Steuererleichterungen während der Corona-Pandemie
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Datum vom 18.03.2021 nochmals eine Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen ermöglicht.
Steuerpflichtige, die durch die Pandemie unmittelbar nicht unerheblich negativ betroffen sind, können bis zum 30.06.2021 unter Darlegung der Verhältnisse einen Stundungsantrag der bis zu diesem Termin fälligen Steuern stellen. Eine Stundung wird dann bis längstens 30.09.2021 gewährt und hiervon nicht betroffen ist die für Dritte abzuführende Steuer wie beispielsweise Lohnsteuer. Über den 30.09.2021 hinaus kann dann bis Jahresende eine Ratenzahlungsvereinbarung gewährt werden. An die Überprüfung der Voraussetzungen sei nach dem Bundesministerium keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann verzichtet werden. In einem vereinfachten Verfahren sollen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden.
Angeblich hat sich VW mit Winterkorn auf eine persönliche Zahlung von 10 Mio. Euro geeinigt. Grenzt das nicht an Untreue durch die aktuellen VW-Vertreter?
Volkswagen hat kürzlich offiziell von ihren Ex-Managern Schadensersatz in Millionenhöhe eingefordert. Das ist auch das mindeste: Volkswagen hat wegen des Abgas-Betrugs allein 32 Milliarden Euro direkte Kosten gehabt. Wir verklagen regelmäßig neben Volkswagen die Ex-Bosse Winterkorn und Stadler konkret mit.
Aber 10 Millionen Euro für Martin Winterkorn persönlich, ist eine Farce! Das geschätzte Vermögen von Martin Winterkorn liegt über 100 Mio. Euro. Die FAZ hat Martin Winterkorn im Bericht vom 30.04.2016 noch als „Rentenkönig“ bezeichnet. Denn die Pension für den, wegen des Diesel-Skandals zurückgetretenen, Martin Winterkorn hatte Ende 2015 einen Barwert von 28,6 Mio. Euro. Das Gehalt von Winterkorn für 2011, mit rund 17,5 Mio. Euro, stieß in der Öffentlichkeit auf Kritik. Der VW-Aufsichtsrat drehte deshalb an der Bonusschraube und senkte damit Winterkorns Vergütung 2012 auf „nur noch“ 14,5 Mio. Euro, 2013 waren es 15 Mio. Euro, 2014 fast 16 Mio. Euro und 2015 (Diesel-Affäre wurde bekannt) lag es bei 7,3 Mio. Euro. Bei diesen Ausgangszahlen ist die angebliche Einigung auf 10 Mio. Euro geradezu lächerlich.
Kunde erhält Schmerzensgeld bei zu Unrecht der Schufa gemeldeter Kontoüberziehung
So entschied das Landgericht Lüneburg kürzlich (Az. 9 O 145/19), dass eine Bank wegen eines Schufa-Eintrages an den Kunden 1.000,00 Euro Schmerzensgeld zahlen muss.
Der Sachverhalt stellte sich wie folgt dar: Der Kunde hatte einen Dispositionskredit bei seiner Bank erhalten. Jenen Dispositionskredit kündigte die Bank aufgrund einer Überziehung daraufhin „aus wichtigem Grunde“ unter Verweisung auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und setzte eine gewisse Frist. Der Kunde glich den Kredit aus, jedoch überzog er seinen Dispositionskredit weiterhin um 20 Euro. Obwohl er diese noch vor Ablauf der durch die Bank gesetzten Frist beglich, kündigte die Bank im weiteren Verlauf die komplette Kontoverbindung. Daraufhin wurde eine entsprechende Meldung an die Schufa gesendet. Die Eintragung konnte mithilfe des Anwaltes des Klägers nach 14 Tagen gelöscht werden. Der Kunde reichte nun eine Klage gegen die Bank ein wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung.
Wenn Corona die Miete halbiert
Ein Einzelhändler, der sein Geschäft aufgrund Corona-bedingter Schließungsanordnung nicht öffnen durfte, muss für das Ladenlokal nur 50% der Kaltmiete zahlen. In solchen Fällen ist von einer Störung der Geschäftsgrundlage nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 313 BGB) auszugehen, die einen Mietanpassung erforderlich macht, um die Belastungen zu teilen. So sieht es das Oberlandesgericht Dresden.
Danach ist für eine Störung der Geschäftsgrundlage nicht erforderlich, dass der Mieter durch die staatlichen Schließungsanordnungen in eine existenzgefährdende Lage gerät. Bei dem Mietvertrag handle es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Miete werde für die Nutzung eines bestimmten Zeitabschnitts, regelmäßig für einen Monat gezahlt. Daher sei für den Mieter unzumutbar, die Miete für ein Mietobjekt zu zahlen, dass er aus von ihm nicht zu vertretenden und nicht vorhersehbaren Gründen nicht nutzen können.
Ehemaliger Audi-Chef Rupert Stadler demontiert sich selbst
Rupert Stadler kommt bei Gericht und in der Öffentlichkeit nicht gut rüber. Je mehr Verhandlungstage vergehen, desto mehr fragt man sich, wie es Stadler „vom Bauernbua zum Audi-Chef“ (Überschrift der „tagesschau“) geschafft hat. Wenn man den Prozess verfolgt und sich Rupert Stadler anhört, wäre aus der Nachbetrachtung es besser gewesen wäre, er wäre ein Bauernbua geblieben. Denn als Rupert Stadler noch der Herr der vier Ringe war, verkaufte der Konzern viele Diesel-Audi mit Schummel-Software. Stadler sieht sich in diesem Zusammenhang bislang als Opfer. Wenn es darauf ankommt, hat er Erinnerungslücken. Außerdem sei er von seinen eigenen Leuten getäuscht worden, erkennt die Süddeutsche Zeitung als die tragende Verteidigungslinie Stadlers: Es wird die Schuld auf andere geschoben.