Die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage gegen Schummel-Diesel kommt, gegen VW droht zum Jahresende eine Verjährung. Aus diesem Grunde ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Kooperation mit dem ADAC tätig geworden und initiiert derzeit für Anfang November eine derartige Klage gegen VW. Bis dahin soll das Gesetz in Kraft sein. Ebenfalls soll bis dahin ein Klageregister eingerichtet werden, bei dem sich weitere Geschädigte eintragen können, um von einem positiven Ergebnis profitieren zu können, ohne verjährungsunterbrechend selbst Klage einreichen zu müssen.

 

Ziel der Klage ist die Feststellung, dass Volkswagen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadensersatz schuldet. An dem Verfahren beteiligen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA 189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde und der Kauf nach dem 01. November 2008 erfolgt ist.

Das Kraftfahr-Bundesamt (KBA) hat für rund 700.000 Dieselfahrzeuge aus dem Hause Daimler wegen des Einbaus einer illegalen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung einen Rückruf angeordnet. Für knapp 300.000 Fahrzeuge sind bereits Nachbesserungen des Konzerns angekündigt, um den Stickoxid-Ausstoß per Software-Update zu verringern. Derzeit werden nur bestimmte Varianten des SUV-GLC, des Vito und der V-Klasse upgedatet.

 

Wer ein Update durchführen lässt, sollte einen „Vorher-Nachher-Vergleich“ vornehmen hinsichtlich Gesamtleistung, Leistungsabfall und Verbrauch. Das macht auf Nachfrage derTÜV.

Die Wirtschaftswoche berichtet in einem Artikel vom 14.09.2018 unter Berufung auf einen Abschlussbericht des Landeskriminalamtes Niedersachsen zur Rolle von Bosch im Abgasskandal, dass die „Urversion“ der programmierten Betrugssoftware bereits 1999 von Audi entwickelt worden sei. Anfangs wurde der „Vorsprung durch Software“ von Bosch noch kritisch beäugt. Ab 2002 sei die Software dann aber in die Motorsteuerung von Bosch integriert gewesen. Anfangs habe man sehr darauf geachtet, dass das Softwareprogramm geheim bleibt. Bis 2006 war dann aber auch Volkswagen eingeweiht.

Diese Ermittlungserkenntnis könnte Auswirkungen auf den Betrugs- und Verschuldensnachweis haben bei Klagen gegen VW, Audi und Bosch. Jeder, der ein Dieselfahrzeug – egal von welchem Hersteller – fährt, sollte schleunigst überprüfen, ob er nicht Ansprüche geltend macht, falls sein Fahrzeug Schummel-Software enthält. Hier besteht oftmals Handlungszwang, weil bei „Abwarten“ Verjährung droht.

Daimler will die betroffenen Halter in den nächsten Tagen und Wochen informieren. Die Anordnung kommt vom Kraftfahrbundesamt. Am Anfang war nur der Vito betroffen, jetzt wurde die Beanstandung auf viele andere Fahrzeuge ausgeweitet.

 

Wenn Sie wissen wollen, ob auch Ihr Fahrzeug davon betroffen ist, nehmen wir gerne eine Vorabprüfung durch. Ansprechpartner ist RA Oliver Hirt, 07531/59 56-10 (Sekretariat).

                                                                                     

Alle betroffenen Modelle der A- Klasse

 

          A 180 CDI 2013 4 Zylinder OM 651

          A 180 CDI BlueEFFICIENCY 2012–2013 4 Zylinder OM 651

          A 200 CDI 2013–2014 4 Zylinder OM 651

          A 200 CDI BlueEFFICIENCY 2012–2013 4 Zylinder OM 651

          A 200 CDI 2014–2015 Euro 6 4 Zylinder OM 651& (NOx)

          A 220 d seit 2015 4 Zylinder OM 651

          A 220 CDI 2013–2015 4 Zylinder OM 651

          A 220 CDI BlueEFFICIENCY 2012–2013 4 Zylinder OM 651

 

Alle betroffenen Modelle der B-Klasse

 

          B 180 d: 08.2016 Euro 6 4 Zylinder

          B 180 CDI 2013 4 Zylinder OM 651

          B 180 CDI BlueEFFICIENCY 2011-2013 4 Zylinder OM 651

          B 200 CDI 2013–2015 4 Zylinder OM 651

          B 200 CDI BlueEFFICIENCY 2011-2013 4 Zylinder OM 651

          B 200 d seit 2015 4 Zylinder OM 651

          B 220 CDI 2013–2014 und 2014-105 4 Zylinder OM 651

          B 220 CDI BlueEFFICIENCY 2012–2013 4 Zylinder OM 651

          B 220 d seit 2015 4 Zylinder OM 651

 

Alle betroffenen Modelle der C-Klasse