Die brennende Patientin
Ein Arzt hat in Rumänien kurz vor Weihnachten versehentlich eine Patientin angezündet, als er sie an der Bauchspeicheldrüse mit einem Elektroskalpell operieren wollte. Die 66-jährige Frau war wegen eine Jod-Allergie am ganzen Körper mit einem Desinfektionsmittel eingerieben worden. Das Problem: das Mittel ist leicht entzündlichen. Der Operateur hat hierauf nicht geachtet. Als er mit dem Skalpell zum ersten Schnitt ansetzte, zündete er zugleich die Patientin an und sie stand in Flammen.
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Zuwendung unter Ehegatten
Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB setzen voraus, dass der Erblasser eine Schenkung getätigt hat, das heißt eine Zuwendung, die den Empfänger aus dem Vermögen des Gebers bereichert und bei der sich beide Teile darüber einig sind, dass sie unentgeltlich erfolgt. Dabei ist die unbenannte Zuwendung unter Ehegatten einer Schenkung in diesem Sinne auch unabhängig von einer Einigung über ihre Unentgeltlichkeit gleichgestellt. Wesentlich für eine ergänzungspflichtige Schenkung ist, wenn der ohne wirtschaftlichen Gegenwert erfolgte Vermögensabfluss beim Erblasser zu einer materiell-rechtlichen, dauerhaften und nicht nur vorübergehenden oder formalen Vermögensmehrung des Empfängers geführt hat.
Arbeitnehmer hat im Normalfall kein Recht am eigenen Bild, wenn der die Firma verlässt
Hat ein Arbeitnehmer die nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) erforderliche Einwilligung in die Veröffentlichung von Bildern oder Filmaufnahmen für die Internetseite des Arbeitgebers erteilt, erlischt dieses Einverständnis nicht automatisch im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Einem Arbeitnehmer/in muss klar sein, dass die Erstellung betrieblicher Bild- und Filmaufnahmen in der Regel sehr kostenaufwändig ist und nicht bei jedem Personalwechsel neu gestaltet werden können. Das gilt insbesondere, wenn eine Darstellung keinen Bezug auf die individuellen Person nimmt.
BILD darf Atze Schröder mit bürgerlichem Namen nennen
Als der Comedian Atze Schröder 2016 in eine Auseinandersetzung mit dem ehemaligen ‚Let’s Dance‘-Teilnehmer Niels Ruf geriet und daraufhin ein Strafprozess folgte, berichtete die BILD-Zeitung über diesen Fakt unter Nennung des bürgerlichen Namens von Atze Schröder. Das Landgericht Berlin sah darin kein Problem. Der Anwalt, der Hubertus Albers vertritt meinte, dass sein Mandant einen solchen Eingriff in seine Privatsphäre nicht dulden müsse. Und warum sollte man bspw. den selbst ernannten Wendler nicht geborener Michael Skowronek nennen dürfen, obwohl er schon in die Ehe mit Frau Norberg geflüchtet ist und deren Namen angenommen hat? Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist nicht erkennbar. Sonst müssten wir Hape Kerkeling für alle Zeiten als Horst Schlemmer begrüßen.
Strafbarkeit durch Gehaltsgaunerei bei der AWO
Wenn ein Geschäftsführer eine Wohlfahrtverbandes über 100.000 € im Jahr verdient, ist das schon verdächtig. Bei 300.000 € im Jahr, wie bei der AWO-Vorsitzenden Hannelore Richter vom Verband Wiesbaden muss man von Betrug/Untreue ausgehen. Solche Personen müssen auch umgehend entlassen werden mit der Auflage, den zu Unrecht erhaltenen Lohnanteil zurückzuerstatten. Das gilt genauso wie für Frau Hannelore Richter gegen den langjährigen AWO-Geschäftsführer Jürgen Richter in Frankfurt, der sich für seinen (privat) eingesetzten Jaguar anscheinend Euro 5.000,- Dienstwagen pauschal überweisen ließ, wie die Frankfurter Rundschau berichtet. Da die AWO ein Tendenzbetrieb ist, war den Repräsentanten klar, dass das Unrecht war. Es liegt jeweils Vorsatz vor.