Noch vor zwei Wochen hat Volkswagen im Rahmen der Musterfeststellungsklage die Vergleichsverhandlungen publikumswirksam platzen lassen. Jetzt haben sich die Parteien doch geeinigt. Das Handelsblatt sieht darin eine überraschende Kehrtwende. Bei genauer Betrachtung ist es das nicht. Volkswagen hat den Vergleich seinerzeit platzen lassen. Volkswagen bleibt damit weiter in der Bringschuld. Volkswagen droht bereits im Mai eine erste Entscheidung durch den Bundesgerichtshof. Bestätigt sich die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, müsste Volkswagen weit tiefer in die Tasche greifen, als das ausgehandelte Vergleichsangebot, dass er lausig daherkommt. Wir raten jedem Beteiligten der Musterfeststellungsklage: auf den Vergleich nicht eingehen, vielmehr das verlangen, was die Rechtsprechung den Geschädigten zugesteht und das ist oftmals das Doppelte. Wenn Sie einen Diesel haben, fragen Sie ‚Mr. Diesel‘ Rechtsanwalt Oliver Hirt 07531/5956-10.

Aktuell verklagen wir Volkswagen in einem halben Dutzend Fälle auf Vergleichserfüllung. Eine Reihe von Klagen, die mit einem außergerichtlichen Vergleich beendet wurden, hat unsere Mandantschaft bereits das Dieselfahrzeug  zur Verfügung gestellt, wartet seither auf das Geld. Volkswagen begründet dies mit logistischen Problemen. Dabei wäre eine Zahlung ganz einfach per Überweisung möglich. Nach entsprechender Vorankündigung haben wir zwischenzeitlich in einigen Fällen auf Vergleichserfüllung geklagt. Auch diese Prozesse verliert Volkswagen.

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat eine Entscheidung getroffen, die die wahrscheinlich erst in einigen Jahren ihre volle Wirkungskraft entfaltet. Danach darf Klimaflüchtlingen das Recht auf Asyl nicht verweigert werden, wenn ihr Leben in Gefahr ist. Dabei reicht es aus, wenn durch den Klimawandel die Lebensumstände derart bedroht sind, dass das Recht auf Leben gefährdet ist.

Ein fiktiver Dr. med. Markus, Serdskisstr. 57, 10426 Berlin versucht seit Monaten und Wochen über Direktmails dumme Personen zu finden, die aus Neugier auf die Betrügerseite weightlossisnatural.com klicken und dann ggf. irgendwelche angeblichen Schlankmacher kaufen oder bestellen. Die Werbung wird als Junkmail generiert und kontaktiert aktive E-Mail-Adressen ggf. täglich.

Während Patienten bislang selbst in Vorleistung gehen mussten, übernehmen ab Samstag, 1. Februar 2020, die Krankenkassen die Kosten für einen entsprechenden Test, ob sich der Betroffene mit dem Corona Virus 2019-nCoV angesteckt hat.