HSV-Hooligans müssen konsequent zur Verantwortung gezogen werden - also wirklich
Die BILD berichtet am 18.01.2025:
„.HSV-Hooligans mit blauen Sturmhauben maskiertet schlagen friedliche Köln-Fans zusammen - Auch Frauen verprügelt.“
Hoffentlich berechnet die Polizei diesen Sondereinsatz an den Verein HSV. Das Bundesverfassungsgericht hat dies erst vor wenigen Tagen erlaubt, die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Risikospielen an die Vereine weiterzureichen.
Man kann nur hoffen, dass die (Nach)Ermittlungen nicht wieder zu lasch sind, die verdächtigen Hooligans nicht nur in Haft kommen, sondern auch in Haft bleiben - und vor allem auch voll finanziell zur Rechenschaft gezogen werden, sowohl für die Mehrkosten des Polizeieinsatzes als auch für die Schäden der Opfer wegen Körperverletzung und sonstiger Sachschäden. Was da geschehen ist, ist schwerer Landfriedensbruch. Der HSV täte gut daran, allen Hooligans, die hier mitgemischt haben, zusätzlich ein lebenslanges Stadionverbot zu erteilen. Die gesetzlichen Regelungen für all das sind da. Man muss sie nur umsetzen.
Den Opfern ist anzuraten, gegen den Verein HSV als auch gegen sämtliche Verantwortliche, die sich an diesem Überfall beteiligt haben, gerichtlich vorzugehen und Schadensersatz zu verlangen. Zusätzlich kann gegen jeden der Täter ein gerichtliches Abstandsgebot beim Amtsgericht Köln eingefordert werden mit entsprechender Kostenlast gegen die einzelnen Hooligans. Nur wenn der Kostenträger der Polizei und die Opfer gegen die Schwachmaten konsequent vorgehen, ändert sich auch etwas für die Zukunft.
Magdeburg: Das Versagen der Nancy Faeser
Die WELT berichtet am 18.01.2025:
„Über viele Jahre drohte Taleb al-Abdulmohsen mit einem Anschlag in Deutschland. Dann schlug er wirklich zu. Die Behörden hätten die Todesfahrt womöglich verhindern können. Innenministerin Faeser kündigt eine zentrale Plattform zum behördlichen Informationsaustausch an.“
Warum tun die Behörden das nicht schon lange, Frau Faeser? Für diese Versäumnis tragen Sie die Schuld. Nancy Faeser hat versagt. Bitte zurücktreten. Den Opfern dürfte womöglich auch ein Schadensersatzanspruch gegen das Innenmisterium zustehen.
Das Selbstbestimmungsgesetz und Frauengefängnis passt nicht zusammen - Ein vorhersehbares unnötiges Risiko für Frauen
Das neue Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland, das es Personen ermöglicht, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt ohne ärztliche Bescheinigungen oder Gutachten zu ändern, birgt potenzielle Risiken, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit von Frauen in geschützten Räumen wie Gefängnissen.
Berichte über Vorfälle in deutschen Justizvollzugsanstalten zeigen, dass Trans-Frauen (biologische Männer, die sich als Frauen identifizieren) weibliche Häftlinge belästigt oder angegriffen haben.
Beispielsweise kam es in der Justizvollzugsanstalt Vechta zu mehreren Übergriffen einer Trans-Frau auf weibliche Insassinnen.
Schadensersatzanspruch gegen den Gesetzgeber wegen fehlerhaftem Gesetz?
Beim Selbstbestimmungsgesetz könnte das der Fall sein, wenn Frauen in Gefängnissen von Transgendern belästigt oder gar angegriffen werden. Der Staat hat vorhersehbar solche Übergriffigkeit – quasi per Gesetz – ermöglicht.
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Gesetzgeber aufgrund fehlerhafter Gesetze ist ein rechtlich hochkomplexes Thema, das in der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft intensiv diskutiert wird. Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip der Gesetzgebungsfreiheit, das dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum einräumt. Dieser wird jedoch durch die Verfassung, insbesondere durch das Grundgesetz (GG), begrenzt.
Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen
Ein Anspruch auf Staatshaftung gegen den Gesetzgeber könnte unter bestimmten Voraussetzungen denkbar sein. Die entscheidenden rechtlichen Grundlagen sind:
Magdeburg-Attentäter Al Abdulmohsen hätte über hundertmal vorher gestoppt werden können - Unglaubliches Behördenversagen!
Die Tageszeitung Die Welt skizziert die Vorgeschichte des Täters. Danach sind es seit 2006 (also nicht einmal zehn Jahre) mindestens 105 Auffälligkeiten, darunter bspw. ein Akteneintrag vom 16.04.2013:
Verfahren gegen Al Abdulmohsen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. In dem Zusammenhang hat der Täter auf den Anschlag in Boston vom 15.4.2013 hingewiesen. Dafür gab's am Ende von Seiten des Amtsgericht Rostock 90 Tagessätze zu je 10 Euro. Damit galt al Abdulmohsen als nicht einmal vorbestraft. Das war's. An eine Abschiebung wurde offensichtlich nicht gedacht, im Gegenteil: das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bemängelte am 13.06.2013 vielmehr, dass der Täter bislang keinen wirksamen Asylantrag gestellt habe. Die Einreise nach Deutschland erfolgt bereits am 3.3.2006 (!) Wie geht das? Deutschland eben!