Ein Gebrauchtwagenkäufer, der 2016 ein Dieselfahrzeug erworben hat, von dem ihm bekannt war, dass es vom „Dieselskandal“ betroffen ist, hat keine Ansprüche gegen Autohändler und Hersteller
Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 10.01.2020 (2/20)
Ein Gebrauchtwagenkäufer, der 2016 ein Dieselfahrzeug erworben hat, von dem ihm bekannt war, dass es vom „Dieselskandal“ betroffen ist, hat keine Ansprüche gegen Autohändler und Hersteller
Der unter anderem für „Dieselverfahren“ zuständige 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat die Berufung eines Gebrauchtwagenkäufer zurückgewiesen, der im April 2016 von dem beklagten Autohaus ein gebrauchtes Fahrzeug der Marke VW, Typ Tiguan 2,0 TDI mit einem Kilometerstand von 36.080 zu einem Kaufpreis von 25.900 EUR erworben hat. In dem Fahrzeug ist ein von der VW AG hergestellter Dieselmotor des Typs EA 189 mit 2,0 Liter Hubraum verbaut.
Der Iran haftet gegenüber Opferfamilien nach internationalem Deliktsrecht
Zuerst hat das iranische Regime zu vertuschen versucht. Als die Beweise zu erdrückend waren, hat Teheran die Tat zugegeben. Allerdings sei der Abschluss ein ‚Versehen‘ gewesen, gewissermaßen ‚menschliches Versagen‘. Selbst wenn dem so wäre, müssen der Iran und die verantwortlichen Kommandeure und Soldaten persönlich für den Schaden gegenüber den Hinterbliebenen und der Fluggesellschaft aufkommen. Soweit zwei deutsche Opfer unter den Getöteten zu beklagen sind, können die Hinterbliebenen möglicherweise auch nach deutschem Recht vorgehen und möglicherweise auch in Deutschland klagen (wenn man den iranischen Staat als Garanten ähnlich einer Haftpflichtversicherung verklagt, so innerhalb der EU bereits entschieden betreffend ein Verkehrsunfall in Wales, OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2016, Az. 12 U 118/15).
Warum man 2020 keinesfalls abkürzen sollte
Selbst die Polizei warnt davor, keine Verträge und Vereinbarungen zu schließen, bei denen auf dem Dokument die Jahreszahl 2020 mit „20“ abgekürzt wird. Denn dadurch wären Manipulationen Tür und Tor geöffnet. Wenn es von Vorteil ist, könnte ein Betrüger daraus zu seinen Gunsten evtl. 2021 machen oder 2019 oder 2030, je nachdem, was nützlich ist.
Bei Überschreiten des Toleranzrahmens hört die Toleranz auf
Ein Architekt haftet für eine fehlerhafte Kostenschätzung. Der Toleranzrahmen für einen Architekten liegt im Bereich von 30-40 %. Das ist jedoch nur eine Richtgröße. Der Toleranzrahmen kann nicht generell einheitlich festgelegt werden. Die für eine größere Quadratmeterfläche erstellte Kostenschätzung kann nicht auf die geringere Fläche anhand der Kosten pro Quadratmeter umgerechnet werden. Es kommt daher auch künftig auf den Einzelfall an.
[OLG Dresden, Beschluss vom 24.11.2016, Az 10 U 1128/15]
Für jeden Tag zu Unrecht erlittene Haft gibt es in Deutschland gerade mal 25 Euro
Das soll sich künftig ändern. Die Länderkammer des Bundesrates hat eine Erhöhung auf 75 Euro pro Hafttag vorgeschlagen. Das ist zwar begrüßenswert, doch ist die Erhöhung auf 75 Euro immer noch zu gering. Der Anwaltsverein sieht 100 Euro als Untergrenze an für einen Tag, dessen ein Mensch zu Unrecht seiner Freiheit beraubt wird. Immerhin: Bis ins Jahr 2019 lag die Haftentschädigung gerade mal bei 11 Euro pro Tag.