Der, der sein letztes Hemd zerreißt, verhält sich zwischenzeitlich gänzlich unverschämt
Der ARD-Intendant Kai Gniffke fordert für ARD und ZDF höhere Beiträge. Künftig sollen es deutlich über € 20,00 werden – monatlich.
„Wir werden für eine Beitragserhöhung kämpfen und werden Effizienzreserven heben.“
Focus meint hierzu nur: Ein Armutszeugnis. Bei so viel unternehmerischen Unvermögen sollte man erst einmal Gniffkes fürstliches Gehalt hinterfragen.
Das hinterfragen wir schon lange. Der, der angeblich sein letztes Hemd für seine Mitarbeiter zerreißt und DeFi Management schlicht mit einer Beitragserhöhung wett zu machen versucht, ist für die Position, die er begleitet und das Gehalt, das er bekommt, geradezu untauglich.
Bodenseestadion: Jetzt werden die Verantwortlichen bekannt
So gerne die Stadt Konstanz wohl jegliche Schuld von sich weisen und behaupten würde, die Mängel des Bodenseestadions seien unvorhersehbar und unaufhaltbar gewesen, so gelogen wäre dies.
Bereits im Jahr 2012 wies Herr Dr. Georg Geiger als damaliger Leiter des Amtes für Bildung und Sport darauf hin, dass das Bodenseestadion ohne eine Sanierung nicht mehr lange für Veranstaltungen zur Verfügung stehen könne. Geiger selbst gab der Umsetzung einer Multifunktionslösung damals 10 Jahre.
Nun, fast 12 Jahre später, ist die Stadt Konstanz und das Amt für Bildung und Sport überrascht über die „plötzlichen“ Mängel, die zwischenzeitlich schon seit einem Jahrzehnt behoben sein müssten und könnten, denn feststeht, die Mängelliste von Juni 2023 betitelt ganz klar die gleichen Hauptpunkte wie noch die Liste im Jahr 2012: Fluchtwege und Alarmierung, Brandschutz, bauliche Infrastruktur.
Die Sperrung des Bodenseestadions in Konstanz
Die Stadt Konstanz hat jüngst und im direkten Anschluss an das Ende des Campus-Festivals 2023 entschieden, dass das Bodenseestadion Konstanz für derartige Großveranstaltungen nicht mehr zur Verfügung stehen kann und daher gesperrt wird. Den Grund hierfür sieht das Baurechts- und Denkmalamt in unüberbrückbaren Sicherheitsbedenken. Unter anderem gebe es Mängel hinsichtlich der Fluchtwege im Rahmen von zu tief liegenden Handläufen sowie der Strom- und Wasserversorgung. Natürlich fragt man sich, wie Handläufe nun plötzlich, nachdem das Bodenseestadion bereits seit geraumer Zeit dort steht und für große Veranstaltungen genutzt wird, zu tief liegen können. Den Grund dafür kennen wohl nur die Verantwortlichen der Stadt Konstanz.
Gemäß § 3 der Benutzungsordnung für die Konstanzer Freisportanlagen obliegt die Zuständigkeit sowie das Hausrecht hinsichtlich des Bodenseestadions der Stadt Konstanz, vertreten durch das Sportamt beziehungsweise den Platzwart.
Doch warum haben diese es so weit kommen lassen? Gibt es keine Erhaltungspflicht für derartige Sport- beziehungsweise Kulturstätten?
Nach § 40 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg hat der Eigentümer einer Gemeinschaftsanlage für die Instandhaltung dieser zu sorgen, wenn die Flächen in einem Bebauungsplan festgesetzt sind. Am Standort des Bodenseestadions sieht der Bebauungsplan derartige Flächen zwar nicht vor, es scheint jedoch sehr widersprüchlich, das Stadion zunächst als offensichtlich gemeinschaftliche Anlage für Sport, Kultur und Freizeit zu bauen und sich dann mangels einer Planfestsetzung der entsprechenden Instandhaltungspflicht zu entziehen.
Wegen Barry Newman bin ich Anwalt geworden
Nicht allein deswegen bin ich Anwalt geworden, aber Barry Newman war schon prägend. Genauer gesagt, es war die Anwaltsserie „Petrocelli“, dort holte er als Rechtsanwalt Petrocelli für seine Mandanten jeweils das Maximale heraus. Petrocelli wohnte zeitweise (jedenfalls solange die Serie lief) in einem Wohnwagen vor der Stadt und kam mit seinem Hausbau an gleicher Stelle nicht so recht voran. Permanent musste er eine Fall für einen Klienten lösen. Als Anwalt löste er knifflige Fälle und (gefühlt in jeder Folge) schleppte sein Assistent entweder einen Entlastungszeugen oder den wahren Täter buchstäblich in letzter Minute direkt in den Gerichtssaal. In meiner beruflichen Laufbahn ist mir das nie passiert, soweit ich gehört habe, Kollegen auch nicht.
Hinweisgeberschutzgesetz – Vermittlungsausschuss erzielt Einigung beim Whistleblowerschutz
Im Dezember 2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Anfang 2023 fand das Gesetz jedoch keine Mehrheit, sodass die Bundesregierung einen Vermittlungsausschuss anrief und ein Kompromiss gefunden wurde.
Das überarbeitete Gesetz wurde am 11. Mai 2023 verabschiedet und tritt voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft.
Doch was beinhaltet das Gesetz überhaupt und was ist das Ziel des Gesetzes?
Das Ziel des Gesetzes ist es, „Whistleblowern“ die Angst vor Repressalien zu nehmen, wenn diese in Unternehmen auf Missstände aufmerksam machen wollen.
Das HinSchG verpflichtet alle Beschäftigungsgeber mit mehr als 50 Mitarbeitenden dazu, eine interne Meldestelle und Meldekanäle einzurichten, über die Beschäftigte die Möglichkeit der Meldung von Verstößen und der Kenntnisnahme über Verstöße haben können. Die Einrichtung der internen Meldestelle ist den Beschäftigten bekannt zu machen.
Unternehmen, mit weniger als 249 Mitarbeitenden können eine gemeinsame Meldestelle mit anderen Unternehmen einrichten. Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen, müssen jedoch eine eigene interne Meldestelle einrichten.