Vielmehr als einen Mindestabstand brauchen wir dringend auch einen Mindestanstand
Mindestanstand wird wahrscheinlich viel schwieriger zu erreichen sein als der Mindestabstand. Es ist für Außenstehende schon erstaunlich, wie unseriös viele Menschen in Deutschland mit ihren Mitmenschen umgehen. Das gilt sowohl für den persönlichen Kontakt als auch für den Kontakt über die sozialen Netzwerke, da aber ganz besonders. Viele Begegnungsforen sind zwischenzeitlich zu asozialen Netzwerken verkommen. Gerade aus der Distanz und der Anonymität wird man gern besonders fies. Diese Leute bräuchten vor allem eine verbale Schutzmaske.
Beate Bahner verkündet eigene ,Corona-Auferstehungs-Verordnung‘
Die „Coronoia-Anwältin“ Beate Bahner hat am Abend des 11. April 2020 offensichtlich ihre Entscheidung vom Vortag rückgängig gemacht. Sie will jetzt doch Anwältin bleiben. Wir haben Zweifel, dass dies funktioniert. Denn gegen 19:00 Uhr hat Frau Bahner in ihrem Büro nach eigenen Angaben eine "Corona-AUFERSTEHUNGS-Verordnung" erlassen und sogleich verkündet. Danach sind alle Geschäfte ab sofort wieder zu öffnen und die Menschen sollen sofort wieder zur Arbeit gehen. Sie erklärt quasi durch ihre Gnaden die Corona-Krise faktisch für beendet. Das traut sich nicht einmal The Real President D.T.. Wir berichten nun nicht mehr weiter über unsere Auseinandersetzung mit Frau Bahner. Wir denken, dass hier zwischenzeitlich ein ganz anderes Problem vorherrscht. Die Angelegenheit wird jetzt einfach nur traurig. Wir wünschen Frau Bahner gute Besserung!
Beate Bahner will keine Rechtsanwältin mehr sein
Nachdem ihre Verfassungsbeschwerde, bzw. der Eilantrag, vom Bundesverfassungsgericht bereits am Karfreitag abgelehnt wurde, hat Beate Bahner in Konsequenz hieraus Ihre Zulassung zurückgegeben. Das gegen sie eingeleitete Strafverfahren läuft dagegen weiter. Für Frau Beate Bahner persönlich sicherlich eine tragische Erfahrung, in der Sache musste es so kommen. Von unserer Kritik nehmen wir nichts zurück.
Frau Bahner kann gerne in die Länder auswandern, die ihrer Meinung nach solche Grundrechte wahren und im Zusammenhang mit dem Corona Virus nicht einschränken. Da gibt es derzeit genau drei Länder: Egalien und Verschwöriland und Mirwurstistan. Wir glauben, dass Beate Bahner sich da realitätsfern hineingesteigert hat, aber durch Ihr Vorgehen (v.a. auch bei sich selbst) großen Schaden angerichtet hat, weil sie mit ihrer Kampfansage radikale Schläfer „bedient“ hat. Das Bundesverfassungsgericht hat das korrigiert. Der Staat funktioniert.
[BVerfG Beschluss vom 10.04.2020 Az 1 BvQ 26/20]
Die Entscheidung im Wortlaut:
Germany’s Next Top Model: Diese Sendung ist für Zuschauer unter 30 Jahren nicht geeignet
Zu dem Schluss kommt man, wenn man sieht, was Heidi Klum mit der jungen Generation anstellt. Nur 5 Minuten reichen zu belegen, dass es Machern regelmäßig auf „mehr Drama“ ankommt, egal wie blöd der Grund auch ist. Junge Mädchen hungern nicht nur, um einem Schönheitsideal zu entsprechen, das Heidi regelmäßig befeuert.
Die Anzahl der Mädchen, die sich kurz nach Eintritt der Volljährigkeit unter das Messer legen, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Mädchen wie auch Jungs glauben einem Schönheitsbild entsprechen zu müssen, um eine Existenzberechtigung zu haben und hoffen dann auf Fame. Und dazu tragen solche Formate bei. Für junge Zuschauer ist das Influencer-Drama GNTM gerade nicht geeignet.
Heidi hör‘ endlich auf damit und kümmere Dich lieber um Deinen Mann, solange er noch Deiner ist. Vor allem braucht der dringend einen Farb- und Stilberater. Tom Kaulitz wirkt optisch wie Sohn von Jürgen Wagner (Waldmensch Öff Öff) und der kleine Bruder von Georg Berres (Bauchi), der sich an die Becker-Villa ‚rangewanzt‘ hat - auch Tom ist bei Heidi in deren Villa eingedrungen. Fame und Shame liegen nicht nur phonetisch ganz dicht beieinander.
Mittelstandskredit als wirklicher Schnellkredit kommt
Damit nicht die Kleinunternehmer und Mittelständler an bürokratischen Hürden scheitern, Springt der Staat zu 100 % als Bürge ein. Damit entfällt die langwierige Prüfung nach dem sonst geltenden Bankbestimmungen. Voraussetzung ist letztlich nur, dass das Unternehmen nicht schon 2019 in finanziellen Schwierigkeiten gewesen ist.
Kleinere Unternehmen sollen drei Monatsumsätze aus dem Referenzjahr 2019 erhalten.
Bei Firmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern liegt die Obergrenze bei 500.000 €. Bei Unternehmen mit über 50 Beschäftigten können bis zu 800.000 € in Anspruch genommen werden.
Die Laufzeit der Darlehen ist auf zehn Jahre angelegt, wovon die ersten beiden Jahre tilgungsfrei sein können.
Wer schnelles Geld braucht und auf den üblichen Bürokratismus der Banken verzichten kann, sollte seine "Zahlen zusammenstellen" und einen formal sauberen Antrag stellen. Für erste Informationen sind wir erreichbar unter 07531/5956-10.