen ‚menschliches Versagen‘. Selbst wenn dem so wäre, müssen der Iran und die verantwortlichen Kommandeure und Soldaten persönlich für den Schaden gegenüber den Hinterbliebenen und der Fluggesellschaft aufkommen. Soweit zwei deutsche Opfer unter den Getöteten zu beklagen sind, können die Hinterbliebenen möglicherweise auch nach deutschem Recht vorgehen und möglicherweise auch in Deutschland klagen (wenn man den iranischen Staat als Garanten ähnlich einer Haftpflichtversicherung verklagt, so innerhalb der EU bereits entschieden betreffend ein Verkehrsunfall in Wales, OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2016, Az. 12 U 118/15).