Achtung: Volkswagen veröffentlicht nach wie vor Fake News!
Auf der Homepage der Volkswagen AG [https://www.volkswagenag.com/de/group/Diesel/ea288.html#] zu dem Dieselmodell EA288 wird blickfangmäßig verkündet: „EA288 Klagen sind erfolglos“. Eine Zeile weiter wird die Behauptung aufgestellt „Klägeranwälte verlieren ihre Prozesse so gut wie alle“. Dann führt Volkswagen aus: „Es gibt kein Anspruch auf Schadensersatz“.
Das Problem: Diese Behauptungen sind gelogen!
Das Oberlandesgericht Naumburg hat in einer Entscheidung vom 09.04.2021 Volkswagen verurteilt, einen VW Golf 2.0 TDI Highline zurückzunehmen und dem Kläger 20.885,71 € nebst Zinsen zu bezahlen.
Das Risiko für den Bürgen
Wer für die Schulden eines anderen bürgt, muss im Zweifel auch bezahlen. Wer bürgt, übernimmt die Verantwortung für fremde Schulden. Beinahe einzige Voraussetzung ist, dass für den Bürgschaftsvertrag Schriftform gilt. Oftmals verlangen Banken und Vermieter eine selbstverpflichtende Bürgschaft. Neben der sogenannten Ausfallbürgschaft (hier muss der Bürge aufkommen, wenn beim Schuldner nichts mehr zu holen ist) sind sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaften weit verbreitet. Gebräuchlich, aber für den Bürgen nicht ungefährlich ist der „Verzicht auf die Einrede der Vorausklage“. Im Klartext bedeutet das, dass der Bürge in Anspruch genommen werden kann, sobald der Schuldner nicht zahlt oder bisherige Ratenzahlungen einstellt. Der Gläubiger muss nicht etwa den Schuldner verklagen, sondern kann sich direkt an den Bürgen halten.
TÜV Rheinland muss für die Zulassung von Billigimplantaten Schadensersatz zahlen
Ein französischer Hersteller von Brustimplantaten hatte mangelhafte Brustimplantate in Umlauf gebracht, die mit minderwertigem industriellem Silikon befüllt waren. Zwischen 2001 und 2010 haben mehr als 300.000 Frauen diese Implantate erhalten. Der Hersteller hatte auf diese Weise jährlich etwa 1,2 Millionen Euro eingespart. Diese Ersparnis hatte böse Folgen: Die Implantate wiesen überdurchschnittlich häufig Risse auf. Während der Bundesgerichtshof in Deutschland bezüglich TÜV Rheinland keine Pflichtverletzungen festgestellt hat, erfolgte erstmals 2013 in Frankreich eine Verurteilung des TÜV Rheinland zu Schadensersatzzahlungen. Dieses Urteil wurde jetzt letztendlich bestätigt. Der TÜV hätte das Produkt so nicht zulassen dürfen.
Anhusten II: Absichtliches Anhusten gilt als tätlicher Angriff
Das Amtsgericht Frankfurt a. M. hat gegen eine Frau einen Strafbefehl wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte erlassen, weil diese anlässlich einer Polizeikontrolle einen der prüfenden Beamten bewusst und absichtlich angehustet hat. Die Frau hat eine Geldstrafe in Höhe von 1.440,00 € erhalten.
84 Millionen Dollar Schadensersatz: In den USA saßen zwei Teenager 30 Jahre zu Unrecht im Gefängnis
Erst ein DNA-Abgleich 2014 wies nach, dass die beiden Brüder McCollum und Brown als Teenager zu Unrecht des Mordes verurteilt wurden. Die Todesstrafe wurde seinerzeit in eine lebenslange Haft umgewandelt bis 30 Jahre später die tatsächliche Auflösung kam.
Jeder der Brüder erhält nun 31 Millionen Dollar Schadensersatz (für jedes Jahr der Gefangenheit sowie 13 Millionen an zusätzlicher Strafschadensersatz).
Wären die Täter in Deutschland verurteilt worden und wäre dort die lebenslange Haft über 30 Jahre abgesessen worden, würde auch das deutsche Gesetz einen Schadensersatz bereit halten, aber erheblich geringere Beträge.
Seit 2020 beträgt die Haftentschädigung pro Hafttag 75,00 EUR (der Deutsche Anwaltverein hatte mindestens 100,00 EUR gefordert). Im Jahr macht das 27.375,00 EUR (75,00 EUR x 365). Über einen Zeitraum von 30 Jahren entstehen damit gerade einmal lächerliche 821.250,00 EUR zusammen. Wäre in Deutschland ein verpfuschtes Menschenleben nur so viel wert?