Das neue Grundsteuergesetz ist wohl verfassungswidrig
Das sagt jedenfalls der renommierte Steuerexperte Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Haus & Grund sowie der Bund der Steuerzahler haben das Gutachten ursprünglich in Auftrag gegeben und jetzt in der Öffentlichkeit vorgestellt.
Das Gesetz ist an mehreren Stellen unausgewogen und ungerecht. Das sagt nicht irgendjemand, sondern der renommierte Prof. Dr. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Schon der Vater Paul Kirchhof (zwischenzeitlich im Ruhestand) ist ein anerkannter Verfassungs- und Steuerrechtler. Der Vater hatte an der Universität Heidelberg einen Lehrstuhl für Staatsrecht inne und war Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht. Der Sohn, Gregor Kirchhof, ist zudem Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht.
Kiffen oder Autofahren
Cannabis soll in Deutschland noch in dieser Legislaturperiode zum Teil nicht mehr bestraft werden. Im Rahmen einer gesetzlichen Legalisierung soll der Anbau und die Abgabe von Cannabis bis zu 25 g (später auch bis zu 50 g) straffrei bleiben.
Wer bekifft fährt, dem droht aber nach wie vor der Führerscheinentzug. Bislang gibt es in Deutschland keine verbindlichen Grenzwerte. Wer allerdings mit mehr als einem Nanogramm THC pro Milliliter Serum erwischt wird, dem droht ein Fahrverbot bis hin zum Führerscheinentzug. Der Führerschein ist dann in der Regel nur über eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zurückzuerhalten. Für Autofahrer ändert sich mit der Legalisierung vorerst nichts.
Ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“ tut Not, es muss aber auch effizient ausgestaltet sein
Wenn bei Hass im Netz Accountsperren gegen Hater möglich sind, ist das schon mal gut. Der Gesetzesentwurf dazu ist allerdings wiedermal zu lasch, weil die Referenzen, die den Vorschlag erarbeiten, jegliche Möglichkeit mit ins Kalkül ziehen wollen und die Kontosperrung letztlich nur das „letzte Mittel“ sein soll. Auf das sogenannte Sperrersuchen sollen Gerichte bei schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen „notorische Rechtsverletzung im digitalen Raum“ in den sozialen Netzwerken sperren lassen, allerdings unter der Voraussetzung, dass Wiederholungsgefahr besteht und der Täter wegen mehrfacher Entgleisungen aufgefallen ist. Und dann soll das Konto erst einmal nur auf Zeit gesperrt werden (wie beispielsweise Donald Trump bei Twitter).
Befugnis des Insolvenzverwalters zur Löschung eines Wohnungsrechts des Insolvenzschuldners am eigenen Grundstück
Der unter anderem für Rechtsbeschwerden in Grundbuchsachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Wohnungsrecht, das am eigenen Grundstück besteht, stets pfändbar ist und bei Insolvenz des wohnungsberechtigen Grundstückseigentümers von dem Insolvenzverwalter gelöscht werden kann.
Neues Korrekturinstrument: Abhilfeklage über die Verbandsklage
Qualifizierte Verbände, insbesondere Verbraucherzentralen, sollen gegen Unternehmen klagen können, die schadensersatzpflichtig oder sonst leistungspflichtig sind durch die sogenannte „Abhilfeklage“. Sie soll noch dieses Jahr gesetzt werden. Im Auge des Gesetzgebers sind Schadensersatzansprüche gegen Unternehmen bei Flugverspätungen, unzulässigen Kontogebühren oder mannigfaltigen Produktmängeln denkbar. Meist ist das Manko offensichtlich, die Unternehmen sitzen jedoch die Sache aus und hoffen, dass viele Verbraucher nichts unternehmen. Mit der Verbandsklage wird das anders: Jeder, der sich bis zu einem bestimmten Prozesstag (nach der ersten mündlichen Verhandlung) in das entsprechende Klageregister einträgt, kann dann bei einem Urteil profitieren und hat selbst einen vollstreckbaren Zahlungstitel in der Hand.
Zu „verbraucherfreundlich“ empfinden Kritiker das Gesetzesvorhaben. Dazu fällt aber nur ein: Verbraucherschutzklagen sind dazu da, um den Verbraucher zu schützen… und jetzt auch noch, um ihm zu seinem Recht zu verhelfen.