Nachdem ihre Verfassungsbeschwerde, bzw. der Eilantrag, vom Bundesverfassungsgericht bereits am Karfreitag abgelehnt wurde, hat Beate Bahner in Konsequenz hieraus Ihre Zulassung zurückgegeben. Das gegen sie eingeleitete Strafverfahren läuft dagegen weiter. Für Frau Beate Bahner persönlich sicherlich eine tragische Erfahrung, in der Sache musste es so kommen.  Von unserer Kritik nehmen wir nichts zurück.

Frau Bahner kann gerne in die Länder auswandern, die ihrer Meinung nach solche Grundrechte wahren und im Zusammenhang mit dem Corona Virus nicht einschränken. Da gibt es derzeit genau drei Länder: Egalien und Verschwöriland und MirwurstistanWir glauben, dass Beate Bahner sich da realitätsfern hineingesteigert hat, aber durch Ihr Vorgehen (v.a. auch bei sich selbst) großen Schaden angerichtet hat, weil sie mit ihrer Kampfansage radikale Schläfer „bedient“ hat. Das Bundesverfassungsgericht hat das korrigiert. Der Staat funktioniert.

[BVerfG Beschluss vom 10.04.2020 Az 1 BvQ 26/20]

Die Entscheidung im Wortlaut:

Zu dem Schluss kommt man, wenn man sieht, was Heidi Klum mit der jungen Generation anstellt. Nur 5 Minuten reichen zu belegen, dass es Machern regelmäßig auf „mehr Drama“ ankommt, egal wie blöd der Grund auch ist. Junge Mädchen hungern nicht nur, um einem Schönheitsideal zu entsprechen, das Heidi regelmäßig befeuert.

Die Anzahl der Mädchen, die sich kurz nach Eintritt der Volljährigkeit unter das Messer legen, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Mädchen wie auch Jungs glauben einem Schönheitsbild entsprechen zu müssen, um eine Existenzberechtigung zu haben und hoffen dann auf Fame. Und dazu tragen solche Formate bei. Für junge Zuschauer ist das Influencer-Drama GNTM gerade nicht geeignet.

Heidi hör‘ endlich auf damit und kümmere Dich lieber um Deinen Mann, solange er noch Deiner ist. Vor allem braucht der dringend einen Farb- und Stilberater. Tom Kaulitz wirkt optisch wie Sohn von Jürgen Wagner (Waldmensch Öff Öff) und der kleine Bruder von Georg Berres (Bauchi), der sich an die Becker-Villa ‚rangewanzt‘ hat - auch Tom ist bei Heidi in deren Villa eingedrungen. Fame und Shame liegen nicht nur phonetisch ganz dicht beieinander.

Damit nicht die Kleinunternehmer und Mittelständler an bürokratischen Hürden scheitern, Springt der Staat zu 100 % als Bürge ein. Damit entfällt die langwierige Prüfung nach dem sonst geltenden Bankbestimmungen. Voraussetzung ist letztlich nur, dass das Unternehmen nicht schon 2019 in finanziellen Schwierigkeiten gewesen ist.

 

Kleinere Unternehmen sollen drei Monatsumsätze aus dem Referenzjahr 2019 erhalten.

 

Bei Firmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern liegt die Obergrenze bei 500.000 €. Bei Unternehmen mit über 50 Beschäftigten können bis zu 800.000 € in Anspruch genommen werden.

 

Die Laufzeit der Darlehen ist auf zehn Jahre angelegt, wovon die ersten beiden Jahre tilgungsfrei sein können.

 

Wer schnelles Geld braucht und auf den üblichen Bürokratismus der Banken verzichten kann, sollte seine "Zahlen zusammenstellen" und einen formal sauberen Antrag stellen. Für erste Informationen sind wir erreichbar unter 07531/5956-10.

 

Das oberste Gericht in Großbritannien hat heute sämtlichen 90.000 Diesel-Käufer von VW, Audi, Seat und Skoda Recht gegeben und Schadensersatz zugesprochen. Das Gericht ging von einem vorsätzlichen Betrug aus.

 

Der Vorsitzende Richter Justice Waksman bezeichnete die Verteidigung von Volkswagen als „sehr fehlerhaft“, „aussichtslos“ und „absurd“. Diese Einschätzung wird nun hoffentlich endlich auch Auswirkungen auf die noch laufenden Verfahren in Deutschland haben.

AKTUELLE ENTWICKLUNG: http://www.lawinfo.de/index.php/8-ausgewaehlte-rechtsgebiete/allgemein/1047-beate-bahner-verkuendet-eigene-corona-auferstehungs-verordnung?tmpl=component&print=1&page= 

 

Die historische Entwicklung seit dem 05.04.2020:

 

Kommentar der Kanzlei Fischer & Collegen zur Presseerklärung von Rechtsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg vom 3. April 2020:

 

Seit diesem Wochenende kursiert im Netz eine Pressemitteilung der Rechtsanwältin Beate Bahner, die den Anstrich der Seriosität zu vermitteln sucht. Wenn man sich die Pressemitteilung anschaut, verwundern die platten Aussagen der Pandemie-Verweigerin. Immerhin: Frau Rechtsanwältin Barner hat noch keine Normenkontrollklage eingereicht, sie kündigt sie in ihrer Pressemitteilung lediglich an. Dass die weltweit getroffenen Maßnahmen für eine bestimmte Zeit Grundrechte einschränken, liegt in der Natur der Sache und ist deshalb nicht verwunderlich (auch die Sperrzeit ist eine Einschränkung der Grundrechte von denen, die feiern).

 

Frau Bahner trifft offensichtlich im Moment den Nerv derjenigen, die die Ausgangsbeschränkungen leid sind, Existenzsorgen haben oder generell die staatlichen Maßnahmen als zu sehr einschränkend empfinden. Zur Stimmungsmache reicht es alle Mal.

 

Praxistauglich ist die 'Idee' von Frau Bahner allerdings nicht.