Patrick Graichen und sein Trauzeuge Michael Schäfer sollten wegen der Postenschacherei zu ihrem Vorteil jetzt in die Haftung genommen werden
Patrick Graichen und sein Trauzeuge Michael Schäfer sollten wegen der Postenschacherei zu ihrem Vorteil jetzt in die Haftung genommen werden.
Das passiert ausgerechnet bei den Grünen: Vetterleswirtschaft, die ins letzte Jahrhundert gehört. Aber was lernen wir daraus? Kommt jemand an die Macht, selbst wenn er politisch Grün ist und das Saubermannimage trägt, führt die erhaltene Machtbefugnis im Zweifel dazu, dass sie für eigene vermeintliche Vorteile auch missbraucht wird.
Die CSU spricht von Korruption! Alarm: Das Habeck-Ministerium im Filz-Fiasko!!
Wenn der „Badewannenmord“ gar kein Mord war
2008 soll Herr Manfred Genditzki die 87-jährige Lieselotte K. in ihrer Badewanne ertränkt haben. Nach 13 Jahren und sieben Monaten Haft wird sein Verfahren nun vor dem Landgericht München wiederaufgenommen.
M. Genditzki wurde zweimal zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. 2012 dann rechtskräftig und damit endgültig. Seither kämpft er um seine Freilassung und die Wiederaufnahme seines Verfahrens. Da M. Genditzki die Tat – vermutlich zu Recht – immer bestritt, galt er als uneinsichtig, sodass er keine Aussicht auf vorzeitige Haftentlassung hatte. Nach 4912 Tagen hinter Gittern hat M. Genditzki nun endlich die Chance seine Unschuld nachzuweisen.
M. Genditzki wohnte damals mit der verstorbenen Seniorin in einer Wohnanlage, war dort als Hausmeister tätig und unterstützte die Dame in ihrem alltäglichen Leben. Im Oktober 2008 wurde sie dann tot in ihrer Badewanne aufgefunden und er, als Bezugsperson und engster Vertrauter, geriet ins Visier der Ermittler. Auf Grund von Hämatomen auf der Kopfhaut der Seniorin ging die Gerichtsmedizin stets von einem Tötungsdelikt aus. Obwohl M. Genditzki jedes Mordmotiv, das ihm vorgeworfen wurde, widerlegen und von sich weisen konnte, wichen die Strafverfolger nie von ihm als Verdächtigen ab. Ohne Tatwaffe, ohne Motiv und ohne DNA-Nachweis wurde M. Genditzki letztlich verurteilt und inhaftiert.
Nach 4912 Tagen konnte die Verteidigerin des M. Genditzki nun endlich ein Wiederaufnahmeverfahren veranlassen.
Lamborghini-Kauf: Auf die Umstände kommt es an
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einer aktuellen Entscheidung zusammengefasst, unter welchen Umständen der gutgläubige Erwerb eines Fahrzeuges ausgeschlossen ist. Und zwar:
Nicht gutgläubig beim Kauf eines Lamborghini ist, wer diesen nachts um 01:00 Uhr an einer Tankstelle vor einem Schnellimbiss gegen Zahlung eines Betrages von € 70.000,00 in bar erwirbt. Die Fahrzeugbesichtigung zwei Tage zuvor erfolgte auf dem Parkplatz einer Spielothek.
Der Erwerber hatte nicht lange Freude an dem Fahrzeug, er wurde tags später von dem spanischen Eigentümer auf Herausgabe verklagt. Das Fahrzeug war ein Mietfahrzeug gewesen und von den Mietern nicht mehr zurückgegeben worden. Das Gericht sah vorliegend keinen gutgläubigen Erwerb gegeben, weil die äußeren Umstände sehr zwielichtig seien und die Verkäufer die Berechtigung vom Eigentümer durch Vorlage einer Ausweiskopie, und davon nur die Vorderseite, nachweisen wollten. Der Käufer hätte stutzig werden müssen. Die Sorglosigkeit geht nun mit ihm heim.
[OLG Oldenburg, Urteil vom 27.03.2023, Az. 9 U 52/22]
Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Mobbing durch den Dienstherrn
Mobbing am Arbeitsplatz kann jeden treffen. Eine Umfrage der Statista hat ergeben, dass rund 30 % aller Befragten schon Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz geworden sind. Meist sind dabei die Kollegen die Täter. Wie sieht es allerdings aus, wenn der Arbeitgeber Täter des Mobbings ist?
Arbeitnehmer können dann Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz geltend machen. Der Schadensersatz dient zum Ausgleich finanzieller Schäden, die das Mobbingopfer erlitten hat, wie etwa Verdienstausfall oder Kosten einer Therapie. Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden bieten und die erlittenen Beeinträchtigungen ausgleichen (vgl. NJOZ 2023, 65, beck-online).
Einen solchen Anspruch hat das Verwaltungsgericht Halle im Falle des Mobbings einer Beamtin durch ihren Vorgesetzten bejaht und die beklagte Stadt zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 23.000 € sowie zum Ersatz aller materiellen Schäden verurteilt.
Klagen wegen Impfschäden nach Corona-Impfung
Sie sind keine Corona-Leugner und keine Querdenker. Sie hatten nur Gesundheitsprobleme, nachdem sie eine Corona-Impfung über sich haben ergehen lassen.
Öffentlich wirksam verklagt ein Herr Dietmar S. die Firma Biontech auf € 150.000,00, weil er nach einer Corona-Impfung auf einem Auge das Augenlicht verlor. Das Uni Klinikum Tübingen diagnostizierte einen Augeninfarkt durch verstopfte Venen. Dietmar S. gibt dem Impfstoff Comirnaty die Schuld und hat vor dem Landgericht Rottweil Klage erhoben. Mündliche Verhandlung ist im Juli diesen Jahres anberaumt.