Jede zweite Krankmeldung ist fake!!
Arbeitnehmer machen in Deutschland immer öfter krank, obwohl sie arbeiten könnten und das in fast jedem zweiten Fall. Eine Umfrage der Provona Betriebskrankenkassen (BKK) hat zu Tage gefördert, dass 95 % der Beschäftigten in Deutschland sich eine Krankmeldung ausstellen lassen, obwohl sie arbeitsfähig wären (sogenannte „Bettkanten-Entscheidung“). Besonders häufig in Verdacht ist die Generation Z, auffällig ist nach wie vor der hohe Krankenstand an Montagen und Freitagen. Für viele Betriebe geht das so nicht weiter. Neben dem volkswirtschaftlichen Schaden wird gerade der Arbeitgeber enorm geschädigt. Da sich die individuelle Faulheit wahrscheinlich weiterverbreitet, muss es hier gesetzliche Änderungen und Sanktionen geben.
Wir empfehlen Arbeitgebern im Arbeitsvertrag vorzumerken, dass sich Arbeitnehmer im Krankheitsfall auf Wunsch des Arbeitgebers auch an den Vertrauensarzt eines Unternehmens oder einen Amtsarzt wenden müssen, der den Arbeitnehmern extra bestätigen muss, dass sie für die konkrete Arbeit krankheitsbedingt nicht einsatzfähig sind. Die Rechte der Arbeitnehmer werden gewahrt, weil keine Internas offenbart werden, lediglich das Ergebnis wird einem kritischen Auge unterzogen.
Allein schon die Vertragsklausel führt in vielen Fällen dazu, dass es sich ein Arbeitnehmer nicht so leicht macht, wie wenn er nicht unter Beobachtung steht.
Die 16 häufigsten Fragen zur Einberufung der Eigentümerversammlung
Die Rechtsprechung zur Frage, was bezüglich der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung zu beachten ist, ufert aus. Die folgende Übersicht beantwortet daher die häufigsten Fragen.
Strafanzeige gegen den Arbeitgeber ist nicht zwingend ein außerordentlicher Kündigungsgrund
So sah es zumindest das LAG Mecklenburg-Vorpommern. In der Fallbehandlung war dies dennoch inkonsequent. Ich Strafanzeige Vorstandsvorsitzende wegen des Verdachts der Untreue von Vereinsgeldern. Die Anzeige hatte sich um keine vorherige Klärung bemüht. Wer ein strafrechtliches Verhalten vermutet, hat das Recht Strafanzeige zu erstatten, sodass die Wahrnehmung dieses Rechts grundsätzlich kein Grund für eine fristlose Kündigung sei. Die ordentliche betriebsbedingte Kündigung hielt das Gericht für unwirksam, weil der Arbeitgeber keine dringenden betriebliche Erfordernisse vorgetragen habe. Gleichzeitig gilt das Gericht aber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen des persönlichen Machtkampfs zwischen den Parteien für richtig.
Ist die Gestattung von Blockaden der Autobahnzubringer mittels Traktoren durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nicht schon Rechtsbeugung?
Das soll die Staatsanwaltschaft Berlin jetzt mal prüfen. Leider versagen die Hauptstadtbehörden in vielerlei Hinsicht. Es geht hier folgendes: das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Polizeibeschränkungen der anstehenden Bauern-Demonstrationen aufgehoben und die Blockade von Autobahnauffahrten ausdrücklich zugelassen. Jeder weiß, dass Traktoren auf der Autobahn nichts zu suchen haben. Sie haben daher auch nichts auf den Autobahnzufahrten verloren. Aber warum wollen Sie genau dort blockieren? Weil man da einen Maximalschaden anrichtet. Es geht darum „Deutschland lahm zu legen“. Schon vom Ansatz her ist das Unfug.
Das Recht zu demonstrieren beinhaltet nicht das Recht, die Bevölkerung in Geiselhaft zu nehmen und alles und jeden zu blockieren. Und die Richter beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg genehmigen den Demonstranten aber ein solches Recht. Das riecht schwer nach Rechtsbeugung.
Versicherungsrecht: Die „Raubklausel“
In den Versicherungsbedingungen der meisten Hausratsversicherungen ist festgelegt, dass ein Raub außerhalb des Versicherten nicht versichert ist. So hatte das OLG Hamm einen Fall zu entscheiden, indem der Täter dem völlig überraschten Versicherungsnehmer eine Schmuckkette vom Hals gerissen hatte. Dieser hatte den Verlust zunächst nicht einmal bemerkt. Das OLG lehnte einen Versicherungsschutz ab, denn das Abreißen der Kette sei keine Gewalt gewesen. Weder habe der Täter Widerstand überwinden müssen, noch sei das Anlegen und Verschließen einer Kette eine Art Diebstahlsicherung. Wäre der Versicherungsnehmer hingegen einen Schritt zurückgewichen, hätte die Sache schon anders aussehen können. So richtig überzeugend ist das Urteil nicht.