Probefahrt in Essen
Kommt es bei einer Probefahrt zu einem Fahrzeugschaden und hat der Kaufinteressent den Wagen eigenmächtig in Gang gesetzt, dann ist er zum Schadensersatz verurteilt.
Das Amtsgericht Essen-Steele hatte folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Der Kaufinteressent eines PKW war mit seiner Frau bei einem großem Auto-Händler erschienen. Das Paar interessierte sich für einen gebrauchten PKW. Dieser stand vorwärts vor einer „Steinblockade“ eingeparkt auf dem Gelände. Unter ungeklärten Umständen hatte der Verkaufsberater dem Interessenten die Fahrzeugschlüssel ausgehändigt. Dieser setzte sich ans Steuer, startete den Motor und fuhr – BONG – direkt in die „Steinblockade“. Es entstand ein Schaden von knapp € 2.000,00.
Welche Unterlagen man jetzt entsorgen darf und sie auch entsorgen sollte!
Entsorgt werden dürfen seit 2021 nachfolgende Unterlagen, die bis zum 31.12.2014 erstellt worden sind, und zwar:
· Schriftwechsel und Geschäftsbriefe
· Versicherungspolicen (nach Ablauf)
· Finanzberichte
· Betriebsprüfungsberichte
· Jahresabschlusserklärungen
· Angebote mit Auftragsfolge
· Bürgschaften/Darlehensunterlagen
· Exportunterlagen
· Lohnkonten
· Mahnbescheide
· Geschenknachweise
· Kalkulationsunterlagen
Weiter können Unterlagen, die bis zum 31.12.2010 erstellt wurden, jetzt vernichtet werden:
· Jahresabschlüsse
· Buchungsbelege (z.B. Rechnungen)
· Quittungen
· Kontoauszüge
· Jahresbilanzen
· Inventare
· Kassenberichte
· Kredit- und Steuerunterlagen
· Prozessakten
Bei den Jahresabschlüssen, Bilanzen, Lageberichten und Inventaren ist auf das Kalenderjahr der Erstellung abzustellen. Wurde beispielsweise der Jahresabschluss für 2010 im Jahr 2012 erstellt, sind 10 Jahre erst zum 01.01.2023 abgelaufen!
Wenn man alte Unterlagen vernichtet, sollte dies nicht nur die Unterlagen sein, die in Papierform aufbewahrt worden sind, sondern auch das, was auf den Rechnern abgespeichert ist.
Rupert Stadler macht auf Rupert Hase
In dem Strafverfahren um den ehemaligen Audi-Vorstandsvorsitzenden Rupert Stadler hat sich der Angeklagte am 12.01.2021 erstmals zu den Tatvorwürfen geäußert. Er hat hierzu eine vorbereitete Erklärung vorgelesen. Da ich bei der Verhandlung nicht selbst zugegen war, kann ich lediglich eine Ferndiagnose abgeben. Aus Verteidigersicht muss man sich ernsthaft fragen: Kommt Stadler mit der Einlassung, die er präsentiert hat, wirklich davon? Oder macht er es noch schlimmer, nach dem Motto: „Es sind immer die anderen Schuld“.
Die Anklage wirft Stadler vor, dass er nicht verhindert hat, dass Audi seit Ende September 2015 in Europa weiter Dieselfahrzeuge verkauft hat, die mit einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware ausgestattet waren, also Strafbarkeit durch Nichtstun.
Dass Stadler nichts unternommen hat, hat er jetzt eingeräumt, meinte aber, dass er keine Veranlassung dazu gehabt habe, weil er keine konkrete Kenntnis gehabt hätte. Da muss man schon sagen: UNSINN!!!
Spätes Recht
Ein potentieller Verkehrssünder hat im Zweifel Anspruch auf Einsicht in die sogenannten „Rohmessdaten“. Im Jahre 2019 waren die Blitzgeräte der Firma Jenoptik, TraffiStar S350, in Verruf geraten, weil diese keine Rohmessdaten speicherten. Gerade in Süddeutschland, insbesondere im Landkreis Konstanz, werden fast ausschließlich diese Geräte verwendet. Der Hersteller gelobte schnelle Besserung. Ob und welche Geräte bis heute nachgerüstet sind, ist so bis heute nicht bekannt.
Die hiesige Rechtsprechung hat die rechtlichen Bedenken weggewischt und sah keinen Informationsbedarf bei standardisierten Messverfahren, weil dort die Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswertes „indiziert“ sei. Das ist es aber nicht, wenn Zweifel an der gemessenen Geschwindigkeit bestehen. Dann muss der Betroffene, schon nach dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit und eines fairen Verfahrens, Einsicht in die gesamten Unterlagen haben und in die sogenannten Rohmessdaten, aus denen sich die Geschwindigkeitserrechnung ergibt.
VW hat auch beim Golf 7 betrogen
Der Golf VII ist wie Millionen anderer VW-Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA288 ausgerüstet. Alles „sauber“, flötete der Vorstandsvorsitzende Herbert Diess in verschiedenen Talk-Sendungen. In aktuellen Gerichtsverfahren, an denen auch wir beteiligt sind, kommt nun heraus: Auch der Dieselmotor EA288 verfügt über eine „Abschalteinrichtung“. Das würde bedeuten, der VW-Dieselskandal geht nicht nur weiter, sondern es sieht so aus, dass Volkswagen die Käufer durchgängig betrogen hat. Zuletzt hat nicht nur das Landgericht Darmstadt geurteilt, dass VW beim Dieselmotor EA288 (mit Euro 6) die Autobesitzer sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat.
Wir haben zwischenzeitlich Volkswagen und deren Rechtsvertreter aufgefordert, sich im laufenden Verfahren zu erklären. Doch was machen die Verantwortlichen? Sie verschanzen sich derzeit hinter dem Argument, dass in der Vergangenheit viele Urteile zugunsten von Volkswagen ausgegangen seien. Kein Wunder: Da wusste man noch nicht, wie umfangreich der Betrug war. Wir überlegen in allen Klagen, mit denen wir Volkswagen in die Haftung nehmen, nun parallel im jeweiligen Zivilprozess auch eine Strafanzeige zu erstatten. Die Arroganz von Volkswagen und seinen Vertretern ist schon erstaunlich. Unsere Mandanten nehmen das aber nicht mehr hin.