Alles neu macht der April!
Im April 2023 fallen nicht nur die restlichen Corona-Beschränkungen, am 01.04.2023 hat die von Arbeitnehmern lieb gewonnene telefonische Krankschreibung geendet. Der Invalide muss sich wieder zum Arzt quälen.
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung kommen neue Fragen hinzu, 44 an der Zahl. 21 davon befassen sich mit Grundwissen, die weiteren 23 Fragen beziehen sich auf die Führerscheinklasse B. Zuletzt kamen Führerscheinprüfungen ins Gerede wegen der hohen Durchfallquote von weit über 30 %.
Wie lange dauert eine Pandemie?
Zum 08.04.2023 entfallen nach dem Infektionsschutzgesetz § 28 b sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen. Zu diesem Termin fallen auch die letzten Masken-Pflichten als auch Einreisebeschränkungen aufgrund Corona. Damit bewahrheitet sich unsere Annahme in unserem Corona-Ticker vom 26.04.2020: Die Pandemie wird 1000 Tage dauern oder drei Jahre. 1000 Tage sind jetzt rum. Drei Jahre auch.
3 Jahre zurück: https://www.lawinfo.de/index.php/8-ausgewaehlte-rechtsgebiete/allgemein/1060-die-pandemie-wird-3-jahre-dauern-oder-1000-tage
Recht auf faires Verfahren gilt auch bei Ordnungswidrigkeiten
In OWi-Verfahren darf das Recht auf ein faires Verfahren nicht verkürzt werden. In der entschiedenen Sache ging es um die Wartung- und Instantsetzungsnachweise für das verwendete Blitzgerät „PoliScanSpeed“, das einem Autofahrer eine Geschwindigkeit von 44 km/h zu viel anlastet(e). Der Betroffene forderte Einsicht in die Unterlagen zu den Wartungs-, Instantsetzungs- und Eichnachweisen für das verwendete Gerät. Das Regierungspräsidium Karlsruhe gewährte zwar Akteneinsicht, nicht aber Einsicht bzw. Zugang zu den nicht in der Akte befindlichen Unterlagen, weil diese ohnehin nur von einem Sachverständigen ausgelesen werden könnten. Man sei bereit einem Sachverständigen die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, nicht jedoch dem Betroffenen.
Schneller als die „Zentrale Zahlstelle Berlin“: Fehlüberweisung zurückgeholt
Am 28.03.2023 haben wir über eine Betrüger-Truppe berichtet, die als „Zentrale Zahlstelle“ für die Amtsgerichte/Registergerichte Rechnungen an Gesellschaftsgründer verschickt und eine Zahlung von € 716,00 als angebliche Notar- und Veröffentlichungskosten behauptet. Das Schreiben sieht amtlich aus, ist auf gleichem Papier ausgedruckt und erweckt mit gleicher Schrift einen echten Eindruck. Dennoch ist es ein Täuschungspapier.
Unserem Mandanten ist es gelungen, die versehentliche Überweisung durch sofortige Intervention bei der Empfängerbank wieder zurückzuholen. Hier konnten die Betrüger ausgetrickst werden. Man muss aber schnell sein!
Dies hindert uns nicht daran, die erhobene Strafanzeige gegen die bislang unbekannten Ganoven weiter aufrechtzuerhalten.
Achtung bei „Zentrale Zahlstelle Berlin“ wegen angeblicher Handelsregisterkosten
Es sieht aus wie ein Schreiben des Amtsgericht Berlin oder Freiburg. So recht ist das nicht klar. Verwendet wird über dem Begriff „Amtsgericht“ ein Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Grunde genommen alles „Kraut und Rüben“. Aber es reicht, um Gesellschaftsgründer hinters Licht zu führen und € 716,00 abzuzocken.
Wer vor kurzem eine GmbH gegründet hat, erhält möglicherweise von Betrügern ein Täuschungsformular mit der Aufforderung binnen drei Werktagen € 716,00 an die Volksbank-Raiffeisenbank Nordoberpfalz in Weiden zu bezahlen. Als Empfänger ist ein Herr Christian Thoma angegeben, ob es ihn gibt oder nicht. Auf jeden Fall werden Überweisungen an die IBAN: DE72 7539 0000 0005 7308 64 zunächst einmal ausgeführt. Wir haben für unsere Mandantschaft Strafanzeige erstattet und die Bank gebeten, die Auszahlung zu bremsen und das Geld sicherzustellen. Ob das noch drei Tage später gelingt, ist fraglich. Wichtig ist, dass solch dreisten Betrügern entschlossen begegnet wird.