Geänderte Rechtsprechung zu Schmerzensgeld bei Schockschäden
Für Schockschäden in Folge der Verletzung naher Angehöriger besteht jetzt auch dann ein Schmerzensgeldanspruch, wenn die psychische Beeinträchtigung sich in dem erwartbaren psychischen Rahmen bewegt.
Bisher konnte einen Schockschaden nur ein naher Angehöriger dann geltend machen, wenn bei einer Verletzung oder dem Tod eines nahen Angehörigen das Leiden für das Schockopfer ungewöhnlich groß war und über das normale Maß hinaus geht. In dem vom Bundesgerichtshof nun entschiedenen Fall, hat das Gericht zudem psychische und physische Beeinträchtigungen gleichgestellt. Das Schockopfer hat damit einen eigenen Anspruch.
In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall, klagte ein Vater gegen einen Täter, der die Tochter des Vaters mehrfach sexuell missbraucht hatte. Beim Vater stellten sich tiefgreifende depressive Verstimmungen ein, die behandlungsbedürftig waren. Der Vater war auch über längere Zeit krankgeschrieben.
Der Bundesgerichtshof hat dem Vater nun wegen dessen erlittener psychischer Qualen ein Schmerzensgeld i.H.v. € 4.000,00 zuerkannt.
Kommt ein Vergewaltiger in Osnabrück mit Bewährungsstrafe davon?
Ein 30-jähriger Syrer soll im Sommer 2022 in der Osnabrücker City (in einem Innenhof) ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben, dass er gar nicht kannte. Das hat der Syrer zwischenzeitlich eingeräumt, er sei aber zu der Tat alkoholisiert gewesen. Vorher habe er noch keinen Alkohol getrunken. Er könne sich das nur so erklären.
Der Amtsrichter hat den Syrer mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe belegt für: 1 x eine Vergewaltigung und 1x Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige. Im Namen des Volkes? Wohl eher nicht.
Man kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht und den Täter alsbald in Untersuchungshaft nimmt (was üblich ist bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren, weil dann Fluchtanreiz besteht, da eine Bewährung nicht ausgesprochen werden kann).
Wir haben den Direktor des Amtsgerichts Osnabrück und die Staatsanwaltschaft fort gebeten zu prüfen, ob sich der Richter hier nicht der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben könnte. „Übermäßige Milde“ kann auch der Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllen, wenn der Staat faktisch gar nicht mehr bestraft oder völlig absurde Milderungsgründe gelten lässt.
Focus-TOP- Mediziner sind objektiv keine TOP-Mediziner
Man könnte auch sagen: vom TOP-Mediziner zum FLOP-Mediziner. Die von der Zeitschrift Focus jährlich veröffentlichte Liste „TOP-Mediziner“ ist irreführend für Verbraucher und darf deshalb so nicht mehr verwendet werden. Das entschied aktuell das Landgericht München. Der besondere Clou an der Sache ist: wer die FOCUS-Empfehlung verwenden möchte, soweit er genannt ist, kann unter der Rubrik „FOCUS Empfehlung“ für eine Lizenzgebühr von rund 2000 € netto das Zeichen verwenden. Nach außen hin hat die Empfehlung den Charakter eines Prüfzeichens. Das wurde aber nicht auf objektiver Basis vergeben, sondern nach subjektiven Merkmalen und dient dem Verlag zur Generierung von Umsatz.
Das gleiche Spiel läuft jährlich für „Top-Anwälte“. Voraussichtlich dürfen auch Rechtsanwälte und Focus demnächst nicht mehr so werben. Überall, wo für „Eigen-lob“ als „Fremd-lob“ verkauft wird, hat etwas Unseriöses.
Kai Gniffke entpuppt sich als Flitzpiepe
Patricia Schlesinger, die ehemalige Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist nicht die Einzige, die sich ihren Posten mit einem völlig überzogenen Gehalt hat dotieren lassen, Boni und Zusatzleistungen noch gar nicht berücksichtigt. In der NDR-Sendung „Zapp“ wurde der ARD-Intendant Kai Gniffke auf sein Gehalt angesprochen, immerhin € 30.000,00 im Monat, so viel wie der Bundeskanzler. Da wurde Gniffke plötzlich unwirsch.
Zunächst verwies er auf noch höhere Gehälter in der Industrie und bei Banken. Allerdings hat er dabei übersehen, dass ARD und ZDF keine herkömmlichen Wirtschaftsunternehmen sind. Die Gelder stammen von den Fernseh- und Rundfunkbeiträgen der Bürger. BILD hat ausgerechnet, dass für das Gehalt von Kai Gniffke 1.636,00 Gebührenzahler jährlich herhalten müssen, das ist ein mittleres Dorf.
Wohl, weil ihm nichts Besseres eingefallen ist, hat Gniffke dann auf Druck nachgelegt und erklärt, dass sein Gehalt gerechtfertigt sei, weil er sich das „letzte Hemd“ zerreißt und ganz bei Publikum und Mitarbeitern sei. Den Zahlbürger hat Gniffke ausgespart.
Das horrende Gehalt erhält Gniffke seit 01.09.2019 bis heute. Wie viele Hemden er seither tatsächlich zerrissen hat, ist nicht bekannt.
Und egal, wie viele Hemden er zu zerreißen gedenkt, Gniffke hat keine plausible Erklärung für sein Gehalt. Es ist überzogen hoch und in Teilen eine Veruntreuung der Fernseh- und Rundfunkgebühren.
Dem Quälbauer von Hefenhofen (Schweiz) drohen mehrere Jahre Haft
Man ist schon froh, wenn die Staatsanwaltschaft überhaupt im Zusammenhang mit Tierquälerei Anträge auf eine Haftstrafe stellt. Aber hier geht es wohl nicht anders. Über Jahre hinweg spielte der Pferde- und Viehbauer aus Hefenhofen im Kanton Thurgau nach Presseberichten den Tieren übelst mit. Belegt sind die Vorwürfe mit grausamen Bildern von verendeten Tieren. Die Anklage der Staatsanwaltschaft verlangt für den Ulrich Kesselring eine Freiheitsstrafe von über sechs Jahren. Der Prozess hat am 01.03.2023 vor dem Strafgericht in Arbon begonnen. Angeklagt sind neben der Tierquälerei auch Übergriffe gegen seine Kritiker und Medien. Die Tageszeitung Blick berichtet zudem, dass Kesselring mit zwei weiteren angeklagten Metzgern „deformierte Schweine“, die unter schlechten Bedingungen gemästet wurden, unzulässig in den Fleischhandel gegeben habe, die am Ende bei den Konsumenten auf dem Teller lagen. Mit anderen Worten: auch die Behörden haben von Anfang bids Ende versagt.