Auf Schritt und Tritt kommt es auf den Trittschall an
In Mietshäusern und WEG-Anlagen ein leidiges Thema. Muss ich es hinnehmen, wenn ich in der Wohnung über mir jeden Schritt und Tritt mitbekomme? Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich am 26. Juni 2020 den hinzunehmenden Lärmpegel davon abhängig gemacht, welche DIN-Norm zum Zeitpunkt der Erstellung des Gebäudes galt. Je älter das Gebäude, umso mehr darf es klappern und klacken. Der Bundesgerichtshof hat nicht auf das Rücksichtnahmegebot abgestellt, dass beispielsweise ein Untergrund Lärm schlucken dem Belag nachzurüsten wäre, um unnötigen Lärm zu vermeiden. Was früher einmal Standard war, darf heute störend wirken
[26.6.2020, Az.V ZR 173/19 und V ZR 73/14]
Was beim Kauf einer Vermieterimmobile zu beachten ist
"Kauf bricht Miete nicht" ist ein geflügelter Satz und für Verkäufer einer gebrauchten Immobile relevant. Ist die Immobile vermietet, übernimmt der Käufer das Mietverhältnis mit den Rechten und Pflichten, wie sie mit dem Voreigentümer vereinbart sind. Für den Erwerber ist es daher wichtig, bestehende Mietverhältnis unmöglich Konflikte mit den Mietern zu kennen. Insbesondere im Zusammenhang mit der gezahlten Kaution können bei einem Eigentümerwechsel Haftungsfragen auftreten.
Keine Räumung wegen Eigenbedarf, wenn dieser zwischenzeitlich entfallen ist
Wenn ein Kündigungsgrund zwar im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bestanden hat, aber vor Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist, ist es rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter den aus der Vertragsbeendigung folgenden Räumungsanspruch gleichwohl weiterverfolgt.
Warum tut er das?
Der Strafverteidiger Johann Schwenn gilt in einem Portrait in der „Zeit“ als „Nervensäge der Strafjustiz“. Gerade in aussichtslos anmutenden Fällen konnte Johann Schwenn höchstbeachtliche Erfolge verzeichnen.
Warum übernimmt er gerade jetzt die Verteidigung des mutmaßlichen "Maddie-Mörder" Christian B.? Vielleicht weil es aussichtslos erscheint, zumindest nach den Presseberichten der nächsten Tage. Aber sind die Beweise für eine Anklage oder gar Verurteilung über 13 Jahre nach der mutmaßlichen Tat so gerichtsfest wie man sie benötigt? Der Täter schweigt, was aus Verteidigersicht fast immer gut ist. Derzeit läuft alles auf ein Indizienverfahren hinaus.
Faktencheck: Tönnies haftet überhaupt nicht
Nachdem der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine zivilrechtliche Haftung des Unternehmens ins Auge gefasst hat und der Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sogar eine persönliche Haftung des Firmenpatriarchs ins Spiel gebracht hat, scheinen diese Behauptungen vorschnell aus der Hüfte geschossen zu sein. Wahrscheinlich haftet der Betrieb TÖNNIES und Clemens Tönnies persönlich für den Corona-Ausbruch überhaupt nicht. Das zeigen neue Erkenntnisse.
Von Rechts wegen beruht eine Haftung immer auf einem Fehlverhalten und einem Verschulden desjenigen, der in Anspruch genommen wird. Bei TÖNNIES wird geschlachtet und zerlegt. Der Virus-Ausbruch hat sich vor allem im Zerlegebereich abgespielt, davon gehen die Hygiene-Experten zwischenzeitlich aus. Sollen sich genau diese Mitarbeiter besonders ungeschickt angestellt haben? Kaum.
Was auffällt: Die Raumluft im Zerlegebereich wird ständig auf 8 bis 10 Grad heruntergekühlt, um die Anzahl der Keime so gering wie möglich zu halten. Um diese Temperatur zu halten, wird die Raumluft durch die Kühlanlage getrieben und zirkuliert so ständig. Aerosole mittendrin. Diese werden auch nicht herausgefiltert.