Es geht um mögliche Ausschlussgründe wegen Befangenheit. Deshalb hat Verteidiger von Rupert Stadler gleich zum Prozessauftakt verlangt, dass die Richter und die Schöffen der 5. Strafkammer Auskunft erteilen, ob sie oder ihre Ehepartner seit 2009 ein Dieselauto des VW-Konzerns gefahren haben.

 

Da Befangenheitsanträge so früh als möglich zu stellen sind, wenn Verdachtsmomente oder Hinweise bekannt werden, war es vom Verteidiger richtig, diese Auskunft gleich zu Prozessbeginn zu verlangen. Sollte sich herausstellen, dass einer der beteiligten Richter ein Dieselauto des VW-Konzerns fährt oder gefahren hat, wird wohl ein vorsorglicher Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit kommen. Aber was ist, wenn die Richter „nur“ einen Benziner fahren oder wenn sie einen Diesel der Marke Mercedes oder BMW fahren, die zwischenzeitlich auch in den Fokus von Ermittlungen und  Schadensersatzklagen gerückt sind. Oder was ist, wenn einer der Richter gar kein Auto fährt. Ist er dann als Radfahrer generell gegen Autos eingestellt?

Das ist im Kern der Anklagevorwurf, dem sich der Ex-Audi-Vorstand Rupert Stadler ab heute im Betrugsprozess vor dem Landgericht München stellen muss. So viele Diesel-Fahrzeuge wurden während seiner Zeit als Audi-Chef an ahnungslose Audi-Kunden verkauft.

 

Der Vorwurf geht nicht dahin, dass Rupert Stadler den Betrugsdiesel erfunden oder entwickelt hätte. Ihm wird vorgeworfen, dass er von dem Betrug wusste, aber nicht eingriff. Diesen Vorwurf erheben wir bereits in Schadensersatzklagen von Audi-Kunden gegenüber Audi und persönlich auch gegen Herrn Rupert Stadler. Ein solches Zivilverfahren gegen Herrn Rupert Stadler findet beispielsweise statt am

 

Freitag, 09.10.2020 vor dem Landgericht Arnsberg.

 

Auch in Zivilverfahren wäscht der Ex-Manager seine Hände in Unschuld, im Rahmen der Strafrechtsanklage soll nun eine E-Mail von Bedeutung sein, die in das Jahr 2008 zurückreicht. Schon am 22.01.2008 soll zum ersten Mal ein Entwickler bei Audi den Begriff „ganz ohne bescheißen wird es am Ende nicht gehen“ benutzt haben. Aber nicht nur dass man danach nach dieser Devise gehandelt hat, es wurde noch eine Werbekampagne ausgerufen als „Clean Diesel-Projekt“. Deshalb lautet die Anklage zusätzlich auch auf strafbare Werbung.

Anscheinend hat der österreichische Verbraucherschutzverein erste Zivilklagen gegen die Republik Österreich eingereicht, verkündet die Organisation. Rechtlich gesehen sind diese Verfahren erste Musterprozesse, keine Sammelklagen.

 

Es werden Schmerzensgeldansprüche für einen Verstorbenen und einen Schwerkranken geltend gemacht in Höhe von € 100.000,00 bzw. € 45.000,00.

Viele Urlauber stehen in der jetzigen Zeit vor dem gleichen Problem: Sie haben eine Reise gebucht, doch dann machte ihnen die Corona-Pandemie einen Strich durch die Rechnung. Kommen nun auf die Personen, die eine Reise gebucht und storniert haben, möglicherweise Kosten zu?

Das Amtsgericht Frankfurt hat bezüglich dieser Frage am 11.08.2020 aktuell entschieden, dass ein Reiseveranstalter einem Vertragspartner die geleistete Anzahlung erstatten muss, da der Reisende auf Grund der Corona-Pandemie seine Reise storniert hat (Urteil v. 11.08.2020, Az. 32 C 2136/20 (18)). Das bedeutet also, dass bei einer Stornierung aufgrund der Corona-Krise der volle Reisepreis vom Veranstalter zurückerstattet wird.

Nach einem  Bericht in der „Bild am Sonntag“ hat ein Porsche-Sprecher mitgeteilt: „Wir bestätigen, dass Porsche interne Untersuchungen durchführt.“ Man sei an einer systematischen und konsequenten Aufklärung interessiert. Es gehe hierbei nicht nur um Abgasanlagen, sondern auch um Motorkomponenten. Derzeit würden Mitarbeiter gehört, Sitzungsprotokolle und E-Mails ausgewertet werden. Porsche gibt an: „Wir drehen jeden Stein um.“