Ein Satz mit X: Sam Dylen
… das war nix!
Wenn sich jemand zum Affen macht, zum Loser, zur Peinlichkeit, darf RTL das dann fördern, die Kamera weiter drauf halten? Das Ganze geschieht in Kooperation mit den Zuschauern, die genau den Loser wählen. Gut, die Camp-Bewohner bekommen halt nichts zu essen, wenn der Loser wieder aufgibt. Aber wird diese Nummer nicht zum Persönlichkeitsproblem für Sam Dylan! Ist ihm klar, auf was er sich da eingelassen hat? Man darf vermuten, dass er sich verschätzt hat. Darf dann RTL weiter durchziehen und den Kandidaten womöglich zerstören? Das Format Dschungelcamp ist jedenfalls nicht das richtige für Sam Dylan. Allerdings kennt er den Haupttitel ganz gut: „ich bin ein Star, holt mich hier raus“. Um Langzeitschäden bei dem - zugegebenermaßen unsympathischen Kandidaten - zu vermeiden oder zu minimieren, sollte RTL Sam Dylan jetzt aus dem Dschungel herausholen.
Angriff auf Rettungskräfte und Polizisten: Mindeststrafe sollte erhöht und die Justiz zur Ausschöpfung der Strafrahmen aufgefordert werden - und nicht nur das
Das Bundeskabinett hatte im September 2024 einen Gesetzesentwurf beschlossen, um Einsatzkräfte, Ehrenamtliche und politisch Engagierte besser vor Angriffen zu schützen. Der Entwurf unter der Leitung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht Ergänzungen im Strafgesetzbuch vor, darunter die Strafbarkeit von Angriffen auf Rettungskräfte, Polizisten und Ehrenamtliche sowie die Nötigung politisch Aktiver, wie Gemeinderats- oder EU-Parlamentsmitglieder. Zudem soll der Einsatz von Tasern durch die Bundespolizei rechtlich abgesichert werden.
Die Union fordert während der Beratungen eine Erhöhung der Mindeststrafen: sechs Monate für tätliche Angriffe und ein Jahr für heimtückische Angriffe oder Angriffe mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen. Derzeit liegt die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte bei drei Monaten.
Der Kindes-Mörder von Aschaffenburg
Der Afghane Enam Ullah hat in Aschaffenburg nicht nur ein zweijähriges Kind erstochen, er hat auch andere Kinder (mindestens ein Mädchen) verletzt, wurde dabei wohl von einer Erzieherin gestört, hat dann die verletzt, hat einen 72-jährigen Mann verletzt und einen anderen Helfer (41 Jahre alt) mit seinem Küchenmesser getötet. Der Schöntalpark mit Spielplatz in Aschaffenburg gilt als „gefährlicher Ort“. Warum hat die Polizei dort nur „vermehrt Straftaten und Drogendelikte registriert“, diese aber nicht unterbunden? Wir wissen immer um Problemzonen, erfassen alles, tun aber nicht so recht etwas dagegen. Gleiches beim Täter selbst. Es war nicht das erst Mal, dass er (mit einem Messer) gewalttätig wurde. Der Afghane wurde nie aus dem Verkehr gezogen. Er hätte schon längst abgeschoben werden sollen. Ist nicht passiert. Es ist davon auszugehen, dass wir Steuerzahler dem Mann auch die Tatwaffe bezahlt haben, weil alle Leistungen, die er seit 2022 bezogen hat, vom deutschen Staat finanziert worden sind.
Die Unterlassung der Behörden löst vermutlich Schadensersatzansprüche für alle Geschädigten gegen den Staat aus, wegen fahrlässigen Unterlassens mit vorhersehbaren Folgen. Nichtstun der Berhörden tötet.
Wir haben bei der Staatanwaltschaft Aschaffenburg Anzeige gegen die Verantwortlichen der Ausländerbehörde von Alzenau erstattet. Der Täter Enam Ullah (O.) war dort bei der Ausländerbehörde gemeldet und auch bekannt, siehe https://www.focus.de/panorama/welt/asyl-hotel-mitten-im-ort-im-heimatort-des-aschaffenburg-verdaechtigen-ist-der-kein-unbekannter-mehr_id_260658868.html. Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung wurden nicht ergriffen, offensichtlich nicht einmal angedacht.
Peter Tiede meint mit "heimatfremder Politik" schlicht Staatsversagen
Der Staat schützt seine Einwohner nicht! Der aktuelle Kindermord und die Ermordung eines Helfers in Aschaffenburg zeigt einmal mehr, wie untätig der deutsche Staat bleibt, bis etwas passiert. Der Täter, ein Messer-Afghane, ist 2022 in Deutschland, war schon wiederholt gewalttätig geworden. Er hatte bereits eine Ukrainerin angegriffen und die am Hals verletzt. Er war trotzdem auf freim Fuß. Er war zudem „vollziehbar“ ausreisepflichtig. "Nachvollziehbar" ist das Ganze nicht. Hätte der Täter sich in Abschiebehaft befunden, wären die Taten nicht passiert. Wenigstens die sofortige Anordnung der Abschiebehaft wäre Staatspflicht, wenn einer kein Bleiberecht hier hat und schon gewalttätig aufgefallen war. Der zuständige Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde in Alzenau hat versagt. Wieder wurden die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutze der Bevölkerung nicht wahrgenommen, offensichtlich nicht einmal in Erwägung gezogen worden. Der Staat entschuldigt sich damit, dass der Gewalttäter psychisch krank sein könnte. Gerade dann – erst recht in einer solchen Situation müssen solche Personen vorsorglich in Gewahrsam kommen. Die Eltern des kleinen Jungen und die Familie des mutigen Helfers sollten Schadensersatzansprüche gegen den Staat geltend machen.
Der Journalist Peter Tiede äußert sich auf Bild zu dem Blutbad
Wie Pflichtteilsberechtigte ihren Anteil sichern können
Der Beschluss des Oberlandesgerichts München (Az.: 3 W 1443/24 e) zeigt, wie Pflichtteilsberechtigte ihr Recht auf eine Mindestbeteiligung am Nachlass durch den sogenannten Arrest sichern können. Dabei handelt es sich um ein rechtliches Instrument, das in Ausnahmefällen genutzt werden kann, um Vermögenswerte zu "einfrieren", wenn die Gefahr besteht, dass der Pflichtteilsanspruch später nicht mehr durchgesetzt werden kann. Dies erfordert jedoch eine fundierte und gut belegte Begründung.