Streit um Prothesenversorgung: Wann muss die Krankenkasse für Beinprothesen zahlen?
Ein häufiger Streitpunkt bei der Prothesen-Versorgung ist die Frage, wie hoch der Anspruch ist, der gegenüber den Krankenkassen geltend gemacht werden kann beziehungsweise zur Bezahlung welcher Prothesen und Hilfsmittel die Krankenversicherung verpflichtet ist. Da die Krankenkassen im jeweiligen Einzelfall selbständig und eigenverantwortlich darüber entscheiden, ob und für welche Leistungen sie die Kosten übernehmen, enden solche Fälle nicht selten vor Gericht.
Frist zur Ablehnung eines Sachverständigen
Liegen Gründe für die Ablehnung eines prozessualen Sachverständigen vor, so sind diese innerhalb einer angemessenen Frist, im Normalfall binnen zwei Wochen nach der (zumutbaren) Kenntniserlangung von dem Ablehnungsgrund geltend zu machen.
[Beschluss des OLG Brandenburg vom 14.11.20009 UF 267/00 NJW-RR 2001, 1433, FamRZ 2001, 1011]
Trigema-Chef Wolfgang Grupp zersägt sein eigenes Image
"Wirtschaft braucht Anstand" heißt eines der Bücher von Wolfgang Grupp, CEO des Familienunternehmens Trigema aus Burladingen. Daran sollte er sich messen lassen. Wolfgang Grupp lässt auch sonst keine Gelegenheit aus, um sich als ehrenwerter und honoriger Geschäftsmann in den Vordergrund zu drängeln. Immer etwas overdressed mit Einstecktuch und Zweireiher (im Stil der 90er oder der Mafiafilme Chicago 1930) ist er in Talkshows aufgetreten, was schnell ungewollt an Glaubwürdigkeit und Weltsicht nagt. Der gewonnene Eindruck scheint nicht ganz falsch zu sein. Zum Preis von 120 € für 10 Fliesband-Baumwoll-Polyester-Atemschutzmasken in der Hochphase der Corona-Krise bewegt er sich der Unternehmer gefährlich nah am Kreis der gewöhnlichen Abzocker und Ausnutzer von Notsituationen. Grupp geht es dabei vornehmlich um eins: um Geld (und angeblich nur, damit er seine Mitarbeiter nicht in Kurzarbeit schicken muss). Dagegen ist nichts einzuwenden – wenn er sonst nicht andauernd den „Gutunternehmer“ geben würde. Wolfgang Grupp und sein Affe können mir zukünftig gestohlen bleiben. Der ist halt auch nur e' Schwobaseggl.
Vielmehr als einen Mindestabstand brauchen wir dringend auch einen Mindestanstand
Mindestanstand wird wahrscheinlich viel schwieriger zu erreichen sein als der Mindestabstand. Es ist für Außenstehende schon erstaunlich, wie unseriös viele Menschen in Deutschland mit ihren Mitmenschen umgehen. Das gilt sowohl für den persönlichen Kontakt als auch für den Kontakt über die sozialen Netzwerke, da aber ganz besonders. Viele Begegnungsforen sind zwischenzeitlich zu asozialen Netzwerken verkommen. Gerade aus der Distanz und der Anonymität wird man gern besonders fies. Diese Leute bräuchten vor allem eine verbale Schutzmaske.
Beate Bahner verkündet eigene ,Corona-Auferstehungs-Verordnung‘
Die „Coronoia-Anwältin“ Beate Bahner hat am Abend des 11. April 2020 offensichtlich ihre Entscheidung vom Vortag rückgängig gemacht. Sie will jetzt doch Anwältin bleiben. Wir haben Zweifel, dass dies funktioniert. Denn gegen 19:00 Uhr hat Frau Bahner in ihrem Büro nach eigenen Angaben eine "Corona-AUFERSTEHUNGS-Verordnung" erlassen und sogleich verkündet. Danach sind alle Geschäfte ab sofort wieder zu öffnen und die Menschen sollen sofort wieder zur Arbeit gehen. Sie erklärt quasi durch ihre Gnaden die Corona-Krise faktisch für beendet. Das traut sich nicht einmal The Real President D.T.. Wir berichten nun nicht mehr weiter über unsere Auseinandersetzung mit Frau Bahner. Wir denken, dass hier zwischenzeitlich ein ganz anderes Problem vorherrscht. Die Angelegenheit wird jetzt einfach nur traurig. Wir wünschen Frau Bahner gute Besserung!