Ferkel erheben Verfassungsbeschwerde
Noch immer werden Ferkel in Deutschland ohne Betäubung kastriert. Erst 2020 soll damit Schluss sein. Die Tierrechtsorganisation PETA zieht nun vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das Besondere daran: Die Beschwerde erfolgt im Namen der männlichen Ferkel.
Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte treten Tiere selbst als Beschwerdeführer vor dem BVerfG auf. PETA will erreichen, dass auch Tiere – wie hier die Schweine – als Träger eigener Rechte anerkannt werden.
Muss die Krankenkasse nach einer fehlgeschlagenen Schönheits-OP einspringen?
Ja, möglicherweise aber nur zum Teil. Es kommt auf den Einzelfall an.
Ästhetische Operationen, die medizinisch nicht notwendig sind (Brustvergrößerung, ästhetische Nasenkorrektur, Augenlidstraffung) muss der Betroffene in der Regel selbst bezahlen. Die Krankenkassen beteiligten sich hieran nicht. Kommt es aber später zu Komplikationen oder ist eine Folgeoperation erforderlich, springen die gesetzlichen Kassen meist ein. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich nach einer Brustvergrößerung durch eine Kapselfibrose das Gewebe verhärtet und eine Entzündung herausbildet.
Das Letzte: Wann darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten?
Ein häufiges Thema unter Kraftfahrzeugführern ist die Debatte um das Erfordernis des Einschaltens des Nebellichts und insbesondere der allseits beliebten Nebelschlussleuchte.
Nebelscheinwerfer sind entgegen dem Wortlaut nicht nur bei „dicker Suppe“ eine Hilfe. Man darf sie laut Straßenverkehrsordnung (StVO) einschalten, wenn Nebel, Regen oder Schneefall „die Sicht erheblich behindern“. Auch und gerade bei Dunkelheit und Schneefall verbessern Nebel(front)scheinwerfer die Sicht ganz erheblich und sollten deshalb durchaus auch benutzt werden. Sobald sich die Sichtverhältnisse verbessern, muss man den Nebelscheinwerfer aber wieder ausschalten.
Anders sieht es indes bei einer Nebelschlussleuchte aus.
Freistellung: Die Rache des Arbeitgebers
Hat eine Seite die Kündigung ausgesprochen, es ist aber noch eine Kündigungsfrist einzuhalten, quasi eine restliche „Zwangsehe“ auf Zeit, überlegt mancher Arbeitgeber, den Arbeitnehmer bis zum Vertragsende freizustellen. Dadurch soll manchmal verhindert werden, dass sich die Präsenz des Arbeitnehmers im Betrieb negativ auf Kollegen oder auf Kunden auswirkt. Meist lässt mit Kündigungsausspruch die Motivation auch erheblich nach.
(Vorerst) keine Express-Scheidung
Während in anderen europäischen Ländern die einvernehmliche Scheidung teilweise ohne Gerichtsbeteiligung, unkompliziert und für jeweils € 100,00 möglich ist, gibt es die Vision Scheidung light in Deutschlang (noch) nicht. Auch wenn sich die Ehepartner in allen Punkten einig sind, muss der Scheidungsantrag dem Familienrichter vorgelegt werden. Der prüft nochmals nach. Das ist auch nicht verkehrt, weil viele Entscheidungen oder unterlassene Entscheidungen Folgen haben können, die die Parteien oftmals noch gar nicht selbst übersehen (Testament, Lebensversicherung usw.).