Zum 01.01.2017 treten eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Hier die wichtigsten Neuerungen:

 

Für Verkehrsteilnehmer werden nicht nur die Gebühren für die Erlangung des Führerscheins und die TÜV-Hauptuntersuchung teurer, auch die Handynutzung wird mit einer höheren Geldbuße belegt. Ausdrücklich in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden nun auch Tabletts, E-Book-Reader und Videobrillen sowie das Schreiben von Kurznachrichten.

 

Es ändern sich auch die Vorschriften für Radfahrer an Ampeln. Wenn bislang für Radfahrer keine besonderen Lichtzeichen angebracht waren, galten in der Regel die Fußgängerampeln für diese mit. Künftig gilt: Der Radfahrer muss sich an den Fahrverkehr halten. Wer eine rote Ampel überfährt, zahlt künftig € 60,00 - € 120,00 und mehr, wenn es zu einem Unfall kommt. Außerdem gibt es je nach Verstoß Punkte in Flensburg.

Bundesweit werden derzeit wieder Zahlungsaufforderungen von Kleinbeträgen versendet. Dabei gibt es weder die angegebene Forderung, noch den Abmahner oder Anspruchsteller. Teilweise werden bekannte Firmen, wie Ebay, im Betreff aufgeführt. Auch die Namen von existierenden Anwaltskanzleien werden zur Eintreibung benutzt. Das Zahlkonto liegt dann aber irgendwo im Ausland. Beginnt die IBAN-Nummer nicht mit DE, liegt ziemlich sicher ein Betrugsversuch vor. Derzeit kursiert eine Forderungseintreibung eines Rechtsanwalt Rafael Fischer für die Ebay AG. Der Unterzeichner ist und war jedoch nie für Ebay tätig.

Wir haben gegen die unbekannten Versender Strafanzeige erstattet. Wer weiß, wer hinter diesen Fake-Mails steckt, möge die Polizei oder uns informieren. Brauchbare Informationen sind uns ein „Kopfgeld“ von € 1.000,00 wert.

Es war beamtenrechtlich ein Dienstunfall, als sich eine Berliner Beamtin auf der Toilette an einem Fensterflügel sich eine blutende Platzwunde zugezogen hat. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat dieses Ereignis als Dienstunfall anerkannt. Ausschlaggebend ist, dass Dienstunfallschutz gewährt wird, wenn der Beamte bei Unfällen, die sich innerhalb des vom Dienstherrn beherrschbaren räumlichen Risikobereichs ereignen den Schutz der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge gewähren muss. Damit war der Toilettenbesuch als dienstliche Angelegenheit zu überprüfen. Risiken, die sich während der Dienstzeit verwirklichen, sind dem Dienstherrn zuzurechnen. Das gelte unabhängig davon, ob die konkrete Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereigne, dienstlich geprägt sei. Eine Ausnahme gelte erst dann, wenn die konkrete Tätigkeit vom Dienstherrn ausdrücklich verboten sei oder dessen wohlverstandenen Interessen zuwiderlaufe.

Die Änderung des Telemediengesetzes (TMG) sollte die Betreiber von öffentlichen WLAN-Netzen (bspw. Restaurant- und Kaffeehausbetreiber) vor zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen bei Rechtsverstößen durch die Nutzer ausnehmen.

 

Die jetzt in Kraft getretene Gesetzesänderung bietet diesen Schutz aber gerade nicht. Der Gesetzgeber will dieses Thema erst 2018 auf den Prüfstand stellen. Geändert hat sich damit derzeit zu früher konkret noch nichts. Aktuell wird dieses Thema allerdings in einem Rechtsfall vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt. Dort hat Sony Music gegen den Betreiber eines öffentlichen WLANs geklagt. Von dieser Entscheidung wird abhängen, ob private Betreiber künftig als Störer im Sinne des Gesetzes gelten oder nicht. Davon wird auch abhängen, ob der Gesetzgeber 2018 noch einen Regelungsbedarf sieht oder nicht.

Am 11.06.2016 kam es in einer Etagendiskothek Reichenaustraße in Konstanz (direkt neben dem Baumarkt toom) zu einer folgenschweren Auseinandersetzung zwischen einem oder mehreren Mitarbeitern des Sicherheitspersonals (Türsteher) und einem Gast, der mittlerweile von uns vertreten wird. Wir suchen Zeugen, die den Vorfall gegebenenfalls wahrgenommen und die eventuell auch mitteilen können, wie der oder die Türsteher heißt/heißen.