Arbeitet 1&1 mit Abofallen?
Während früher Klickfallen das Geschäftsfeld unseriöser Anbieter war, macht jetzt ganz offensichtlich auch 1&1 mit den Töchtern GMX und Web.de ein Geschäft mit Abo-Fallen.
Focus.de und die Verbraucherzentrale Bayern berichteten vergangene Woche über die Abo-Falle bei Login: Wer sich in sein kostenloses E-Mail-Konto bei GMX oder Web.de einloggt, wird dort, wo sich sonst der „Weiter“-Button befindet, zu einem Abschluss für ein Premium-Dienst verleitet. Verbraucherschützer halten dies für eine Abo-Falle. 1&1 betont auch Anfrage von focus online: „Wir locken unser Kunden nicht in eine Abo-Falle. Der Vertragsabschluss ist klar gekennzeichnet.“ Das Unternehmen habe darüber hinaus eine Kulanzregelung eingeführt.
Durchbruch für Sterbehilfe: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Anspruch auf tödliche Betäubungsmittel
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll. Dies setzt allerdings voraus, dass der Patient seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln kann. Im Extremfall kann dies bedeuten, dass sterbewillige Patienten in Deutschland künftig eine tödliche Dosis Betäubungsmittel zum Suizid erhalten dürfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden. Das Gericht betonte, dass so etwas nur in ganz wenigen Ausnamefällen erlaubt werden könne.
Rauchverbot im eigenen Auto?
Mitte des vergangenen Jahres kam die Nachricht auf, dass in Deutschland ein Rauchverbot in Autos noch für das Jahr 2016 geplant sei. Diese Meldung zog durchaus einige Kreise, bis es sich herausstellte, dass ein Satireportal, das immer wieder einmal durch Falschmeldungen auf sich aufmerksam machte, auch für die Verbreitung dieser Meldung verantwortlich war. Vielleicht durch diese Falschmeldung auf den Geschmack gekommen, scheint nun allerdings in gewissen Kreisen die Diskussion wieder aufzuflammen. Natürlich werden auch wieder die alten Argumente hervorgekramt, dies diene der Sicherheit im Straßenverkehr, in Autos mitfahrende Kinder würden so vor dem Qualm geschützt etc. etc. etc. Wenn man die Regelungswut deutscher Behörden betrachtet, darf man sich auch nicht wundern, wenn auch derartige Maßnahmen plötzlich zur Diskussion stehen. Und wenn die Gutmenschen auf dem Altar der Sicherheit und der Gesundheit auch unsere letzten Freiheiten eingeschränkt haben, wenn wir alle nur noch am Gängelband von Berlin und Brüssel herumgeführt werden, dann erst werden wir vielleicht auch den Wert der kleinen Freiheiten zu schätzen wissen. Spätestens wenn dann auch die Anschnallpflicht im Bett kommt (man könnte sonst ja herausfallen), sollte dann auch der Letzte gemerkt haben, dass manche Tendenzen in unserer Gesellschaft einen Irrweg darstellen.
Neues Jahr, erhöhtes Risiko: Spam-Mails werden immer „intelligenter“
Waren Spam-Mails früher einfach zu erkennen: die Anrede erfolgte in Englisch, der Text stammte von einem schlechten Übersetzungsprogramm und der Inhalt war oft Kauderwelsch. Die neuen Fake-Mails filtern bereits im Vorfeld den richtigen Namen heraus, Anrede und Hintergründe stimmen. Aktuell sind derzeit vermeintliche Jobangebote. Oftmals lesen sich die Mails so, als ob der Absender einen konkret kennen würde.
Eine neue Form der Kriminalität
Nun warnt auch der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen vor gefälschten Inkasso-Forderungen, die per SMS, E-Mail oder Brief verschickt werden. Das neue daran ist, dass die Betrüger zwischenzeitlich häufig die Logos von Firmen oder gefälschten E-Mail-Mail-Adressen nutzen, um ihrer Forderung Glaubwürdigkeit zu verleihen. So ist auch in einigen Fällen der Name unserer Kanzlei missbraucht worden. Wir haben entsprechend Anzeige erstattet und verweisen auf unseren Artikel vom 28. Dezember 2016.