Nach Kurzarbeit folgen betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Corona-Krise
Sollten in einzelnen Betrieben nach der Ferienzeit nicht wieder das alte Auftragsniveau erreicht oder es wenigstens besser werden, kommt nach der Kurzarbeit für viele die Kündigung. Das gilt erst recht, wenn die zweite Welle heftig wird. Die Sorglosigkeit eines Teils der Bevölkerung tragen diese Befürchtung. Während nach dem Ersten Weltkrieg die Kriegsrückkehrer aus der Gefangenschaft die zweite Welle der Spanischen Grippe auslösten, werden dies dieses Jahr höchstwahrscheinlich die Urlaubsrückkehrer sein.
Hüftprobleme mit der Hüftprothese: Verurteilung der Hersteller einer Großkopf-Hüfttotalendoprothese bestätigt
Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Zivilsenate in Freiburg, hat die Verurteilung der Herstellerin und Importeurin einer Großkopf-Hüfttotalendoprothese, die dem Kläger im Jahre 2005 implantiert wurde und die Metall aus dem Konusadapter abgab, durch Urteil vom 08.06.2020 bestätigt.
Der Kläger hat wegen der aus der Konusverbindung der Prothese stammenden Metallabscheidungen, die zu verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und zu einer Revisionsoperation mit dem Austausch wesentlicher Prothesenteile geführt hat, Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld i.H.v. 25.000,00 €.
Man gewöhnt sich dran: Weiteres Hauptverfahren gegen VW-Manager eröffnet
Wie der Spiegel berichtet, hat das Landgericht Braunschweig eine Anklage gegen vier Topmanager von Volkswagen zugelassen. Dabei geht es um die mutmaßlich überhöhte Bezahlung von Betriebsräten. Dies ist rechtlich als Untreue zum Nachteil des Konzerns zu werten. Betriebsräte sollen in den letzten zehn Jahren bei Volkswagen fürstlich entlohnt worden sein. Allein der Betriebsrat-Chef Bernd Osterloh soll eine nicht zu rechtfertigende Vergütung von über 3,125 Mio. Euro erhalten haben.
Rückgabe beschlagnahmter Sachen
Die Rückgabe einer in einem Strafverfahren beschlagnahmten Sache hat an dem Ort zu erfolgen, an welchem diese aufzubewahren war. Die zuständigen Justizbehörden sind nicht verpflichtet, die Sachen dem Berechtigten an dessen Wohnsitz zu bringen. (BGH Urteil vom 03.02.2005 – III ZR 271/04)
Milka ist nicht Quadratisch.Praktisch.Gut
In dem Markenrechtsstreit zwischen Milka und Ritter Sport um die quadratische Schokoverpackung hat Milka nun endgültig verloren. Die Richter nahmen an, dass die relevante Zielgruppe die quadratische Form als Herkunftsnachweis wahrnehme und daher eine Täuschung im Rechtsverkehr anzunehmen ist, wenn ein anderer Schokoladenhersteller seine Tafeln in quadratischer Form anbietet.
Eine quadratische Verpackung ist grundsätzlich erstmal nichts Revolutionäres oder Außergewöhnliches. Die Besonderheit im vorliegenden Fall dürfte die Beharrlichkeit sein, mit der Ritter Sport über Jahre hinweg Werbung gemacht hat. Seit den 90er Jahren kennt jeder „quadratisch. Praktisch. Gut“. Die Marktdurchdringung führt nun dazu, dass mögliche Käufer allein an der Form auf den Hersteller Ritter Sport schließen. Wer hier ohne Not hinein grätscht, begeht auf der einen Seiten (1) Verwechslungsgefahr und/oder versucht (2) von dem entstandenen guten Image zu profitieren.