Winterkorn soll seine Orden zurückgeben
Am 24. August 2008 wurde Dr. Martin Winterkorn auf dem Schloss Ludwigsburg der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg verliehen. Geehrt wurden ebenso Hubert Burda und Erwin Teufel. Verliehen wird der Orden als Zeichen dankbarer Würdigung hervorragender Dienste um das Land Baden-Württemberg und seine Bevölkerung. Nun ist der Ehrenträger Martin Winterkorn wegen des Dieselskandals nicht nur in Ungnade gefallen, sondern wird deswegen neben Volkswagen auch noch direkt verklagt, weil er vorsätzlich und in einer die guten Sitten verstoßenden Art und Weise Erwerber von Dieselfahrzeugen geschädigt haben soll. Der Vater des Dieselskandals ist diese Verleihung nicht (mehr) würdig. Ein Ehrenmann würde die Auszeichnung freiwillig zurückgeben. Passiert ist bis heute nichts.
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Diskriminierung mal anders herum: Keine Rechtsgrundlage für Frauenparkplätze
Weil sich ein Mann in Bayern durch Frauenparkplätze diskriminiert gefühlt hat, hat er die Stadt verklagt. Der Richter gab dem Mann nun teilweise Recht, weil es nach der Straßenverkehrsordnung Frauenparkplätze gibt. Die Einschränkung bzw. Sonderzuweisung hat daher keinen Rechtsgrund. Anders zu beurteilen sei dies auf Privatgrundstücken oder bspw. auf Parkplätzen von Supermärkten oder privaten Parkhäusern.
Erlass von Fahrverboten gegenüber Dieselfahrern fehlerhaft
Die von einigen Städten eilig zusammengeschusterten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge dürften einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Wir empfehlen jedem Dieselbesitzer, der von einem konkreten Fahrverbot betroffen ist, dagegen rechtlich vorzugehen.
Schon das Auswahlkriterium Dieselfahrzeug dürfte möglicherweise willkürlich sein. Was ist in Hamburg mit den Kreuzfahrtschiffen, die täglich in den Hafen ein- und ausfahren, was ist mit den verschiedenen Heizungsanlagen von Immobilien, offenen Feuerstellen und anderen Emissionen? Warum werden lediglich Diesel-Fahrzeuge herausgesucht? Dies ist letztlich ein Diskriminierungsakt.
Facebook darf einen Kommentar, der als "Hassrede" eingestuft ist, löschen und den Nutzer zeitweilig sperren
Wenn ein Kommentar über eine bloße Kritik und Diskussion, beispielsweise der Einwanderungsgesetze, hinausgeht, kann dieser durchaus als „Hassrede“ eingestuft werden und dann die Gemeinschafts- und Veröffentlichungsstandards verletzten mit der Folge, dass der Verletzter nicht nur hinsichtlich des Kommentars gelöscht, sondern auch für gewisse Zeit gesperrt wird.
Aus dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, Art. 5 GG, ergibt sich nichts anderes. Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliche Eingriffe und entfalten zwischen Privaten, also hier zwischen dem Nutzer und Facebook, nur mittelbare Wirkung. Die in diesem Fall angewandten Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards von Facebook berücksichtigen diese mittelbare Wirkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit in angemessener Weise. Daher bekam Facebook Recht.
[PM OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.06.2018, Az. 15 W 86/18]