Betäubungen, die ein Zahnarzt durchführt können unter Umständen unzulässig sein
Zu neudeutsch: Sedierungen durch den Zahnarzt könnten im Einzelfall rechtswidrig sein
Um langwierige Zahnbehandlungen und Operationen für ihre Patienten angenehmer zu gestalten, greifen Zahnärzte neben lokaler Anästhesie gerne auch zu bewusstseinsbetäubenden Sedierungsmitteln. Dies ist sicher auch oft im Interesse des Patienten, insbesondere bei Angstpatienten, kann aber auch zu schwerwiegenden Behandlungsfehlern führen, die einen Haftungsfall des Zahnarztes auslösen können. Insbesondere die intravenöse Gabe von Schlafmitteln muss streng kontrolliert und überwacht werden, was bei einer Zahnarztbehandlung durch den Zahnarzt nur schwer gewährleistet werden kann.
Zwar gibt es zu jedem Betäubungsmittel eine Angabe, wie es im Verhältnis zum Körpergewicht zu verabreichen ist. Aber man muss beachten, dass die reine Relation zum Körpergewicht keine sichere Sedierung gewährleisten kann. Zu beachten ist auch, dass eine Sedierung grundsätzlich auch von einem Zahnarzt durchgeführt werden darf. Das Versetzen in eine Narkose bleibt aber dem sogenannten Anästhesisten vorbehalten.
Sind Blitzer-Apps verboten?
Gemäß § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung darf der Führer eines Fahrzeugs kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Dies meint insbesondere Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen. Bei Geräten, die grundsätzlich anderen Nutzungszwecken dienen aber ebenso zur Anzeige oder Störung verwendet werden können, darf die Anzeige- oder Störfunktion nicht genutzt werden.
Hiervon werden also auch unmissverständlich Smartphones umfasst, auf denen eine Blitzer-App installiert ist.
Allerdings sind Blitzer-Apps nicht per se verboten, denn die Straßenverkehrsordnung verbietet lediglich die Nutzung der App während der Fahrt. Ein kurzer Blick auf die Blitzerlage vor Fahrtantritt bringt also keinerlei Probleme mit sich.
Rupert Stadlers unechtes Geständnis im Dieselskandal
Um eine Haftstrafe im Strafprozess zu erhalten, hat Rupert Stadler bzw. seine Anwälte mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft einen Deal abgeschlossen. Im Falle eines Geständnisses erfolgt keine Haftstrafe über zwei Jahre und damit noch im Bewährungsrahmen.
Obwohl Rupert Stadler bis zuletzt seine Unschuld beteuert hat, hat er schließlich im Strafprozess ein Geständnis abgelegt, dass kein richtiges Geständnis ist. Er will angeblich nicht gewusst haben, dass Fahrzeuge manipuliert worden und dadurch Käufer geschädigt worden sind. Er hat es aber „als möglich erkannt und billigend in den Kauf genommen“. Die Staatsanwaltschaft hat dies offensichtlich akzeptiert. Die Formulierung von Stadler ist so gewählt, dass man ihn auf dem ersten Schritt nicht persönlich in die Haftung nehmen kann.
Verlangte das hauseigene Inkassounternehmen der Otto Group unzulässige Inkassogebühren?
Die EOS Investment GmbH wurde vom Hanseatischen OLG Hamburg wegen künstlich überhöhter Inkassokosten in einer Musterfeststellungsklage des Bundesverband der Verbraucherschützer ausgebremst. Das OLG Hamburg argumentierte, dass sich bei der Schadensposition, die die EOS Investment GmbH für die Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH verlange, es um einen rein fiktiven Schaden handele. Denn beide Gesellschaften gehören zur Otto Group und sind Schwestergesellschaften.
Das war aber vielleicht noch nicht das letzte Wort. EOS könnte die Sache noch vom Bundegerichtshof überprüfen lassen.
UPDATE: Wie man jemanden ohne K.O.-Tropfen platt macht
Um jemanden gefügig zu machen, benötigt man regelmäßig keine Drogen. Man braucht auch keine K.O.-Tropfen, um jemanden willenlos zu machen. Es reicht, wenn die Person harten Turbo-Alkohol trinkt, bspw. Vodka oder Rum.
Die meisten Personen sind Vodka-Mischgetränke gewohnt. Die handelsüblichen Vodka-Marken haben meist zwischen 32,5 und 40 %. Schon mit fast 40% pur kann man bei Ungeübten etwas anrichten. Was viele nicht so recht wissen, es gibt auch kräftigen Vodka wie bspw. Rasputin mit 70 % und dergleichen. Wenn man jemandem in dessen Longdrink zur Zitrone, zum Lime, zum Fruchtsaft und zum Zucker eine kräftigen Schuss Rasputin dazugibt, merkt der Konsument erstmal nichts gravierendes. Vielleicht fühlt sich der Drink etwas streng an, man denkt sich aber nichts dabei und nach ein bis zwei Drinks fühlt man sich wie gelähmt. Und das kommt immer wieder vor. Deshalb Vorischt, wenn jemand einem einen ausgibt, vor allem wenn man den Gegenüber (noch) nicht gut kennt. Getränke für "lau" können gefährlich sein. Lieber bestellt man sich selbst ein Extra-Getränk als eines, das einem hingestellt wird.