Das höchste Schmerzensgeld, das in Deutschland bislang zuerkannt werden könnte
Im Juni 2021 sprach das Landgericht Limburg Tyler Jannaschk, einem schwer behinderten 12-jährigen Jungen, in einem Urteil das höchste Schmerzensgeld zu, das deutschlandweit von einem Gericht je festgelegt wurde
Der Junge hatte sich mit einem Alter von einem Jahr im Krankenhaus an einem Apfelstück verschluckt, während eine Krankenschwester ihm ein Medikament verabreichte. Die Sauerstoffzufuhr zu seinem Gehirn wurde dadurch zu lange unterbrochen. Das Gehirn hierdurch beschädigt.
Seither sitzt Tyler im Rollstuhl, kann aufgrund von Schleim in der Lunge nur schwer atmen und Arme sowie Beine nicht steuern.
Seine Mutter, Julia Jannaschk, kämpft seitdem um ein leichteres Leben für ihren Sohn. Durch Schmerzensgeld könnte die Familie Türen verbreitern oder das Badezimmer behindertengerecht umbauen, denn bis die Krankenkasse erforderliche Geräte genehmigt, kann es bis zu fünf Jahre dauern.
Mieter sollte ein Übernahmeprotokoll fertigen
Um späteren Streit zwischen Mieter und Vermieter über Reparaturen, Nebenkosten oder die Anzahl der überlassenen Schlüssel zu vermeiden, bietet es sich an ein aussagekräftiges Übergabeprotokoll zu fertigen. Die Erstellung eines sog. Abnahmeprotokolls ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann jedoch Streit vermeiden oder im Zweifel eine bessere Ausgangssituation für einen etwaigen Prozess bedeuten.
Folgendes sollte im Wohnungsübernahmeprotokoll aufgenommen werden:
Der Straftatbestand der Untreue
Immer wieder stolpern Geschäftsführer, Verantwortungsträger und Manager über die Strafvorschrift des § 266 StGB, der Untreue. Oftmals sind sich die Täter anfangs gar nicht bewusst, dass sie durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen, die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten. Manchmal ist eine schlichte Fehleinschätzung der Gesamtsituation die Ursache. So müssen sich beispielsweise derzeit Thomas Middelhoff & Co. u.a. wegen Untreue vor dem Gericht verantworten.
Zur Impfschadenproblematik
In dem Fall geht es um die Frage, ob die Gesundheitsstörungen der Klägerin nach ihrer H1N1-Impfung als Impfschaden im Sinne der §§ 60, 61 IfSG anerkannt werden können. Die Klägerin entwickelte nach der Impfung Beschwerden wie Herzklopfen, Schwäche und weitere Symptome und beantragte eine Versorgung. Medizinische Gutachten ergaben jedoch, dass weder eine über die übliche Impfreaktion hinausgehende Impfkomplikation noch eine dauerhafte Gesundheitsschädigung nachgewiesen werden konnte. Aufgrund des fehlenden Nachweises eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Impfung und den Beschwerden wurde die Klage abgewiesen – eine Entscheidung, die auch vom Bundessozialgericht bestätigt wurde.
Digitales Erbe wird immer wichtiger
Der Tod kommt entweder plötzlich oder kündigt sich an. Viele sind auf diese beiden Fälle nicht vorbereitet, schon gar nicht hinsichtlich ihres digitalen Nachlasses. Dabei werden unsere Daten uns regelmäßig überleben. Das hat in virtueller Hinsicht erhebliche Auswirkungen: Texte, Fotos, Videos, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten und Online-Chats überleben uns, wenn wir nichts dagegen tun, insbesondere auch zum Teil Intimes. Sollen die Erben (Frau, Mann, Kinder, Eltern) das alles zu Gesicht bekommen? So mancher hat seine Erinnerung nach seinem Tod damit stark verzerrt.