Neue Beziehung verwirkt nicht unbedingt den Anspruch auf Kindesunterhalt
Eine unverheiratete Kindesmutter verliert nicht den Anspruch auf Unterhalt, wenn sie eine neue feste Beziehung eingeht (OLG Frankfurt am Main, 2 UF 273/17). Nach dem Gesetz kann der Unterhaltsanspruch zwar verfallen, wenn der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt dieser von Wirkens Paragraf gilt jedoch nur für geschiedene Eheleute. Hier hatte sich das unverheiratete Paar schon vor der Geburt des Kindes getrennt.
Der "befreite Vorerbe" ist nicht frei von Pflichten
Gelegentlich ordnet der Erblasser eine Vor- und Nacherbschaft an. Ein Vorerbe ist echter Erbe und tritt zunächst einmal in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Um dem Vorerben möglichst viel Handlungsspielraum zu geben, kann der Erblasser den Vorerben zusätzlich von allen Beschränkungen des BGB – soweit dies gesetzlich zulässig ist – befreien. Man spricht dann von „befreitem Vorerben“.
Sämtliche Radar-Blitzer in und um Konstanz möglicherweise illegal
Möglicherweise verwendet die Stadt Konstanz seit der Aufrüstung mit Blitzersäulen zur Erfassung von Geschwindigkeitsüberschreitungen in und um Konstanz unzulässige Überwachungsgeräte. Der TraffiStar S350 von der Firma Jena-Optik ist bei einer Reihe von Gerichten zwischenzeitlich in Kritik geraten, weil dieser Gerätetyp weder Rohmessdaten noch sog. Zusatzdaten zu den Einzelmessungen abspeichert. Das hat zur Folge, dass selbst Sachverständige, insbesondere nach Software-Updates die Falldateien nicht mehr ausschließen können, was zur Folge hat: Das Messergebnis kann nicht auf richtig oder falsch, nicht einmal auf Plausibilität überprüft werden. Einem Sachverständigen ist eine Rückrechnung der gefahrenen Geschwindigkeit tatsächlich gar nicht mehr möglich. Selbst die Zuordnung des Messwerts zu einem bestimmten Fahrzeug ist anscheinend nicht möglich. Damit bleibt nur noch, dass man einem Gerät glaubt. Das verstößt aber nach Meinung mehr und mehr Gerichten gegen den Grundgedanken des fairen Prozesses (fair trail).
Ob diese Messergebnisse nun Grundlage für eine Verurteilung sein können, auch wenn es nur eine Ordnungswidrigkeit ist, ist damit mehr als fraglich. Wie bereits berichtet, hat das Saarland als erstes Bundesland den Verfassungsgerichtshof angerufen.
Wir haben mit gleicher Post beim Ordnungsamt der Stadt Konstanz angefragt, welcher Gerätetyp für die Messstationen in Konstanz verwendet wird. Wir vermuten, dass es der TraffiPax S350 ist.
Vorsorglich immer Einspruch einlegen: Technik vieler moderner Blitzgeräte bedenklich
Wer heute von einem (meist) mobilen Blitzgerät, das höchstwahrscheinlich mit einem Laserscan ausgestattet ist, geblitzt wird, hat gute Chancen, ohne Strafe/Bußgeld davonzukommen.
Hintergrund: Viele Geräte, wie die der Firma Jenoptik, speichern die Messdaten nicht ab. Eine einmal gemessene Geschwindigkeit kann im Nachhinein nicht mehr gesondert abgerufen werden und ist damit nicht einsehbar. Das ist rechtstaatlich bedenklich, weil praktisch hiergegen keine Verteidigung möglich ist. Das ist aber ein rechtstaatliches „Grundrecht“.
Werden Rohmessdaten nicht gespeichert, ist der Vorwurf nicht aufrecht zu erhalten und der Betroffene freizusprechen. Das Saarland hat deswegen bereits den Verfassungsgerichtshof angerufen. Hier wird im Sommer 2019 eine Entscheidung erwartet.
Anstatt Befangenheitsantrag gegen einen Verfahrensbeistand die Ungeeignetheit nachweisen
In Kindschaftssachen hat das Familiengericht einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes notwendig ist. Zuweilen sorgt ein Verfahrensbeistand insgesamt oder zumindest bei einer Seite zum Unbehagen. Nicht selten wird dann der Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt.