In anderer Sache kommt das OLG Frankfurt wieder zur Besinnung: Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister unzulässig
Vor geraumer Zeit haben verschiedene Gemeinden angefangen, pfiffige Dienstleister mit der räumlichen Verkehrsüberwachung zu beauftragen, die mit der Gemeinde im Rücken zu Höchstformen aufgelaufen sind. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diese Art von Verkehrsüberwachung jetzt einen Riegel vorgeschoben. Die Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister ist gesetzeswidrig. Die Gemeinde hätte schon gar keine Bußgeldbescheide auf dieser Grundlage erlassen dürfen.
Ist eine „lebenslängliche Strafe“ nach einer Wiederbelebung beendet bzw. „abgesessen“?
So sieht es jedenfalls Benjamin Schreiber, der 1997 in den USA (Iowa) wegen Mordes mittels Axt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf Begnadigung verurteilt worden war. Schreiber erlitt 2015 als Häftling eine Blutvergiftung mit Organversagen. Zuvor hatte er noch eine Patientenverfügung erstellt, in der er klar regelte, dass er nicht wiederbelebt werden will. Allenfalls Schmerzmittel seien ihm zu verabreichen. Als Schreiber im Sterben lag, entschieden sich die Ärzte trotzdem zu einer Wiederbelebung, und das gleich fünf Mal. Laut des Gefängnisarztes war Schreiber auch für einige Minuten klinisch tot.
Nachdem Benjamin Schreiber ins Leben „zurückgeholt“ wurde, verlangte er nunmehr seine Freilassung, weil er die Strafe bis an sein natürliches Lebensende abgesessen habe.
Widerrufs-Joker sticht nicht
Wer ein Dieselfahrzeug finanziert hat und im nachhinein rückabwickeln will, kann dies nicht über fehlerhafte Widerrufs-Klauseln in Finanzierungsverträgen durchboxen. Der Bundesgerichtshof hat die Klagen zweier Verbraucher abgewiesen, die ihre Autos über Darlehen der Banken von BMW und Ford finanziert hatten.
Hausratverteilung: Bei Zuweisung eines Hundes kommt es auf das Tierwohl an
Auch wenn Hunde als „Hausrat“ einzuordnen und im Rahmen der Hausratverteilung zuzuweisen sind, muss dabei doch vorrangig auf das Wohl der Tiere geachtet werden.
Das machte das Amtsgericht München deutlich und wies einen entsprechenden Zuweisungs-Antrag der getrennt lebenden Ehefrau zurück. Die Eheleute hatten sich nach drei Ehejahren getrennt. Die beiden Hunde hielten sich im Zeitpunkt der Trennung zunächst bei der Ehefrau auf. Kurz darauf nahm der Ehemann die Hunde zu sich. Seitdem leben sie bei ihm. Nun wollte die Ehefrau beide oder zumindest einen der Hunde zugewiesen haben.
Wer zu spät kommt, den bestraft der Arbeitgeber
Zu spät zur Arbeit zu kommen rechtfertigt eine Abmahnung und gegebenenfalls sogar eine Kündigung.
Pünktlichkeit gilt nicht nur als Arbeitstugend, sondern wird grundsätzlich von allen Mitarbeitern eines Unternehmens vorausgesetzt. Denn Arbeitsleistung ist Bringschuld. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter die Arbeitsleistung vor Ort erbringen müssen.
Bei Stau oder schlechten Witterungsbedingungen muss der Arbeitnehmer entsprechende Vorkehrungen treffen. Denn das sogenannte Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer selbst. Ist also ein Streik oder ein Unwetter angekündigt, muss er im Zweifel früher losfahren, um eine Verspätung zu verhindern.
Kommt der Arbeitnehmer zu spät, kann der Arbeitgeber einerseits den Lohn kürzen, außer im Tarifvertrag ist explizit etwas anderes vereinbart. Bei flexibleren Arbeitszeiten kann der Arbeitnehmer allerdings die versäumte Zeit auch nacharbeiten.
Aber ein zu spät kommen rechtfertigt grundsätzlich eine Abmahnung.